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Durch die "Verordnung zur Sicherung der Staatsführung" vom [[7. Juli]] [[1933]] wurden die meisten Parteien im Reichsgebiet verboten, so auch die [[SPD]].<ref>Homepage Verfassungen.de, online abgerufen am 25. August 2019 | 23:29 Uhr - [http://www.verfassungen.de/de33-45/gleichschaltung33-v4.htm online abrufbar]</ref> Die berufsmäßigen Stadträte, so z. [[Heinrich Burghart]] von der SPD wurden mit Beschluss zum 18. August 1933 entweder zwangsweise entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Alle Sitze der verbotenen Parteien fielen demzufolge automatisch der [[NSDAP]] zu, so dass die [[NSDAP]] in Fürth im Juli [[1933]] bis [[1935]] 25 der 28 vorhandenen Sitze inne hatte. Damit verdoppelte sich die Größe der Fraktion über Nacht - und die [[NSDAP]] hatte die absolute Mehrheit im Fürther Stadtrat - ohne eine größere Opposition.
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Durch die "Verordnung zur Sicherung der Staatsführung" vom [[7. Juli]] [[1933]] wurden die meisten Parteien im Reichsgebiet verboten, so auch die [[SPD]].<ref>Homepage Verfassungen.de, online abgerufen am 25. August 2019 | 23:29 Uhr - [http://www.verfassungen.de/de33-45/gleichschaltung33-v4.htm online]</ref> Die berufsmäßigen Stadträte, so z. [[Heinrich Burghart]] von der SPD wurden mit Beschluss zum 18. August 1933 entweder zwangsweise entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Alle Sitze der verbotenen Parteien fielen demzufolge automatisch der [[NSDAP]] zu, so dass die [[NSDAP]] in Fürth im Juli [[1933]] bis [[1935]] 25 der 28 vorhandenen Sitze inne hatte. Damit verdoppelte sich die Größe der Fraktion über Nacht - und die [[NSDAP]] hatte die absolute Mehrheit im Fürther Stadtrat - ohne eine größere Opposition.