* 3. solange also keine Geburtsurkunde des Sohnes vorliegt, gibt es aus meiner Sicht keinen Beweis, dass der Sohn aus der Ehe hervorging bzw. überhaupt existierte (Sohn Kurt, Patenkind auch Kurt, Zufall?) | * 3. solange also keine Geburtsurkunde des Sohnes vorliegt, gibt es aus meiner Sicht keinen Beweis, dass der Sohn aus der Ehe hervorging bzw. überhaupt existierte (Sohn Kurt, Patenkind auch Kurt, Zufall?) |