Der Staatsanwalt forderte aufgrund der Sachlage gegen Streicher acht Monate und gegen Holz zehn Monate Gefängnis. Die Verteidigung verlangte Freispruch. Der Staatsanwalt schloss aus den ständigen Wiederholungen der Angeklagten ein abgrundtiefen Hass und deren Angst, dass der Agitationsstoff ausgehen könnte. Bedauerlich sei, dass selbst der Verteidiger trotz der Aussagen des Sachverständigen "''schon wieder den Ritualmord als klar erwiesen hingestellt''" hat.<ref>''Der "Stürmer" vor dem Schwurgericht'', S. 62</ref></br> | Der Staatsanwalt forderte aufgrund der Sachlage gegen Streicher acht Monate und gegen Holz zehn Monate Gefängnis. Die Verteidigung verlangte Freispruch. Der Staatsanwalt schloss aus den ständigen Wiederholungen der Angeklagten ein abgrundtiefen Hass und deren Angst, dass der Agitationsstoff ausgehen könnte. Bedauerlich sei, dass selbst der Verteidiger trotz der Aussagen des Sachverständigen "''schon wieder den Ritualmord als klar erwiesen hingestellt''" hat.<ref>''Der "Stürmer" vor dem Schwurgericht'', S. 62</ref></br> |