* Am [[22. August]] erlässt das Geleitsamt eine Kirchweihverordnung: Die [[Michaelis-Kirchweih]] soll erst am Montag beginnen und den folgenden Sonntag pausieren. Die Bevölkerung ist über diese neue Anordnung derart aufgebracht, dass die Regierung bereits am 7. September die Verordnung wieder zurücknimmt und die beiden Kirchweihsonntage wieder erlaubt. Allerdings bleibt es bei den neuen Regelungen, dass die Kirchweih nicht mehr am [[Marktplatz]], sondern in der [[Königstraße]] stattfinden soll und dass Quacksalber, Gaukler und Bärentreiber nicht mehr geduldet werden würden.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> | * Am [[22. August]] erlässt das Geleitsamt eine Kirchweihverordnung: Die [[Michaelis-Kirchweih]] soll erst am Montag beginnen und den folgenden Sonntag pausieren. Die Bevölkerung ist über diese neue Anordnung derart aufgebracht, dass die Regierung bereits am 7. September die Verordnung wieder zurücknimmt und die beiden Kirchweihsonntage wieder erlaubt. Allerdings bleibt es bei den neuen Regelungen, dass die Kirchweih nicht mehr am [[Marktplatz]], sondern in der [[Königstraße]] stattfinden soll und dass Quacksalber, Gaukler und Bärentreiber nicht mehr geduldet werden würden.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> |