Am 4. Dezember 1906 reichte er beim Stadtmagistrat ein Gesuch zu Erwerb des Bürgerrechts und Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses ein. Die bei der Bearbeitung übliche Abfrage des Strafregisters ergab, dass Schneider durch Urteil des Amtsgerichts Fürth von September 1903 wegen Gesetzesübertretung zu einer Geldstrafe von 25 Mark oder ersatzweise 5 Tage Haft verurteilt war. Mit Magistratsbeschluss vom 20. Dezember 1906 wurde ihm gegen Gebühr von 40 Mark das Fürther Bürgerrecht verliehen und zugleich die Erlaubnis zur Eheschließung erteilt.<ref>Akten des Stadtmagistrats Fürth: Schneider Georg Adam, Baumeister von Fürth – Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts dahier und Ausfertigung des Verehelichungszeugnisses, 1906; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/S 3228</ref> | Am 4. Dezember 1906 reichte er beim Stadtmagistrat ein Gesuch zu Erwerb des Bürgerrechts und Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses ein. Die bei der Bearbeitung übliche Abfrage des Strafregisters ergab, dass Schneider durch Urteil des Amtsgerichts Fürth von September 1903 wegen Gesetzesübertretung zu einer Geldstrafe von 25 Mark oder ersatzweise 5 Tage Haft verurteilt war. Mit Magistratsbeschluss vom 20. Dezember 1906 wurde ihm gegen Gebühr von 40 Mark das Fürther Bürgerrecht verliehen und zugleich die Erlaubnis zur Eheschließung erteilt.<ref>Akten des Stadtmagistrats Fürth: Schneider Georg Adam, Baumeister von Fürth – Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts dahier und Ausfertigung des Verehelichungszeugnisses, 1906; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/S 3228</ref> |