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<noinclude><pagequality level="1" user="Red Rooster" /></noinclude>Sechste Periode (1727—1728).

137

Agende einzuschreiben. Vor dieser Zeit war des Raths nur
unter der Benennung: „unsere gnädigen Herren" gedacht wor­
den.— In diesem Jahre wurde auch das erste Straßen­
pflaster in Fürth angelegt nnd diesseits der unteren Brücke der
Anfang damit gemacht."') — In gleichem Jahre haben die
Nürnberger mit „bewährter Mannschaft" das neue Haus des
Baders Bandasch eingerissen, da Pfarrer Lochner gegen die Verbaunng seiner schönen Aussicht Protest einlegte, weßhalb Ban­
dasch oft mit geladenem Gewehre gedroht, den Pfarrer zu er­
schießen.*")
Im Jahre 1727 wurde aus Wilmersdorf die
Druckerei des Hayum Hirsch, mit fürstlich hohenlohischem Privi­
legium versehen, nach Fürth verlegt. Die Mitglieder dieser
Druckerei waren mit besonderen Freiheiten ausgestattet; sie
brauchten kein Judenabzeichen zu tragen und durften die Ge­
hilfen sich auf bloßes Gutachten ihres Prinzipals verheirathen.
Die Wittwe des Enkels von Hayum Hirsch heirathete im Jahre
1772 den Isaak Zirndorffer, welcher Name in zahlreichen Werken
noch bis ins Ende 50er Jahre zu lesen ist. Das Lokal war
von Anfang an Schindelgasse Nr. 4. Die Druckerei nebst Ver­
lag ging einige Jahre nach dem Ableben des Schwiegersohns
des David Zirndorffer (I. Sommer) 1868 durch Kauf in den
Besitz des Buchdruckers Albrecht Schröder über, der dieselbe als
Abtheilung für hebräischen Druck mit seinem Geschäfte ver­
einigt hat. (Notiz des Buchdruckereibesitzers Schröder.)
Der Mangel an Unterricht bei der ärmeren Volksklasse ver- 1728
anlaßte 1728 einen patriotisch gesinnten Mann, den Kaufmann
und Lebküchner Martin Leitzmann, domprobsteilichen Gerichts­
schöppen, vermöglich aber kinderlos, unbekümmert um Schöppen
und Bürgermeister, eine Armen- und Waisenschule zu gründen,
zu welchem Zwecke er das Dittmännische Haus, so schlecht es
auch an sich war, kaufte, worin eine Hauptstube zur Schule be­
nutzt werden konnte und worin der durch seine Vermittlung
aufgestellte Schullehrer Gebler freie Wohnung und Besoldung
erhielt.*") — Nachdem das domprobsteiliche Reglement von
1719 die politische Stellung der Fürther Judenschaft festgestellt
hatte, entwarfen ihre Vorsteher eine Sammlung von Vorschriften
für ihr bürgerliches und Familienleben, theils um Einheit und
Festigkeit für ihre religiösen Gebräuche zu erzielen, theils um
dem überhandnehmenden Luxus Schranken zu setzen.
Diese<noinclude><references/></noinclude>

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