* 1808 wird in dem bayerischen Steuerbuch der '''Chirurgus Johann Georg Strobel''' als Besitzer genannt. Das Anwesen wird als Badhaus mit allem Zubehör genau beschrieben: ¼-Hof, Das Badhaus ist ein kleines Haus aus Stein, ein Ställlein, kleine Hofrait, Waldrecht - eigens erwähnt "Scheitholz", das er zum Heizen des Bades braucht, Gemeinderecht.<ref>Barbara Ohm: [[Poppenreuth - Geschichte eines Fürther Dorfes (Buch)|Poppenreuth - Geschichte eines Fürther Dorfes]], Seite 73</ref> Auf dem Haus haftet nun die Badgerechtigkeit. Die Grundherrschaft gehört der Familie von Eyb. | * 1808 wird in dem bayerischen Steuerbuch der '''Chirurgus Johann Georg Strobel''' als Besitzer genannt. Das Anwesen wird als Badhaus mit allem Zubehör genau beschrieben: ¼-Hof, Das Badhaus ist ein kleines Haus aus Stein, ein Ställlein, kleine Hofrait, Waldrecht - eigens erwähnt "Scheitholz", das er zum Heizen des Bades braucht, Gemeinderecht.<ref>Barbara Ohm: [[Poppenreuth - Geschichte eines Fürther Dorfes (Buch)|Poppenreuth - Geschichte eines Fürther Dorfes]], Seite 73</ref> Auf dem Haus haftet nun die Badgerechtigkeit. Die Grundherrschaft gehört der Familie von Eyb. |