Der Lärm und die Vibrationen der in Gruppen laufenden Hämmer verursachten erhebliche Bauschäden durch Erschütterung der Nachbarschaft so dass Genehmigungen für andere Hämmer in der Hirschenstraße 60 und Marienstraße 21 1911 und 1921 auf die vorliegenden Beschwerden der Hammeranlagen in der Kapellenstraße 15 nicht oder nur mit Auflagen vom Bauamt genehmigt wurden. <ref>In: [[Fürther Geschichtsblätter]] Nr. 2/08 Seite 61 </ref | Der Lärm und die Vibrationen der in Gruppen laufenden Hämmer verursachten erhebliche Bauschäden durch Erschütterung der Nachbarschaft so dass Genehmigungen für andere Hämmer in der Hirschenstraße 60 und Marienstraße 21 1911 und 1921 auf die vorliegenden Beschwerden der Hammeranlagen in der Kapellenstraße 15 nicht oder nur mit Auflagen vom Bauamt genehmigt wurden. <ref>In: [[Fürther Geschichtsblätter]] Nr. 2/08 Seite 61 </ref |