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== Neugestaltung ==
 
== Neugestaltung ==
In dem Bereich sollen etliche Neuerungen entstehen. Gedacht ist unter anderem an
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Im Jahr 2022 wurden die ersten konkreteren Planungen für eine Neugestaltung in dem Bereich vorgestellt. Gedacht ist unter anderem an
 
* eine neue Uferpromenade für Fußgänger und Radfahrer
 
* eine neue Uferpromenade für Fußgänger und Radfahrer
 
* ein neues Hotel in der [[Wolfsgrubermühle]]
 
* ein neues Hotel in der [[Wolfsgrubermühle]]
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* eine neue Pegnitzbrücke, die das Gymnasium mit dem [[Talblick]] verbinden soll
 
* eine neue Pegnitzbrücke, die das Gymnasium mit dem [[Talblick]] verbinden soll
 
* die Neugestaltung verschiedener Plätze.  
 
* die Neugestaltung verschiedener Plätze.  
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Herzstück soll der [[Helmplatz]] werden. Hier sollen die Mauern, die jetzt noch den Hof zur [[Feuerwache]] abgrenzen, weggerissen werden und dadurch soll das Areal sich weiten. Neben dem [[Eichamt]]-Gebäude ist die Anbindung an den Fluss und die künftige Promenade geplant.
    
Naturschützer fürchteten dabei zu umfangreiche Einschnitte in die Umwelt und forderten insbesondere Planungsänderungen beim Ort der neuen Pegnitzbrücke sowie bei dem Geh- und Radweg entlang des Ufers. Der Bund Naturschutz sah die Gefahr, dass die Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit stark zurückgeschnitten werden müssten. Auch sah ein Entwurf des Umweltreferats vor, eine Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzverordnung und eine Ausnahme vom Biotopschutz zu beschließen, was undefinierte Eingriffe in die Biotopbestände zulassen würde. Vorgesehen ist aber, die vorhandenen Bäume, soweit es die Verkehrssicherungspflicht zulässt, zu erhalten.
 
Naturschützer fürchteten dabei zu umfangreiche Einschnitte in die Umwelt und forderten insbesondere Planungsänderungen beim Ort der neuen Pegnitzbrücke sowie bei dem Geh- und Radweg entlang des Ufers. Der Bund Naturschutz sah die Gefahr, dass die Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit stark zurückgeschnitten werden müssten. Auch sah ein Entwurf des Umweltreferats vor, eine Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzverordnung und eine Ausnahme vom Biotopschutz zu beschließen, was undefinierte Eingriffe in die Biotopbestände zulassen würde. Vorgesehen ist aber, die vorhandenen Bäume, soweit es die Verkehrssicherungspflicht zulässt, zu erhalten.

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