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<noinclude><pagequality level="1" user="Red Rooster" /></noinclude>Zweite Periode (1314).

17

ersetzen und zugleich darüber zu wachen, daß die Bestimmungen
der Schenkurkunde, namentlich in Bezug aus die Abhaltung der
dem Domkapitel auferlegten gottesdienstlichen Verrichtungen auch
richtig eingehalten würden. Damit auch der gemeine Mann die
Urkunden verstehen könne, so waren sie in deutscher Sprache ver­
saßt. Die Wirkung derselben war von großer Tragweite für
die Entwickelung Fürths; die darin gewährte Zusicherung der
Nichterhöhung der Abgaben zog viele Ansiedler an. Deshalb
hob auch die Fürther Gemeinde auf das Sorgfältigste diesen
Donationsbrief auf und ließ sich ihn von den Markgrafen, zuletzt
noch 1795 den 1. Juli durch König Friedrich Wilhelm von
Preußen bestätigen. Das Original, mit einem an einem Perga­
mentstreifen hängenden, einen schreitenden Löwen darstellenden
Wachssiegel (das zweite Siegel — das der Burggräfin Agnes — ist
abgerissen) befindet sich noch in der hiesigen Magistrats-Registra­
tur, wie auch noch eine Anzahl beglaubigter Abschriften von
dieser Urkunde.^")
Zu bemerken ist hier noch, daß in diesem sowohl, als in dem
vorhergehenden 13. und schon 12. Jahrhundert das Hochgericht
in Fürth sich westlich über den Ort hinaus, jenseits der Rednitz,
auf der Anhöhe hinter dem Siechhaus befand. Man nannte
diese Anhöhe (den vorderen Theil der Haard) auch noch in der
neueren Zeit den Galgenberg. Auch stand um jene Zeit der
Pranger auf dem südlichen Theil hinter dem Gängersberg (jetzt

Bergstraße), auf der Höhe an der sogenanten Schindersgasse (jetzt
Rednitzstraße).")

Fronmüller, Chronik von Fürth.

2<noinclude><references/></noinclude>

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