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Er kam als Sohn des Maurergesellen [[Johann Daniel Hofmann]] und seiner Ehefrau Christina, geborene Wagner auf die Welt. Pate war der Drechsler Johann Carl Harlas.<ref name="KB-Tf"/> Der Maurermeister [[Lorenz Hofmann]] war sein Onkel.
 
Er kam als Sohn des Maurergesellen [[Johann Daniel Hofmann]] und seiner Ehefrau Christina, geborene Wagner auf die Welt. Pate war der Drechsler Johann Carl Harlas.<ref name="KB-Tf"/> Der Maurermeister [[Lorenz Hofmann]] war sein Onkel.
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Carl Hofmann erlernte das Maurerhandwerk beim Maurermeister [[Paulus Biller]]. Nach seiner Freisprechung war er eine Zeit lang in Fürth in Arbeit, trat dann Mitte Juni 1808, im Alter von 22 Jahren, die Wanderschaft an. Er begab sich ins Ausland, durchreiste Frankreich und die Schweiz, und widmete sich in Karlsruhe dem Studium der Architektur. Im Jahr 1816 arbeitete er im Elsass, dann zwei Jahre als Oberpolier in Baden-Baden, wo er den Bau zweier sehr bedeutender Gebäude im Auftrag seines Meisters nahezu allein leitete, wie ihm mit Zeugnissen vom 17. Okt. bzw. 9. Dez. 1818 des Werkmeisters Wagner von Baden-Baden und des großherzoglichen Oberstkammerjunkers, Intendant sämtlicher großherzoglichen Schlösser und Gärten, Carl Wilhelm Adolph Freiherr von Ende<ref>Biografische Informationen über Carl Wilhelm Adolph Freiherr von Ende, Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe, Digitale Edition - [https://weber-gesamtausgabe.de/de/A000A20.html online]</ref> bestätigt wurde.
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Carl Hofmann erlernte das Maurerhandwerk beim Maurermeister [[Paulus Biller]]. Nach seiner Freisprechung war er eine Zeit lang in Fürth in Arbeit, trat dann Mitte Juni 1808, im Alter von 22 Jahren, die Wanderschaft an. Er begab sich ins Ausland, durchreiste Frankreich und die Schweiz, und widmete sich in Karlsruhe ([[wikipedia:Friedrich Weinbrenner|Weinbrenner]]-Schule) dem Studium der Architektur. Im Jahr 1816 arbeitete er im Elsass, dann zwei Jahre als Oberpolier in Baden-Baden, wo er den Bau zweier sehr bedeutender Gebäude im Auftrag seines Meisters nahezu allein leitete, wie ihm mit Zeugnissen vom 17. Okt. bzw. 9. Dez. 1818 des Werkmeisters Wagner von Baden-Baden und des großherzoglichen Oberstkammerjunkers, Intendant sämtlicher großherzoglichen Schlösser und Gärten, Carl Wilhelm Adolph Freiherr von Ende<ref>Biografische Informationen über Carl Wilhelm Adolph Freiherr von Ende, Carl-Maria-von-Weber-Gesamtausgabe, Digitale Edition - [https://weber-gesamtausgabe.de/de/A000A20.html online]</ref> bestätigt wurde.
    
Nach 11 Jahren im Ausland wandte er sich, vorsorglich mit Schreiben vom 29. Juli 1819 vom Großherzogtum Baden aus, direkt an den bayerischen König [[wikipedia:Maximilian I. Joseph (Bayern)|Maximilian I.]] und bat um freie Reise nach Hause, um Erlaubnis zur Niederlassung ungehindert einer Militärpflichtigkeit oder andernfalls um die Genehmigung seiner Etablierung in Baden. Dabei betonte Hofmann, dass er während seiner Abwesenheit vom Vaterland niemals zum Militär gerufen wurde. Sein Gesuch ging vom Staatsministerium des Innern an die Regierung des Rezatkreises, welche beim Fürther Magistrat Nachforschungen über die Konskriptionsverhältnisse des Hofmann vornehmen ließ. Hierbei stellte sich heraus, dass er zum Eintritt in das aktive Militär tatsächlich nie bestimmt war. Die Regierung des Rezatkreises entschied am 19. Oktober 1819, den Bittsteller „außer allem Anspruch zum Militärdienst zu belassen“ und dieser bei Auswanderungsabsicht in das großherzoglich badische Gebiet ein Gesuch beim Magistrat der Stadt Fürth zu stellen habe.
 
Nach 11 Jahren im Ausland wandte er sich, vorsorglich mit Schreiben vom 29. Juli 1819 vom Großherzogtum Baden aus, direkt an den bayerischen König [[wikipedia:Maximilian I. Joseph (Bayern)|Maximilian I.]] und bat um freie Reise nach Hause, um Erlaubnis zur Niederlassung ungehindert einer Militärpflichtigkeit oder andernfalls um die Genehmigung seiner Etablierung in Baden. Dabei betonte Hofmann, dass er während seiner Abwesenheit vom Vaterland niemals zum Militär gerufen wurde. Sein Gesuch ging vom Staatsministerium des Innern an die Regierung des Rezatkreises, welche beim Fürther Magistrat Nachforschungen über die Konskriptionsverhältnisse des Hofmann vornehmen ließ. Hierbei stellte sich heraus, dass er zum Eintritt in das aktive Militär tatsächlich nie bestimmt war. Die Regierung des Rezatkreises entschied am 19. Oktober 1819, den Bittsteller „außer allem Anspruch zum Militärdienst zu belassen“ und dieser bei Auswanderungsabsicht in das großherzoglich badische Gebiet ein Gesuch beim Magistrat der Stadt Fürth zu stellen habe.
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Aber bereits nach einem Jahr, Anfang Januar 1831, zog er wieder nach Fürth. Nach eigener Aussage trieben ihn die Sehnsucht nach der Heimat und die Erfahrung, dass in Fürth viel gebaut wird. Allerdings sah er abermals seine Hoffnungen nicht in Erfüllung gehen und folgte einem Ruf aus Zürich. So beantragte Hofmann am 7. Oktober 1833 einen Heimatschein für drei Jahre, seine Ehefrau war ohnehin bereits Ende Juni nach Zürich gereist. Als Bevollmächtigten ernannte er wiederum den Handelsmann Schüssel. Da sich aber das Ehepaar Schüssel auf Reisen befand und keine Erklärung zur Übernahme der Verpflichtung abgeben konnte, erhielt Hofmann nur eine Bewilligung, zurückdatiert auf den 1. Oktober 1833, für einen temporären Aufenthalt in Zürich für die Dauer eines Jahres.  
 
Aber bereits nach einem Jahr, Anfang Januar 1831, zog er wieder nach Fürth. Nach eigener Aussage trieben ihn die Sehnsucht nach der Heimat und die Erfahrung, dass in Fürth viel gebaut wird. Allerdings sah er abermals seine Hoffnungen nicht in Erfüllung gehen und folgte einem Ruf aus Zürich. So beantragte Hofmann am 7. Oktober 1833 einen Heimatschein für drei Jahre, seine Ehefrau war ohnehin bereits Ende Juni nach Zürich gereist. Als Bevollmächtigten ernannte er wiederum den Handelsmann Schüssel. Da sich aber das Ehepaar Schüssel auf Reisen befand und keine Erklärung zur Übernahme der Verpflichtung abgeben konnte, erhielt Hofmann nur eine Bewilligung, zurückdatiert auf den 1. Oktober 1833, für einen temporären Aufenthalt in Zürich für die Dauer eines Jahres.  
Als Joh. Christoph Schüssel Anfang Juni 1834 von der Reise zurückgekehrt war, wurde er zur ausstehenden Erklärung aufgefordert. Schüssel übernahm alle gemeindlichen Leistungen für seinen Schwager, wies aber darauf hin, dass Hofmann die Straßenbeleuchtungsbeiträge nicht bezahlen will, weil sie niemals verlangt worden seien und dieser zudem in einer Gegend – in den Hafner’schen Häuser in der [[Weinstraße]] – gewohnt habe, wo keine Laterne aufgestellt ist. Diese Minderungsforderung blieb aber unbeachtet.  
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Als Joh. Christoph Schüssel Anfang Juni 1834 von der Reise zurückgekehrt war, wurde er zur ausstehenden Erklärung aufgefordert. Schüssel übernahm alle gemeindlichen Leistungen für seinen Schwager, wies aber darauf hin, dass Hofmann die Straßenbeleuchtungsbeiträge nicht bezahlen will, weil sie niemals verlangt worden seien und dieser zudem in einer Gegend – in den Hafner’schen Häusern in der [[Weinstraße]] – gewohnt habe, wo keine Laterne aufgestellt ist. Diese Minderungsforderung blieb aber unbeachtet.  
 
So ging das über viele Jahre: Hofmann beantragte per Brief im Januar 1835, März 1836 und Juli 1839 jeweils einen Heimatschein, dann kontrollierte der Magistrat eventuelle Zahlungsrückstände, folgten ggf. Nachzahlungen von Schüssel und schließlich die Ausfertigung der Urkunde mit befristeter Aufenthaltserlaubnis. Von 1836 an wurde auch die behördliche Prozedur langwieriger, da zusätzlich eine Legalisierung durch die kgl. Regierung vonnöten war, drei Jahre später musste auch noch in dritter Instanz das kgl. Staatsministerium die Echtheit der Urkunde bestätigen.
 
So ging das über viele Jahre: Hofmann beantragte per Brief im Januar 1835, März 1836 und Juli 1839 jeweils einen Heimatschein, dann kontrollierte der Magistrat eventuelle Zahlungsrückstände, folgten ggf. Nachzahlungen von Schüssel und schließlich die Ausfertigung der Urkunde mit befristeter Aufenthaltserlaubnis. Von 1836 an wurde auch die behördliche Prozedur langwieriger, da zusätzlich eine Legalisierung durch die kgl. Regierung vonnöten war, drei Jahre später musste auch noch in dritter Instanz das kgl. Staatsministerium die Echtheit der Urkunde bestätigen.
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Mitte Januar 1836 wandte sich das kgl. Landwehr-Regiments-Kommando, der Oberst der Landwehr [[Hans Julius Freiherr Ecker von Eckhofen|Ecker von Eckhofen]], an den Stadtmagistrat, weil die 1. Füsilier-Compagnie gemeldet hatte, dass der ihr zugeteilte Landwehrmann Carl Hofmann seit drei Jahren fehle, und fragte an, ob dieser als „Reluent“ (inaktiver Landwehrpflichtiger, der fehlende persönliche Dienste durch Geldzahlung abzulösen hat), eingruppiert werden sollte. In der Antwort des Magistrats vom 29. des Monats wurde diese Einstufung mit Einziehung von Reluitionsgeldern dem Ermessen der Landwehr anheimgestellt und bemerkte dazu zweifelnd, ob es der Mühe wert sei, da „derselbe oft Jahre lang mit den sehr unbedeutenden Gemeindeumlagen im Rückstande bleibt.“  
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Mitte Januar 1836 wandte sich das kgl. Landwehr-Regiments-Kommando, der Oberst der Landwehr [[Hans Julius Freiherr Ecker von Eckhofen|Ecker von Eckhofen]], an den Stadtmagistrat, weil die 1. Füsilier-Compagnie gemeldet hatte, dass der ihr zugeteilte Landwehrmann Carl Hofmann seit drei Jahren fehle, und fragte an, ob dieser als „Reluent“ (inaktiver Landwehrpflichtiger, der fehlende persönliche Dienste durch Geldzahlung abzulösen hat) eingruppiert werden sollte. In der Antwort des Magistrats vom 29. des Monats wurde diese Einstufung mit Einziehung von Reluitionsgeldern dem Ermessen der Landwehr anheimgestellt und bemerkte dazu zweifelnd, ob es der Mühe wert sei, da „derselbe oft Jahre lang mit den sehr unbedeutenden Gemeindeumlagen im Rückstande bleibt.“  
    
Im Jahr 1843 wandte sich die Stadt Zürich, Polizeisekretär F. Holzhalb mit Schreiben vom 7. März an den Fürther Magistrat mit dem Ersuchen um Erneuerung des Hofmann’schen Heimatscheins für weitere drei Jahre oder auf unbestimmte Zeit. Sieben Tage später erklärte der vorgeladene  Galanteriewarenhändler Schüssel, er habe seit 10 Jahren pünktlich die gemeindlichen Leistungen für seinen Schwager gezahlt, sodass er nicht im Mindesten im Rückstand ist, er habe ihm nunmehr ca. 40 f. bestritten, Hofmann aber habe bis jetzt noch keinen Kreuzer vergütet. Wenn ihm Hofmann verspricht, dieses Guthaben bezahlen zu wollen, dann würde er in der Folge die Abgaben auch weiter entrichten. Am 3. April teilte Schüssel den Erhalt der brieflichen Zusicherung mit, Hofmann werde ihm demnächst das Guthaben auszahlen. Am Folgetag wurde der Heimatschein für weitere drei Jahre ausgestellt und nach Legalisierung am 25. April an den Kunstflaschner [[Johann Spahn]], Schwiegersohn des auf Geschäftsreise befindlichen Schüssel, übergeben.
 
Im Jahr 1843 wandte sich die Stadt Zürich, Polizeisekretär F. Holzhalb mit Schreiben vom 7. März an den Fürther Magistrat mit dem Ersuchen um Erneuerung des Hofmann’schen Heimatscheins für weitere drei Jahre oder auf unbestimmte Zeit. Sieben Tage später erklärte der vorgeladene  Galanteriewarenhändler Schüssel, er habe seit 10 Jahren pünktlich die gemeindlichen Leistungen für seinen Schwager gezahlt, sodass er nicht im Mindesten im Rückstand ist, er habe ihm nunmehr ca. 40 f. bestritten, Hofmann aber habe bis jetzt noch keinen Kreuzer vergütet. Wenn ihm Hofmann verspricht, dieses Guthaben bezahlen zu wollen, dann würde er in der Folge die Abgaben auch weiter entrichten. Am 3. April teilte Schüssel den Erhalt der brieflichen Zusicherung mit, Hofmann werde ihm demnächst das Guthaben auszahlen. Am Folgetag wurde der Heimatschein für weitere drei Jahre ausgestellt und nach Legalisierung am 25. April an den Kunstflaschner [[Johann Spahn]], Schwiegersohn des auf Geschäftsreise befindlichen Schüssel, übergeben.
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