Eduard Bürklein ist somit als ursprünglicher Architekt zu nennen, da der Originalplan der Fassade seine Unterschrift trägt. Dies ist das entscheidende Kriterium für die Urheberschaft eines Gebäudes. Selbst wenn Friedrich den Hauptteil der Pläne angefertigt hätte, tragen sie die Unterschrift seines Bruders Eduard. Friedrich hat darüber hinaus als Urheber zu gelten, weil er die Pläne in wesentlichen Teilen abgeändert hat. | Eduard Bürklein ist somit als ursprünglicher Architekt zu nennen, da der Originalplan der Fassade seine Unterschrift trägt. Dies ist das entscheidende Kriterium für die Urheberschaft eines Gebäudes. Selbst wenn Friedrich den Hauptteil der Pläne angefertigt hätte, tragen sie die Unterschrift seines Bruders Eduard. Friedrich hat darüber hinaus als Urheber zu gelten, weil er die Pläne in wesentlichen Teilen abgeändert hat. |