Hut-Emancipations-Verein: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki

Zeile 4: Zeile 4:
Das Abnehmen des Hutes zur Begrüßung war letztlich ein Anerkennen und Akzeptieren der sozialen Überlegenheit des Gegrüßten. Damit offenbarte sich beim Vorgang des Grüßens die Ungleichheit in der Gesellschaft. Als Ausweg wurde zu jener Zeit der sog. Militärische Gruß betrachtet, der ein leichtes Berühren des Hutes bzw. der Stirn mit der Hand (resp. Zeige- und Mittelfinger) vorsah. Diese Art der Begrüßung hob zwar gesellschaftliche Unterschiede nicht auf, ermöglichte aber die Integration der nicht-bürgerlichen Hutlosen. Somit ließ sich die Verweigerung des Hutlüftens zugunsten der neuen Begrüßungsart gewissermaßen als Forderung einer Gesellschaft verstehen, in der die Rangunterschiede der je einzelnen gegenüber der Einheit zurücktraten.
Das Abnehmen des Hutes zur Begrüßung war letztlich ein Anerkennen und Akzeptieren der sozialen Überlegenheit des Gegrüßten. Damit offenbarte sich beim Vorgang des Grüßens die Ungleichheit in der Gesellschaft. Als Ausweg wurde zu jener Zeit der sog. Militärische Gruß betrachtet, der ein leichtes Berühren des Hutes bzw. der Stirn mit der Hand (resp. Zeige- und Mittelfinger) vorsah. Diese Art der Begrüßung hob zwar gesellschaftliche Unterschiede nicht auf, ermöglichte aber die Integration der nicht-bürgerlichen Hutlosen. Somit ließ sich die Verweigerung des Hutlüftens zugunsten der neuen Begrüßungsart gewissermaßen als Forderung einer Gesellschaft verstehen, in der die Rangunterschiede der je einzelnen gegenüber der Einheit zurücktraten.


In vielen Orten nahm die Bewegung der ‘‘Hut-Emanzipation‘‘ Gestalt an, so auch in Fürth. Vorreiter dürfte jedoch die Stadt Augsburg gewesen sein (Zitate aus Augsburger Tagblatt und Anzeigenblatt, aber auch Bamberger Tagblatt). Dort gründete sich bereits im Mai 1848 ein Verein „um das lästige Hutabnehmen bei der Begrüßung zu beseitigen und dafür die zeitgemäßere, einfache militärische Achtungsbezeugung“ einzuführen<ref>Frank Möller: „Bürgerliche Herrschaft in Ausburg 1790 – 1880“; 2014, Seite 303</ref>. „Jeder Theilnehmer soll ein kleines Abzeichen mit dem Ausburger Stadtwappen geziert, gegen einen Betrag von wenigstens 18 kr. empfangen, das auf dem Hut oder Haube gut angebracht werden, und wodurch gleichzeitig zu erkennen ist, daß der Träger desselben sich von dem lästigen Hutabnehmen befreit hat<ref>ebenda; das eingenommene Geld sollte für wohltätige Zwecke verwendet werden.</ref>.
In vielen Orten nahm die Bewegung der ‘‘Hut-Emanzipation‘‘ Gestalt an, so auch in Fürth. Vorreiter dürfte jedoch die Stadt Augsburg gewesen sein (Zitate aus Augsburger Tagblatt und Anzeigenblatt, aber auch Bamberger Tagblatt). Dort gründete sich bereits im Mai 1848 ein Verein „um das lästige Hutabnehmen bei der Begrüßung zu beseitigen und dafür die zeitgemäßere, einfache militärische Achtungsbezeugung“ einzuführen<ref>Frank Möller: „Bürgerliche Herrschaft in Ausburg 1790 – 1880“; 2014, Seite 303</ref>. „Jeder Theilnehmer soll ein kleines Abzeichen mit dem Ausburger Stadtwappen geziert, gegen einen Betrag von wenigstens 18 kr. empfangen, das auf dem Hut oder Haube gut angebracht werden, und wodurch gleichzeitig zu erkennen ist, daß der Träger desselben sich von dem lästigen Hutabnehmen befreit hat<ref>ebenda; das eingenommene Geld sollte für wohltätige Zwecke verwendet werden. Ein Vorschlag, der sich bereits bei Ludwig Hilfenberg: "Die Hut-Frage, oder der Mißbrauch des Hutabnehmens beim Grüßen – bekämpft aus socialen und medicinischen Gründen, 1841, Seite 15 findet.</ref> .


15 Jahre später wurden diese Forderungen regierungsseitig legalisiert. Anlässlich der Beerdigungsfeierlichkeiten von Prinzessin Augusta, der Gemahlin von Prinz Luitpold „geruhe seine Majestät Bestimmung zu treffen, dass bei der Begrüßung Allerhöchster und Höchster Herrschaften von seiten der Offiziere und Beamten Hut und Mütz nicht mehr abzunehmen, sondern durch Anlegung der rechten Hand an die Kopfbedeckung zu salutieren sein.“<ref>Theodor von Pfetten-Arnbach, Hans Fahrmbacher: „Das Regiment in dem Zeitraum von 1848 bis 1898“, 2020, Seite 46</ref>
15 Jahre später wurden diese Forderungen regierungsseitig legalisiert. Anlässlich der Beerdigungsfeierlichkeiten von Prinzessin Augusta, der Gemahlin von Prinz Luitpold „geruhe seine Majestät Bestimmung zu treffen, dass bei der Begrüßung Allerhöchster und Höchster Herrschaften von seiten der Offiziere und Beamten Hut und Mütz nicht mehr abzunehmen, sondern durch Anlegung der rechten Hand an die Kopfbedeckung zu salutieren sein.“<ref>Theodor von Pfetten-Arnbach, Hans Fahrmbacher: „Das Regiment in dem Zeitraum von 1848 bis 1898“, 2020, Seite 46</ref>
18.461

Bearbeitungen