Die teilnehmden Gastronomen dürfen während des Weinfestes ihre Außenbestuhlung verdoppeln, dafür wird jedoch die Sperrzeit außen um eine halbe Stunde vorverlegt. | Die teilnehmden Gastronomen dürfen während des Weinfestes ihre Außenbestuhlung verdoppeln, dafür wird jedoch die Sperrzeit außen um eine halbe Stunde vorverlegt. |