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Ende der 1950er Jahre stellte sich jedoch heraus, dass viele Baumaßnahmen auf der Hardhöhe ohne jegliche Rechtsgrundlage (Bauantrag, etc.) vollzogen wurden. Auch sonst legte Hirsch die Gesetze eher "flexibel" aus. Sein persönliches Wohnhaus im [[Fliederweg]] ließ er von den beteiligten Baufirmen der Hardhöhe zu günstigeren Konditionen bauen und die Grünfläche um sein Wohnhaus durch das Grünflächenamt anlegen. Im Jahr [[1959]] wurde Friedrich Hirsch im | Ende der 1950er Jahre stellte sich jedoch heraus, dass viele Baumaßnahmen auf der Hardhöhe ohne jegliche Rechtsgrundlage (Bauantrag, etc.) vollzogen wurden. Auch sonst legte Hirsch die Gesetze eher "flexibel" aus. Sein persönliches Wohnhaus im [[Fliederweg]] ließ er von den beteiligten Baufirmen der Hardhöhe zu günstigeren Konditionen bauen und die Grünfläche um sein Wohnhaus durch das Grünflächenamt anlegen. Im Jahr [[1959]] wurde Friedrich Hirsch im Bauamtsgebäude Rudolf-Breitscheid-Straße/Ecke Kirchenstraße von der Polizei festgenommen und in Untersuchunghaft gesteckt. Hirsch bot eine Kaution von 13.000 Schweizer Franken als Sicherheit für seine Freilassung aus der Untersuchungshaft an und zeigte insgesamt in der Folge wenig Schuldbewusstsein. In einem Gerichtsverfahren - das durch ein Revisiongericht bestätigt wurde - wurde Friedrich Hirsch wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme im Amt zu 2 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt und 8154 DM Bestechungsgelder eingezogen. | ||
Im Rahmen der Ermittlungen kam auch das Fürther Bauunternehmen [[Franken Wohnbau]] in den Fokus der Ermittlungen. Dabei wurde u.a. auch [[1960]] der Unternehmer [[Hans Röllinger]] verhaftet.<ref>fn: Hans Röllinger - Nachruf. In: Fürther Nachrichten vom 7. Mai 1986, S. 43 (Druckausgabe)</ref> | Im Rahmen der Ermittlungen kam auch das Fürther Bauunternehmen [[Franken Wohnbau]] in den Fokus der Ermittlungen. Dabei wurde u.a. auch [[1960]] der Unternehmer [[Hans Röllinger]] verhaftet.<ref>fn: Hans Röllinger - Nachruf. In: Fürther Nachrichten vom 7. Mai 1986, S. 43 (Druckausgabe)</ref> | ||
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