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2021 fand eine Sonderausstellung im [[Stadtmuseum]] Fürth statt, in der die Zeit der Besetzung Toruńs während des Nationalsozialismus unter Beteiligung der Fürther Führungsmannschaft beleuchtet wurde. Grundlage der Ausstellung war eine zuvor in Polen gezeigte Ausstellung, welche die Zeit der NS-Besetzung im historischen Rathaus im Toruńer Rathaus darstellte.  
2021 fand eine Sonderausstellung im [[Stadtmuseum]] Fürth statt, in der die Zeit der Besetzung Toruńs während des Nationalsozialismus unter Beteiligung der Fürther Führungsmannschaft beleuchtet wurde. Grundlage der Ausstellung war eine zuvor in Polen gezeigte Ausstellung, welche die Zeit der NS-Besetzung im historischen Rathaus im Toruńer Rathaus darstellte.  


  == Eine Abordnung der besonderen Art von Fürther Verwaltungsleuten war die für Thorn im besetzten Polen. ==
  ===Eine Abordnung der besonderen Art von Fürther Verwaltungsleuten war die für Thorn im besetzten Polen.===
OB Jakob schrieb am 18.10.1939 an den Regierungspräsidenten in Ansbach:  
Der Fürther OB Jakob schrieb am 18.10.1939 an den Regierungspräsidenten in Ansbach:  
Der unterfertigte Oberbürgermeister wurde auf Anforderung durch den Gauleiter von Danzig Albert Forster, im Einvernehmen mit dem Reichsinnenminister dem Militärbefehlshaber Westpreußen zur Verwendung als Stadtkommissar in Thorn zur Verfügung gestellt. Zur Übernahme der Aufbauarbeiten reise ich am Donnerstag, den 19. Oktober nach Thorn ab (…).
"Der unterfertigte Oberbürgermeister wurde auf Anforderung durch den Gauleiter von Danzig Albert Forster, im Einvernehmen mit dem Reichsinnenminister dem Militärbefehlshaber Westpreußen zur Verwendung als Stadtkommissar in Thorn zur Verfügung gestellt. Zur Übernahme der Aufbauarbeiten reise ich am Donnerstag, den 19. Oktober nach Thorn ab (…)."
In einem Schreiben an das Städtische Personalamt teilte dann Jakob am 7.11.1939 mit:  
In einem Schreiben an das Städtische Personalamt teilte dann Jakob am 7.11.1939 mit:  
"Der Oberbürgermeister wurde auf Aufforderung des Reichsministeriums des Innern mit der kommissarischen Leitung der Stadt Thorn beauftragt. Zu meiner Mithilfe fuhren noch die Herren Baurat Will, Baurat Mischlich, Archivar Dr. Schwammberger, Oberinspektor Leupold und Kraftwagenführer Deger. Vorgenannte Herren werden vorerst bis zum 31. Dezember 1939 beurlaubt."
"Der Oberbürgermeister wurde auf Aufforderung des Reichsministeriums des Innern mit der kommissarischen Leitung der Stadt Thorn beauftragt. Zu meiner Mithilfe fuhren noch die Herren Baurat Will, Baurat Mischlich, Archivar Dr. Schwammberger, Oberinspektor Leupold und Kraftwagenführer Deger. Vorgenannte Herren werden vorerst bis zum 31. Dezember 1939 beurlaubt."
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Baurat Will, Oberinspektor Leupold, Ratsherr Hofmann, Bannführer Lamperle, außerdem mit je 1 Kraftwagen der Kraftwagenführer Deger und der Pg. Stefan Kreitlein.
Baurat Will, Oberinspektor Leupold, Ratsherr Hofmann, Bannführer Lamperle, außerdem mit je 1 Kraftwagen der Kraftwagenführer Deger und der Pg. Stefan Kreitlein.
Von der Kämmerei ließ sich OB Jakob die Reisekosten – auch nach Danzig, Bromberg usw. vorschießen in Höhe von 1120,-- Reichsmark.  
Von der Kämmerei ließ sich OB Jakob die Reisekosten – auch nach Danzig, Bromberg usw. vorschießen in Höhe von 1120,-- Reichsmark.  
Für die Reise von Stadtarchivar Dr. Schwammberger und Baurat Mischlich wurden 230,-- RM am 1.11.1939 von der Kämmerei ausbezahlt. Für Dr. Zeitler wurden 95,-- RM benötigt. Dem Kraftwagenführer Karl Faltenbacher wurden ebenfalls 95,-- RM am 15.11.1939 zur Auszahlung verfügt. Beide Kraftwagenführer Anton Deger und Karl Faltenbacher wurden ab 18.10. bzw. 15.11.1939 unter Fortzahlung ihrer Bezüge nach Thorn abgestellt. Die Lohnzahlung erfolgte bis zum 31.3.1940 aus Mitteln des Bauhofes. Rückerstattung von der Stadt Thorn wurde im April angefordert. Erst am 7.11.1940 wurde beim Tiefbauamt (dem der Bauhof unterstand) schriftlich festgehalten, dass die Rückerstattung bei der Kämmerei in Fürth eingegangen sei.  
 
Für die Reise von Stadtarchivar Dr. Schwammberger und Baurat Mischlich wurden 230,-- RM am 1.11.1939 von der Kämmerei ausbezahlt. Für Dr. Zeitler benötigte man 95,-- RM. Dem Kraftwagenführer Karl Faltenbacher zahlte man ebenfalls 95,-- RM am 15.11.1939 aus. Beide Kraftwagenführer Anton Deger und Karl Faltenbacher wurden ab 18.10. bzw. 15.11.1939 unter Fortzahlung ihrer Bezüge nach Thorn abgestellt. Die Lohnzahlung erfolgte bis zum 31.3.1940 aus Mitteln des Bauhofes. Rückerstattung von der Stadt Thorn wurde im April angefordert. Erst am 7.11.1940 (also ein Jahr später) hielt man beim Tiefbauamt (dem der Bauhof unterstand) schriftlich fest, dass die Rückerstattung bei der Kämmerei in Fürth eingegangen sei.  


Das Reichsinnenministerium in Berlin wusste aber gar nichts von einer Abordnung von Dr. Zeitler als kommissarischer Bürgermeister in Thorn. Der Fürther Bürgermeister Dr. Häupler als „Oberbürgermeister in Vertretung“ wies Dr. Zeitler am 9.1.1940 in einem Schreiben nach Thorn darauf hin. Zeitler solle sich um eine offizielle Abordnung in Berlin bemühen.  
Das Reichsinnenministerium in Berlin wusste aber gar nichts von einer Abordnung von Dr. Zeitler als kommissarischer Bürgermeister in Thorn. Der Fürther Bürgermeister Dr. Häupler als „Oberbürgermeister in Vertretung“ wies Dr. Zeitler am 9.1.1940 in einem Schreiben nach Thorn darauf hin. Zeitler solle sich um eine offizielle Abordnung in Berlin bemühen.  
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Der verworrene Text stellt zwar in keiner Weise eine verständliche Willensäußerung dar, er lässt jedoch die Vermutung zu, dass man in Thorn den von dort aus mit Schreiben vom 30. Januar 1940 bereits zugesagten Preis von 11.000 RM für die beiden Kraftwagen für den Fall zurückbehalten will, dass die Gehälter für die obengenannten Beamten und Arbeiter von Fürth aus nicht mehr weiter bezahlt werden würden. Hierzu möchte ich feststellen, dass der Stadtverwaltung Thorn in keiner Weise ein Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Kaufpreises für die beiden Kraftwagen gegen die Gehälter und Löhne der nach Thorn beurlaubten Beamten zusteht, da ja nicht die Stadtverwaltung Thorn einen Anspruch auf Ersatz der Gehälter und Löhne hat, sondern die Stadtverwaltung Fürth. Ganz abgesehen davon, haben – sofern überhaupt ein Anspruch auf Auszahlung der Gehälter besteht – höchstens die einzelnen Beamten und Arbeiter einen solchen, nicht aber die Stadt Thorn, so dass die Voraussetzungen des § 387 BGB fehlen.
Der verworrene Text stellt zwar in keiner Weise eine verständliche Willensäußerung dar, er lässt jedoch die Vermutung zu, dass man in Thorn den von dort aus mit Schreiben vom 30. Januar 1940 bereits zugesagten Preis von 11.000 RM für die beiden Kraftwagen für den Fall zurückbehalten will, dass die Gehälter für die obengenannten Beamten und Arbeiter von Fürth aus nicht mehr weiter bezahlt werden würden. Hierzu möchte ich feststellen, dass der Stadtverwaltung Thorn in keiner Weise ein Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Kaufpreises für die beiden Kraftwagen gegen die Gehälter und Löhne der nach Thorn beurlaubten Beamten zusteht, da ja nicht die Stadtverwaltung Thorn einen Anspruch auf Ersatz der Gehälter und Löhne hat, sondern die Stadtverwaltung Fürth. Ganz abgesehen davon, haben – sofern überhaupt ein Anspruch auf Auszahlung der Gehälter besteht – höchstens die einzelnen Beamten und Arbeiter einen solchen, nicht aber die Stadt Thorn, so dass die Voraussetzungen des § 387 BGB fehlen.


Im Ostgebiet Stadtverwaltung Thorn befanden sich von den höheren Beamten:  
Im Ostgebiet bei der Stadtverwaltung Thorn befanden sich von den höheren Beamten:  
Oberbürgermeister Jakob (*17.11.1891, verh.) ab 1.11.1939,  
Oberbürgermeister Jakob (*17.11.1891, verh.) ab 1.11.1939,  
Rechtsrat Dr. Hermann Zeitler (*24.12.1908, verh.) ab 10.11.1939, Rechtsrat war er ab Jan. 1939, zuvor noch Ratsassessor.
Rechtsrat Dr. Hermann Zeitler (*24.12.1908, verh.) ab 10.11.1939, Rechtsrat war er ab Jan. 1939, zuvor noch Ratsassessor.
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Oberinspektor Andreas Leupold (*11.10.1905, verh.) ab 1.11.1939.
Oberinspektor Andreas Leupold (*11.10.1905, verh.) ab 1.11.1939.
Nach Thorn abgestellt wurden auch zwei Kraftwagenführer, nämlich  
Nach Thorn abgestellt wurden auch zwei Kraftwagenführer, nämlich  
Anton Deger ab 18.10.1939 und Karl Faltenbacher ab 5.11.1939.  
Anton Deger ab 18.10.1939 und Karl Faltenbacher ab 5.11.1939.
Weitere 6 Dienstkräfte und zwar 4 Beamte und 2 Angestellte waren im Dezember 1939 und Januar 1940 abgestellt zu Landräten und Stadtkommissaren nach Bielitz (Stadtinspektor Johann Weber), Lodsch (Angestellter Albert Götz), Ostrowo (Kanzleisekretär Josef Bohl, Bauinspektor Karl Roderer), Turek/Reisgau Wartheland (Angestellter Anton Saffer), Wielun (Kanzleisekretär Fritz Martin), Nessau (Kanzleisekretär Hans Sebold).  
Weitere 6 Dienstkräfte und zwar 4 Beamte und 2 Angestellte waren im Dezember 1939 und Januar 1940 abgestellt zu Landräten und Stadtkommissaren nach Bielitz (Stadtinspektor Johann Weber), Lodsch (Angestellter Albert Götz), Ostrowo (Kanzleisekretär Josef Bohl, Bauinspektor Karl Roderer), Turek/Reisgau Wartheland (Angestellter Anton Saffer), Wielun (Kanzleisekretär Fritz Martin), Nessau (Kanzleisekretär Hans Sebold).
Nach Thorn gingen auf Wunsch von Jakob ab 8.1.1940 noch die städtischen Beamten Georg Neubauer und Paul Flierl und zwar beurlaubt „auf die Dauer von längstens 4 Wochen zur gutachtlichen Tätigkeit bei der Stadtverwaltung Thorn“. Sie traten in Fürth wieder ihren Dienst am 9.2.1940 an.
Nach Thorn gingen auf Wunsch von Jakob ab 8.1.1940 noch die städtischen Beamten Georg Neubauer und Paul Flierl und zwar beurlaubt „auf die Dauer von längstens 4 Wochen zur gutachtlichen Tätigkeit bei der Stadtverwaltung Thorn“. Sie traten in Fürth wieder ihren Dienst am 9.2.1940 an.
Über die Bezüge der Beamten usw. in den eingegliederten Ostgebieten erließ das Reichsministerium der Finanzen in Berlin am 22.1.1940 folgende Anordnung: Die Heimatbehörden übernehmen die laufenden Bezüge aus der bisherigen Dienststellung bis zum 31. Oktober 1939 endgültig. Die Heimatbehörden zahlen die laufenden Bezüge aus der bisherigen Dienststellung vom 1. November 1939 ab bis zum 31. März 1940 vorschussweise zu Lasten der Beschäftigungsbehörde. Die Beschäftigungsbehörden erstatten bis zum Schlusse des Rechnungsjahres nach Benehmen mit den Heimatbehörden diesen die vorschussweise ausgezahlten Dienstbezüge. (…) Tagegelder, Reisekosten usw. für die Zeit ab 1. November 1939 sind von den Beschäftigungsbehörden auszuzahlen. Von den Heimatbehörden für diese Zeit bevorschusste Beträge sind von den Beschäftigungsbehörden zu erstatten.
Über die Bezüge der Beamten usw. in den eingegliederten Ostgebieten erließ das Reichsministerium der Finanzen in Berlin am 22.1.1940 folgende Anordnung: Die Heimatbehörden übernehmen die laufenden Bezüge aus der bisherigen Dienststellung bis zum 31. Oktober 1939 endgültig. Die Heimatbehörden zahlen die laufenden Bezüge aus der bisherigen Dienststellung vom 1. November 1939 ab bis zum 31. März 1940 vorschussweise zu Lasten der Beschäftigungsbehörde. Die Beschäftigungsbehörden erstatten bis zum Schlusse des Rechnungsjahres nach Benehmen mit den Heimatbehörden diesen die vorschussweise ausgezahlten Dienstbezüge. (…) Tagegelder, Reisekosten usw. für die Zeit ab 1. November 1939 sind von den Beschäftigungsbehörden auszuzahlen. Von den Heimatbehörden für diese Zeit bevorschusste Beträge sind von den Beschäftigungsbehörden zu erstatten.
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Dr. Häupler bestätigte am 26.2.1940, dass nunmehr für beide Teile die notwendige Deckung gegeben sei. Die Verrechnung der vorgeschossenen Dienstbezüge werde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen. Gerne nehme er weiter davon Kenntnis, dass auch [in Thorn] für die beiden Kraftwagen als Kaufpreis der Betrag von 11.500 RM zugrunde gelegt werde. Zu einer Aufrechnung von je einem Monatsgehalt für die Herren Flierl und Neubauer vermerkte Dr. Häupler, dass diese nach einer mündlichen Abmachung zu den Organisationsarbeiten in Thorn auf 1 Monat beurlaubt wurden und somit ohne irgendwelche Ansprüche – da es sich ja um eine nur vorübergehende Maßnahme handelte – zur Verfügung gestellt wurden.
Dr. Häupler bestätigte am 26.2.1940, dass nunmehr für beide Teile die notwendige Deckung gegeben sei. Die Verrechnung der vorgeschossenen Dienstbezüge werde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen. Gerne nehme er weiter davon Kenntnis, dass auch [in Thorn] für die beiden Kraftwagen als Kaufpreis der Betrag von 11.500 RM zugrunde gelegt werde. Zu einer Aufrechnung von je einem Monatsgehalt für die Herren Flierl und Neubauer vermerkte Dr. Häupler, dass diese nach einer mündlichen Abmachung zu den Organisationsarbeiten in Thorn auf 1 Monat beurlaubt wurden und somit ohne irgendwelche Ansprüche – da es sich ja um eine nur vorübergehende Maßnahme handelte – zur Verfügung gestellt wurden.
Für die in die dem Reichsgebiet eingegliederten Ostgebiete versetzten und abgeordneten Beamten und Soldaten gewährte man eine Aufbauzulage als Aufwandsentschädigung ab 1.2.1940, wenn der Hausstand nach außerhalb der eingegliederten Ostgebiete verlegt wurde (Bek. Nr. 3461 des Reichsministers der Finanzen). Sie betrug monatlich zwischen 30 und 90 RM in den Stufen 30/45/60/75/90 RM.
Für die in die dem Reichsgebiet eingegliederten Ostgebiete versetzten und abgeordneten Beamten und Soldaten gewährte man eine Aufbauzulage als Aufwandsentschädigung ab 1.2.1940, wenn der Hausstand nach außerhalb der eingegliederten Ostgebiete verlegt wurde (Bek. Nr. 3461 des Reichsministers der Finanzen). Sie betrug monatlich zwischen 30 und 90 RM in den Stufen 30/45/60/75/90 RM.
Vom Innenministerium in Berlin, Reichshauptkasse, wurden im Juli 1940 die Bezüge für die vom November 1939 bis 31. März 1940 für die nach Thorn abgeordneten Beamten erstattet: 27.105,28 RM sowie 1.133,97 RM für den in den Reg.Bezirk Kattowitz abgeordneten StI Weber.
Das Innenministerium in Berlin, Reichshauptkasse, erstattete im Juli 1940 die Bezüge für die vom November 1939 bis 31. März 1940 für die nach Thorn abgeordneten Beamten 27.105,28 RM sowie 1.133,97 RM für den in den Reg.Bezirk Kattowitz abgeordneten StI Weber.
Im September 1940 hieß es in einem Aktenvermerk:
Im September 1940 hieß es in einem Aktenvermerk:
„Dr. Hermann Zeitler und Baurat Konrad Will wurden zu hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Thorn berufen und bis 31.3.1941 unter Fortfall der Dienstbezüge vom Oberbürgermeister der Stadt Fürth beurlaubt.“ Am 29. Oktober 1940 gibt ein Aktenvermerk an, dass die Angelegenheit der einzelnen nach Thorn abgeordneten Beamten in den Personalakten gesondert behandelt werde.
„Dr. Hermann Zeitler und Baurat Konrad Will wurden zu hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Thorn berufen und bis 31.3.1941 unter Fortfall der Dienstbezüge vom Oberbürgermeister der Stadt Fürth beurlaubt.“ Am 29. Oktober 1940 gibt ein Aktenvermerk an, dass die Angelegenheit der einzelnen nach Thorn abgeordneten Beamten in den Personalakten gesondert behandelt werde.
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Eine Abordnung nach Danzig zum dortigen Reichsstatthalter ergab sich ab 1.10.1939 für den Stadtoberinspektor Andreas Landmann (*25.1.1902). Wegen der zu erstattenden Versorgungsumlagen, von der Stadt Fürth mit rd. 7.800 RM errechnet, wurde dessen Abordnungszeit vom 1.10.1939 bis 30.9.1944 in Danzig von dort im Oktober 1944 vergütet.
Eine Abordnung nach Danzig zum dortigen Reichsstatthalter ergab sich ab 1.10.1939 für den Stadtoberinspektor Andreas Landmann (*25.1.1902). Wegen der zu erstattenden Versorgungsumlagen, von der Stadt Fürth mit rd. 7.800 RM errechnet, wurde dessen Abordnungszeit vom 1.10.1939 bis 30.9.1944 in Danzig von dort im Oktober 1944 vergütet.
Auch der Kanzleiobersekretär Otto Kreppner (*30.8.1906) wurde abgeordnet und zwar ab Mai 1940 nach Thorn.  
Auch der Kanzleiobersekretär Otto Kreppner (*30.8.1906) wurde abgeordnet und zwar ab Mai 1940 nach Thorn.  
Eine weitere Erstattung für Landmann erfolgte nicht. Am 27.4.1945 hielt ein Aktenvermerk des Stadtkämmerers und „zur Zeit Leiter der Stadtverwaltung“ Schwiening fest: „Mit einer Erstattung der Versorgungsumlagen durch den Reichsstatthalter in Danzig ist nicht mehr zu rechnen“.
Eine weitere Erstattung für Landmann erfolgte nicht. Am 27.4.1945 hielt ein Aktenvermerk des Stadtkämmerers und „zur Zeit Leiter der Stadtverwaltung“ Schwiening fest: „Mit einer Erstattung der Versorgungsumlagen durch den Reichsstatthalter in Danzig ist nicht mehr zu rechnen“


===Unterrichtung der Öffentlichkeit===
Aus der Zeitung erfuhren die Fürther von der „Berufung“ des OB Jakob am 26. Oktober 1939. Auf Anforderung des Gauleiters von Danzig Albert Forster sei vom Reichsministerium des Innern und vom Militärbefehlshaber Westpreußen (Verwaltungschef) Oberbürgermeister Jakob mit sofortiger Wirksamkeit zur kommissarischen Leitung der jetzt wieder deutschen Stadt Thorn berufen worden. OB Jakob, der für diese Zeit von der Stadt Fürth beurlaubt sei, sei mit einigen seiner Mitarbeiter bereits nach Thorn abgereist. Die Leitung der Amtsgeschäfte der Stadt habe in Vertretung des Oberbürgermeister Dr. Häupler, der bis jetzt zum Heeresdienst eingezogen war, übernommen.
Aus der Zeitung erfuhren die Fürther von der „Berufung“ des OB Jakob am 26. Oktober 1939. Auf Anforderung des Gauleiters von Danzig Albert Forster sei vom Reichsministerium des Innern und vom Militärbefehlshaber Westpreußen (Verwaltungschef) Oberbürgermeister Jakob mit sofortiger Wirksamkeit zur kommissarischen Leitung der jetzt wieder deutschen Stadt Thorn berufen worden. OB Jakob, der für diese Zeit von der Stadt Fürth beurlaubt sei, sei mit einigen seiner Mitarbeiter bereits nach Thorn abgereist. Die Leitung der Amtsgeschäfte der Stadt habe in Vertretung des Oberbürgermeister Dr. Häupler, der bis jetzt zum Heeresdienst eingezogen war, übernommen.
Chronist Rieß vermerkte dazu handschriftlich, die „Mitarbeiter“ von Jakob seien: Baurat Will, Dr. Zeitler, Dr. Schwammberger. Weiter hatte er vermerkt: OB Jakob reiste bereits am vorigen Freitag nach Thorn.
Chronist Rieß vermerkte dazu handschriftlich, die „Mitarbeiter“ von Jakob seien: Baurat Will, Dr. Zeitler, Dr. Schwammberger. Weiter hatte er vermerkt: OB Jakob reiste bereits am vorigen Freitag nach Thorn.
Am 13.11.39 vermerkte Rieß in seiner Chronik: Wie unser Oberbürgermeister Jakob (welcher zurzeit die kommissarische Verwaltung der Stadt Thorn ausübt) mitteilt, werden auch dort Bauhandwerker, Metzger, Bäcker usw. gesucht. Die Betreffenden, welche sich dort ansässig machen wollen, erhalten freie Hinfahrt und stattliche Beihilfe zum Geschäftsanfang.
Am 13.11.39 vermerkte Rieß in seiner Chronik: Wie unser Oberbürgermeister Jakob (welcher zurzeit die kommissarische Verwaltung der Stadt Thorn ausübt) mitteilt, werden auch dort Bauhandwerker, Metzger, Bäcker usw. gesucht. Die Betreffenden, welche sich dort ansässig machen wollen, erhalten freie Hinfahrt und stattliche Beihilfe zum Geschäftsanfang.
Im Zeitungsbericht über die Öffentliche Beratung mit den Ratsherren unter dem Titel „Auch im Kriege geht die Arbeit weiter“ hieß es: Oberbürgermeister Jakob erhielt durch den Reichsstatthalter Albert Forster, Danzig, den ehrenvollen Auftrag, in Thorn als komm. Bürgermeister den deutschen Wiederaufbau anzubahnen. Mit ihm wurden mehrere Ratsherren und Beamte zu besonderen Aufgaben im Osten eingesetzt.  
Im Zeitungsbericht über die Öffentliche Beratung mit den Ratsherren unter dem Titel „Auch im Kriege geht die Arbeit weiter“ hieß es: Oberbürgermeister Jakob erhielt durch den Reichsstatthalter Albert Forster, Danzig, den ehrenvollen Auftrag, in Thorn als komm. Bürgermeister den deutschen Wiederaufbau anzubahnen. Mit ihm wurden mehrere Ratsherren und Beamte zu besonderen Aufgaben im Osten eingesetzt.  
Unter dem handschriftlichen Datum Sa. 9.12.1939 ist ein Zeitungsausschnitt eingeklebt:
Unter dem handschriftlichen Datum Sa. 9.12.1939 ist von Rieß ein Zeitungsausschnitt eingeklebt:
Oberbürgermeister Jakob sprach im Rundfunk. Am Dienstagabend sprach Oberbürgermeister Franz Jakob in Form eines Zwiegespräches über seine Aufbauarbeit in Thorn im deutschen Rundfunk. Die Fürther werden sicher erfreut gewesen sein, über die Ätherwellen Näheres darüber gehört zu haben, umso mehr verschiedene Mitarbeiter unserer Stadtverwaltung bei ihm im Osten tätig sind.
"Oberbürgermeister Jakob sprach im Rundfunk. Am Dienstagabend sprach Oberbürgermeister Franz Jakob in Form eines Zwiegespräches über seine Aufbauarbeit in Thorn im deutschen Rundfunk. Die Fürther werden sicher erfreut gewesen sein, über die Ätherwellen Näheres darüber gehört zu haben, umso mehr verschiedene Mitarbeiter unserer Stadtverwaltung bei ihm im Osten tätig sind."


In einem Zeitungsbericht über einen Vortrag im Gustav-Adolf-Saal des „Grünen Baum“ bei „Alt-Fürth“, den der stellvertretende Vorsitzende Pg. Dr. Häußler leitete, hieß es zum Schluss: Grüße wurden gesandt an den in Thorn mit einer wichtigen Aufgabe betrauten ersten Vorsitzenden Archivar Dr. Schwammberger.
In einem Zeitungsbericht über einen Vortrag im Gustav-Adolf-Saal des „Grünen Baum“ bei „Alt-Fürth“, den der stellvertretende Vorsitzende Pg. Dr. Häußler leitete, hieß es zum Schluss: >>Grüße wurden gesandt an den in Thorn mit einer wichtigen Aufgabe betrauten ersten Vorsitzenden Archivar Dr. Schwammberger.<<
Für Sonntag, 24. Dezember 1939, vormittags 11 Uhr, kündigte die Zeitung an, dass im städtischen Heimatmuseum eine Führung stattfindet. Die Führung übernimmt Dr. Schwammberger.
Für Sonntag, 24. Dezember 1939, vormittags 11 Uhr, kündigte die Zeitung an, dass im städtischen Heimatmuseum eine Führung stattfindet. Die Führung übernimmt Dr. Schwammberger.


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