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Er war der eheliche Sohn des „ehrbaren und kunstreichen“ Fürther Kupferstichhändlers und Kunstmalers [[Georg Schlütter]] und seiner Frau Regina Catharina.<ref>möglicherweise wohnhaft Hs.-Nr. 96 nach [[Vetter-Plan]], wohl später nach preuß. Hausnummerierung Hs.-Nr. 50, heute [[Königstraße 21]]</ref>
 
Er war der eheliche Sohn des „ehrbaren und kunstreichen“ Fürther Kupferstichhändlers und Kunstmalers [[Georg Schlütter]] und seiner Frau Regina Catharina.<ref>möglicherweise wohnhaft Hs.-Nr. 96 nach [[Vetter-Plan]], wohl später nach preuß. Hausnummerierung Hs.-Nr. 50, heute [[Königstraße 21]]</ref>
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Er heiratete am [[20. Mai]] [[1726]] in Fürth Susanna Maria Bürkmann (1709–1774), Tochter des Maurer- und Steinhauermeisters Georg Bürkmann (auch Bürckmann, Hs.-Nr. 175 im [[Grund-Riß des Fleckens Fürth]]). Aus der Ehe gingen 6 Kinder hervor, drei von ihnen kamen in Fürth zu Welt, die jüngeren drei wurden in Burgfarrnbach geboren.
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Er heiratete am [[20. Mai]] [[1726]] in Fürth Susanna Maria Bürkmann (1709–1774), Tochter des Maurer- und Steinhauermeisters [[Georg Bürkmann]] (auch Bürckmann, Hs.-Nr. 175 im [[Grund-Riß des Fleckens Fürth]]). Aus der Ehe gingen 6 Kinder hervor, drei von ihnen kamen in Fürth zu Welt, die jüngeren drei wurden in Burgfarrnbach geboren.
    
Schlütter handelte auch mit Malermaterial. So sind Quittungen von 1730 erhalten, mit denen er dem Fürther Juden Wolf Löw die Bezahlung von Farben, geriebenem Metall und anderen Materialien bescheinigte. Christian Wilhelm Karl Graf von Pückler machte ihm das Angebot, Hofmaler an seinem Hause in Burgfarrnbach zu werden. Mit Schreiben vom 2. Februar 1733 ordnete der Graf zur Versorgung des Hofmalers an:<br />
 
Schlütter handelte auch mit Malermaterial. So sind Quittungen von 1730 erhalten, mit denen er dem Fürther Juden Wolf Löw die Bezahlung von Farben, geriebenem Metall und anderen Materialien bescheinigte. Christian Wilhelm Karl Graf von Pückler machte ihm das Angebot, Hofmaler an seinem Hause in Burgfarrnbach zu werden. Mit Schreiben vom 2. Februar 1733 ordnete der Graf zur Versorgung des Hofmalers an:<br />
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