Die Bewerbung von Weber um die Zimmererkonzession wurde vom Stadtmagistrat durch Anschlag vom 21. März öffentlich bekannt gegeben. Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist trat kein Mitbewerber auf, sodass nun der Armenpflegschaftsrat zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Dieser sprach sich am 10. April für die Aufnahme unter der Bedingung aus, dass Weber seine Verlobte auch wirklich ehelicht. Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten erklärte sich am 30. April auch einverstanden. Daraufhin erteilte der Stadtmagistrat mit „Plenar-Sitzungs-Beschluss“ vom 2. Mai 1867 (Unterschrift [[Adolf John|John]], Haller) die nachgesuchte Konzession, bewilligte die Ansässigmachung als Fürther Bürger und erlaubte die Verehelichung mit Babette Beck. Dieser Beschluss wurde ihm zwei Tage später vorlesend eröffnet. Am 20. Mai 1867 wurden die Konzessionsurkunde und das Kopulationsattest ausgefertigt. Ferner verfügte der Stadtmagistrat, dass Konrad Weber von Steppach als Auswärtiger die Aufnahmegebühr nach II. Klasse mit 35 f. zu entrichten hat. Dazu kamen noch 2 f. 30 xr. (Kreuzer) Löschgerätebeitrag und 36 xr. Hochzeitsgeld. | Die Bewerbung von Weber um die Zimmererkonzession wurde vom Stadtmagistrat durch Anschlag vom 21. März öffentlich bekannt gegeben. Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist trat kein Mitbewerber auf, sodass nun der Armenpflegschaftsrat zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Dieser sprach sich am 10. April für die Aufnahme unter der Bedingung aus, dass Weber seine Verlobte auch wirklich ehelicht. Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten erklärte sich am 30. April auch einverstanden. Daraufhin erteilte der Stadtmagistrat mit „Plenar-Sitzungs-Beschluss“ vom 2. Mai 1867 (Unterschrift [[Adolf John|John]], Haller) die nachgesuchte Konzession, bewilligte die Ansässigmachung als Fürther Bürger und erlaubte die Verehelichung mit Babette Beck. Dieser Beschluss wurde ihm zwei Tage später vorlesend eröffnet. Am 20. Mai 1867 wurden die Konzessionsurkunde und das Kopulationsattest ausgefertigt. Ferner verfügte der Stadtmagistrat, dass Konrad Weber von Steppach als Auswärtiger die Aufnahmegebühr nach II. Klasse mit 35 f. zu entrichten hat. Dazu kamen noch 2 f. 30 xr. (Kreuzer) Löschgerätebeitrag und 36 xr. Hochzeitsgeld. |