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Gartenhaus, eingeschossiger Putzbau mit Satteldach und Veranda wurde von den Architekten [[Ebert und Groß|Ebert & Groß]] 1911/12 errichtet. Bauherr war der Prokurist Sigmund Rosenblüth. Durch eine Vorsprung des Dachs an der östlichen Giebelseite bildet sich die Veranda, wobei der Dachvorsprung durch zwei rechteckige Stützpfeiler mit vorgelegten Flachlisenen und angedeuteten Kapitellen gehalten wird. Der Giebel wird durch ein schmalen Ortgangband gefasst, in der Form eines liegenden Vierpasses mit kleiner Fensteröffnung. Auf der Rückwand befinden sich zwei kleinere geschwungene Oktogonal-Fenster in barocker Anmutung. Ein kleiner Nebenraum diente als Küche, der zugehörige Kamin ist noch bauzeitlich. Das Gebäude wurde baulich weitestgehend unverändert und somit noch bauzeitlich. | Gartenhaus, eingeschossiger Putzbau mit Satteldach und Veranda wurde von den Architekten [[Ebert und Groß|Ebert & Groß]] 1911/12 errichtet. Bauherr war der Prokurist Sigmund Rosenblüth. Durch eine Vorsprung des Dachs an der östlichen Giebelseite bildet sich die Veranda, wobei der Dachvorsprung durch zwei rechteckige Stützpfeiler mit vorgelegten Flachlisenen und angedeuteten Kapitellen gehalten wird. Der Giebel wird durch ein schmalen Ortgangband gefasst, in der Form eines liegenden Vierpasses mit kleiner Fensteröffnung. Auf der Rückwand befinden sich zwei kleinere geschwungene Oktogonal-Fenster in barocker Anmutung. Ein kleiner Nebenraum diente als Küche, der zugehörige Kamin ist noch bauzeitlich. Das Gebäude wurde baulich weitestgehend unverändert und somit noch bauzeitlich. | ||
Bei einer Begehung des Gebäudes im Jahr 2022 durch das Bay. Landesamt für Denkmalpflege wurde das Gebäude als Denkmal nachqualifiziert. Nach Ansicht der Behörde zeigt das Gebäude trotz seiner geringen Abmessung ein repräsentatives Erscheinungsbild mit originellen Details wie z.B. die geschwungenen Fensterformen sowie die korbogenartigen Nischen im Inneren. Insbesondere die sichere Handschrift eines renommierten Architektenduos bei einem kleinen Nebengebäude beeindruckte das Landesamt für Denkmalpflege, weshalb es als architekturhistorisch-künstlerisches Gebäude als Denkmal eingestuft wurde. | Bei einer Begehung des Gebäudes im Jahr 2022 durch das Bay. Landesamt für Denkmalpflege wurde das Gebäude als Denkmal nachqualifiziert. Nach Ansicht der Behörde zeigt das Gebäude trotz seiner geringen Abmessung ein repräsentatives Erscheinungsbild mit originellen Details wie z.B. die geschwungenen Fensterformen sowie die korbogenartigen Nischen im Inneren. Insbesondere die sichere Handschrift eines renommierten Architektenduos bei einem kleinen Nebengebäude beeindruckte das Landesamt für Denkmalpflege, weshalb es als architekturhistorisch-künstlerisches Gebäude als Denkmal eingestuft wurde. Dabei wurde auch gewürdigt, dass das Gartenhaus als Bauzeuge für die Blütezeit des jüdischen Lebens in Fürth zählt, womit es auch eine stadtgeschichtliche Bedeutung genießt. | ||
== Lokalberichterstattung == | == Lokalberichterstattung == |