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Am 4. Februar 1852, er war kein städtischer Bauaufseher mehr, suchte er um eine Lizenz zum Glasbelegen nach, um die Gläser seiner Fabrikate selbst belegen zu können. Als Aufstellort der Glasbelege war der Hausboden im Haus des Schwagers, des Zimmermeisters Gieß in der Schwabacher Straße<ref>vermutlich Hs.-Nr. 271, 1. Bez., ab 1890 Nr. 52</ref> vorgesehen. Nach örtlicher Überprüfung des Dachbodens wurde die polizeiliche Lizenz zum Belegen der von ihm verarbeiteten Gläser bereits am 14. Februar erteilt. | Am 4. Februar 1852, er war kein städtischer Bauaufseher mehr, suchte er um eine Lizenz zum Glasbelegen nach, um die Gläser seiner Fabrikate selbst belegen zu können. Als Aufstellort der Glasbelege war der Hausboden im Haus des Schwagers, des Zimmermeisters Gieß in der Schwabacher Straße<ref>vermutlich Hs.-Nr. 271, 1. Bez., ab 1890 Nr. 52</ref> vorgesehen. Nach örtlicher Überprüfung des Dachbodens wurde die polizeiliche Lizenz zum Belegen der von ihm verarbeiteten Gläser bereits am 14. Februar erteilt. | ||
Seinen Plan, das Maurergewerbe als Meister selbstständig auszuüben, verfolgte er weiter. Am 23. April 1852 erschien er wieder auf dem Amt, um eine entsprechende Konzession zu erhalten. Da zur der Zeit aber keine freie Maurerkonzession vorhanden war, so bat er darum, eine neue verliehen zu bekommen und schlug zugleich vor, dass dafür dann die nächste sich erledigende Konzession eingezogen werden soll. Weiter gab er an, nunmehr ein Barvermögen von 1300 f. zu besitzen, die er aber verliehen habe. So gab er an, seinem Schwager, dem Webermeister und Spiegelglasbeleger Johann Michael May, zur Erbauung seines Gasthauses ein Darlehen von 1000 f. gewährt zu haben, der andere Schwager, der Maurermeister Korn hätte von ihm zur Ausführung seiner Neubauten 300 f. als Darlehen erhalten. | Seinen Plan, das Maurergewerbe als Meister selbstständig auszuüben, verfolgte er weiter. Am 23. April 1852 erschien er wieder auf dem Amt, um eine entsprechende Konzession zu erhalten. Da zur der Zeit aber keine freie Maurerkonzession vorhanden war, so bat er darum, eine neue verliehen zu bekommen und schlug zugleich vor, dass dafür dann die nächste sich erledigende Konzession eingezogen werden soll. Weiter gab er an, nunmehr ein Barvermögen von 1300 f. zu besitzen, die er aber verliehen habe. So gab er an, seinem Schwager, dem Webermeister und Spiegelglasbeleger Johann [[Michael May]], zur Erbauung seines Gasthauses ein Darlehen von 1000 f. gewährt zu haben, der andere Schwager, der Maurermeister Korn hätte von ihm zur Ausführung seiner Neubauten 300 f. als Darlehen erhalten. | ||
Die beiden Vorsteher des Maurerhandwerks, Maurermeister [[Johann Gran]] und Zimmermeister [[Melchior Kiesel|Johann Melchior Kiesel]], wurden von der Stadtverwaltung zur Stellungnahme aufgefordert, die sich am 7. Mai gegen die Erteilung einer neuen Konzession aus vielen Gründen aussprachen. Hervorgehoben sei, dass sie auf die Krieger’schen Lizenzen hinwiesen, die ihm einen nicht unansehnlichen Verdienst verschaffen, und die Konkurrenz durch die fünf Tünchermeister beklagten, die viele Arbeiten an sich gezogen hätten, die früher dem Maurergewerbe vorbehalten waren. | Die beiden Vorsteher des Maurerhandwerks, Maurermeister [[Johann Gran]] und Zimmermeister [[Melchior Kiesel|Johann Melchior Kiesel]], wurden von der Stadtverwaltung zur Stellungnahme aufgefordert, die sich am 7. Mai gegen die Erteilung einer neuen Konzession aus vielen Gründen aussprachen. Hervorgehoben sei, dass sie auf die Krieger’schen Lizenzen hinwiesen, die ihm einen nicht unansehnlichen Verdienst verschaffen, und die Konkurrenz durch die fünf Tünchermeister beklagten, die viele Arbeiten an sich gezogen hätten, die früher dem Maurergewerbe vorbehalten waren. | ||
Die Bewerbung von Krieger wurde durch vierwöchigen Anschlag bekannt gemacht, sodass sich auch [[Johann Georg Ludwig Weithaas]] als Mitbewerber auf eine neue Konzession für das Maurergewerbe meldete. Der Stadtmagistrat fasste am 14. Juni 1852 den Beschluss, beide Gesuche abzuweisen; dessen Begründung fußte im Wesentlichen auf die von den Vorstehern des Maurerhandwerks angeführte Beeinträchtigung eines hinreichenden Auskommens der bestehenden 9 Maurermeister. | Die Bewerbung von Krieger wurde durch vierwöchigen Anschlag bekannt gemacht, sodass sich auch [[Johann Georg Ludwig Weithaas]] als Mitbewerber auf eine neue Konzession für das Maurergewerbe meldete. Der Stadtmagistrat fasste am 14. Juni 1852 den Beschluss, beide Gesuche abzuweisen; dessen Begründung fußte im Wesentlichen auf die von den Vorstehern des Maurerhandwerks angeführte Beeinträchtigung eines hinreichenden Auskommens der bestehenden 9 Maurermeister. |