Ab der bayerischen Zeit wird die Jüdische Gemeinde eine "Körperschaft des Öffentlichen Rechts" (ab [[1947]] wieder). Ab dieser Zeit wird die Jüdische Gemeinde Fürth "Israelitische Kultusgemeinde Fürth" (IKG Fürth) genannt. Die Gemeinde wird von Vorständen mit einem Ersten Vorsitzenden als Geschäftsführer geführt. | Ab der bayerischen Zeit wird die Jüdische Gemeinde eine "Körperschaft des Öffentlichen Rechts" (ab [[1947]] wieder). Ab dieser Zeit wird die Jüdische Gemeinde Fürth "Israelitische Kultusgemeinde Fürth" (IKG Fürth) genannt. Die Gemeinde wird von Vorständen mit einem Ersten Vorsitzenden als Geschäftsführer geführt. |