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'''Johann Friedrich (Fritz) Seiler''' (geb. [[17. Oktober]] [[1849]] in [[wikipedia:Leuzenbronn|Leuzenbronn]]<ref name= | '''Johann Friedrich (Fritz) Seiler''' (geb. [[17. Oktober]] [[1849]] in [[wikipedia:Leuzenbronn|Leuzenbronn]]<ref name="Akte 18a/S 1159">Akte „Seiler, Johann Friedrich, Maurergeselle v. Leuzenbronn, Bürgerrechtsgesuch, 1878”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18a/S 1159</ref><ref>lt. Kirchenbuch Leuzenbronn, Taufen 1790 - 1849 ist der Tag der Geburt am 17. Okt. 1849</ref>, gest. [[16. Mai]] [[1909]] in Fürth<ref>St. Michael, Bestattungen 1905 - 1910, S. 308</ref>) war ein in Fürth tätiger Maurermeister und Architekt. | ||
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Er heiratete im Jahr 1874 Walburga Radler. Von Rothenburg kommend, sein Heimatrecht hatte er noch in Leuzenbronn, hielt sich Seiler seit dem [[2. Juli]] [[1874]] in Fürth auf. Die Tochter Anna Johanna Seiler kam am 6. August 1878 die auf die Welt. | Er heiratete im Jahr 1874 Walburga Radler. Von Rothenburg kommend, sein Heimatrecht hatte er noch in Leuzenbronn, hielt sich Seiler seit dem [[2. Juli]] [[1874]] in Fürth auf. Die Tochter Anna Johanna Seiler kam am 6. August 1878 die auf die Welt. | ||
Am [[18. Oktober]] [[1878]] erschien er bei der Stadtverwaltung und ersuchte um Verleihung des Fürther Bürgerrechts. Er übergab seinen Leuzenbronner Heimatschein vom 15. Nov. 1874 sowie Quittungsbüchlein über gezahlte Steuern und Umlagen und erklärte, kein Vermögen zu besitzen, jedoch zur Zahlung der Aufnahmegebühr von 18 Mark bereit zu sein. Ein Erkundigungsschreiben des Stadtmagistrats beim kgl. Bezirksamt Rothenburg ob der Tauber ergab keine Vorstrafen oder sonstigen Versagensgründe. So beschloss der Stadtmagistrat am 24. Oktober 1878, dem Friedrich Seiler das Bürgerrecht zu verleihen. Fünf Tage später erhielt er seine Bürgerurkunde, den Staatsbürgereid leistete er am 22. Februar 1879.<ref name= | Am [[18. Oktober]] [[1878]] erschien er bei der Stadtverwaltung und ersuchte um Verleihung des Fürther Bürgerrechts. Er übergab seinen Leuzenbronner Heimatschein vom 15. Nov. 1874 sowie Quittungsbüchlein über gezahlte Steuern und Umlagen und erklärte, kein Vermögen zu besitzen, jedoch zur Zahlung der Aufnahmegebühr von 18 Mark bereit zu sein. Ein Erkundigungsschreiben des Stadtmagistrats beim kgl. Bezirksamt Rothenburg ob der Tauber ergab keine Vorstrafen oder sonstigen Versagensgründe. So beschloss der Stadtmagistrat am 24. Oktober 1878, dem Friedrich Seiler das Bürgerrecht zu verleihen. Fünf Tage später erhielt er seine Bürgerurkunde, den Staatsbürgereid leistete er am 22. Februar 1879.<ref name="Akte 18a/S 1159"/> | ||
Um 1885 wurde er Maurerpolier, um 1888 selbständiger Maurermeister. Friedrich Seiler starb im Alter von 59 Jahren an einem Lungenleiden. | Um 1885 wurde er Maurerpolier, um 1888 selbständiger Maurermeister. Friedrich Seiler starb im Alter von 59 Jahren an einem Lungenleiden. |