Bei der 20. Ausschüttung im Jahr 1876 war der Ausschüttungsbetrag auf 900 fl. angehoben worden und das zugrunde gelegte Vermögen der Bewerberin durfte 2500 Mark betragen. Dies war aber keine "Jubiläumsgabe" sondern galt auch in den nachfolgenden Jahren<ref>siehe [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb11350051_00344/pct:6.01452,54.51743,48.8766,31.77614/full/0/default.jpg Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land]], vom 12. Arpil 1877</ref>. | Bei der 20. Ausschüttung im Jahr 1876 war der Ausschüttungsbetrag auf 900 fl. angehoben worden und das zugrunde gelegte Vermögen der Bewerberin durfte 2500 Mark betragen. Dies war aber keine "Jubiläumsgabe" sondern galt auch in den nachfolgenden Jahren<ref>siehe [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb11350051_00344/pct:6.01452,54.51743,48.8766,31.77614/full/0/default.jpg Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land]], vom 12. Arpil 1877</ref>. |