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Offenbar wollte Josef Schmidt das Maurergewerbe selbstständig ausüben. Daher legte er im März 1831 in Augsburg die vorgeschriebene Prüfung<ref>§ 61 Artikel 2 der „Instruction zu den Grundbestimmungen für das Gewerbewesen in den sieben älteren Kreisen des Königreichs“ vom 28.12.1825, Regierungsblatt für das Köngreich Bayern 1826 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/11595088/ft/bsb10710153?page=80 Digitalsat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref><ref>§§ 42 - 45 der „Instruction zu den Prüfungen für das Bauwesen“ vom 27.05.1830, Regierungsblatt für das Köngreich Bayern 1830 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/4014828/ft/bsb10345174?page=551 Digitalsat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> | Offenbar wollte Josef Schmidt das Maurergewerbe selbstständig ausüben. Daher legte er im März 1831 in Augsburg die vorgeschriebene Prüfung<ref>§ 61 Artikel 2 der „Instruction zu den Grundbestimmungen für das Gewerbewesen in den sieben älteren Kreisen des Königreichs“ vom 28.12.1825, Regierungsblatt für das Köngreich Bayern 1826 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/11595088/ft/bsb10710153?page=80 Digitalsat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref><ref>§§ 42 - 45 der „Instruction zu den Prüfungen für das Bauwesen“ vom 27.05.1830, Regierungsblatt für das Köngreich Bayern 1830 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/4014828/ft/bsb10345174?page=551 Digitalsat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> | ||
ab. Etwa um diese Zeit suchte die Maurermeisterswitwe Maria Jaeger, deren Ehemann Andreas Jaeger im Januar 1831 gestorben war und das Geschäft im Witwenstand weiterführen wollte, einen geeigneten Werkführer. Am 23. April gingen Witwe Jaeger und Maurergeselle Schmidt gemeinsam zum städtischen Magistrat. Jaeger stellte das Gesuch, dass Schmidt, der auch seine sonstigen Zeugnisse vorlegte, ihr Geschäft versehen darf, zumal sie derzeit keinen Gesellen in Arbeit hatte. Zwar fehlte noch das Prüfungszeugnis aus Augsburg, aber vorübergehend bis zur Zeugnisvorlage sollte es polizeilich gestattet werden, dass kleinere Arbeiten und Reparaturen ausgeführt werden, zumal beim Tierarzt Pickel ein Anbau an seinem Gartenhaus anstünde. Zwei Tage später beschloss der Stadtmagistrat, dass einstweilen der Schmidt solche Arbeiten ausführen darf, die einem Gesellen zukommen. Aber zur Bestellung als Werkführer wurden neben dem Prüfungszeugnis noch Zeugnisse seiner Heimatbehörde über Leumund und Vermögensverhältnisse verlangt. | ab. Etwa um diese Zeit suchte die Maurermeisterswitwe Maria Jaeger, deren Ehemann [[Andreas Jäger|Andreas Jaeger]] im Januar 1831 gestorben war und das Geschäft im Witwenstand weiterführen wollte, einen geeigneten Werkführer. Am 23. April gingen Witwe Jaeger und Maurergeselle Schmidt gemeinsam zum städtischen Magistrat. Jaeger stellte das Gesuch, dass Schmidt, der auch seine sonstigen Zeugnisse vorlegte, ihr Geschäft versehen darf, zumal sie derzeit keinen Gesellen in Arbeit hatte. Zwar fehlte noch das Prüfungszeugnis aus Augsburg, aber vorübergehend bis zur Zeugnisvorlage sollte es polizeilich gestattet werden, dass kleinere Arbeiten und Reparaturen ausgeführt werden, zumal beim Tierarzt Pickel ein Anbau an seinem Gartenhaus anstünde. Zwei Tage später beschloss der Stadtmagistrat, dass einstweilen der Schmidt solche Arbeiten ausführen darf, die einem Gesellen zukommen. Aber zur Bestellung als Werkführer wurden neben dem Prüfungszeugnis noch Zeugnisse seiner Heimatbehörde über Leumund und Vermögensverhältnisse verlangt. | ||
Josef Schmidt übergab am 3. Juni 1831 sein Prüfungszeugnis<ref>Befähigungs-Zeugnis der von der Königl. Regierung des Ober-Donau-Kreises angeordneten Prüfungs-Commission, Augsburg 3. Mai 1831, Unterschrift Reg. Rath Beyschlag</ref> und teilte mit, dass er sich nun um das Bürger- und Meisterrecht in der Stadt Fürth bewerben will. Er bat darum und erhielt sogleich gegen Gebühr ein amtliches Schreiben, um bei seiner Heimatbehörde die gesetzlich erforderlichen Zeugnisse (Tauf- u. Schulentlassungszeugnis, Militärentlassungsschein, „Blatterschein“, Zeugnis über Hindernisfreiheit für Niederlassung in Fürth, Vermögenszeugnis) anzufordern. | Josef Schmidt übergab am 3. Juni 1831 sein Prüfungszeugnis<ref>Befähigungs-Zeugnis der von der Königl. Regierung des Ober-Donau-Kreises angeordneten Prüfungs-Commission, Augsburg 3. Mai 1831, Unterschrift Reg. Rath Beyschlag</ref> und teilte mit, dass er sich nun um das Bürger- und Meisterrecht in der Stadt Fürth bewerben will. Er bat darum und erhielt sogleich gegen Gebühr ein amtliches Schreiben, um bei seiner Heimatbehörde die gesetzlich erforderlichen Zeugnisse (Tauf- u. Schulentlassungszeugnis, Militärentlassungsschein, „Blatterschein“, Zeugnis über Hindernisfreiheit für Niederlassung in Fürth, Vermögenszeugnis) anzufordern. |