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[[1934]] wurden mit der Begründung, es bestehe ''"z. Zt. ein Überschuss an Schank- und Gaststätten“'' Neukonzessionen versagt (vgl. [[Kaiserstraße 5]]).
 
[[1934]] wurden mit der Begründung, es bestehe ''"z. Zt. ein Überschuss an Schank- und Gaststätten“'' Neukonzessionen versagt (vgl. [[Kaiserstraße 5]]).
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==Voraussetzungen früher für eine Konzession==
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Aus alten Akten des 19. Jh. im Stadtarchiv ergibt sich, dass für die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft mit der Befugnis zum Ausschank von Branntwein vom Antragsteller vorausgesetzt wurde: "Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Gesuchsteller das Gewerbe zur Förderung der Völlerei, des verbotenen Spiels, der Hehlerei und der Unsittlichkeit missbrauchen werde."
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Dieses Beispiel fand sich in Akten der Gemeindeverwaltung Vach im Fall Peter Käferstein im März 1884 (Recherche Peter Frank). Die Gemeindeverwaltung Vach konstatierte, dass für den Schankbetrieb im Haus Nr. 64 zu Vach, welches dem K. "eigentümlich gehöre. kein Hindernis von Ortspolizei wegen entgegenstehe". Die Konzession könne somit erteilt werden.
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==Niedergang==
 
==Niedergang==
 
Noch im 19. Jahrhundert haben die Unterschichten ihren Alkoholbedarf hauptsächlich in Kneipen gedeckt. Die Ausgabe an Haushalte erfolgte aus den Kneipen in Tonkrügen. Erst um die vorletzte Jahrhundertwende nahm das Trinken außerhalb der Kneipe erhebliche Ausmaße an. War das Flaschenbier bis dato ein peripheres Geschäft, so hatte es sich bis 1900 schon soweit ausgeweitet, dass die Pfandflasche eingeführt werden musste, um Betriebsverluste durch einbehaltene Flaschen einzudämmen. Schon 1960 wurden nur noch 40 Prozent des Brauereiausstoßes in Gastronomiegebinden ausgeliefert, 1984 waren es nur noch 30 Prozent. Der Pro-Kopf-Verbrauch stieg dagegen im selben Zeitraum um 50 Prozent.<ref>Franz Dröge, Thomas Krämer-Badoni: ''Die Kneipe. Zur Soziologie einer Kulturform oder „Zwei Halbe auf mich!“.'' Frankfurt 1987. ISBN 3-518-11380-1, S. 160 f.</ref>   
 
Noch im 19. Jahrhundert haben die Unterschichten ihren Alkoholbedarf hauptsächlich in Kneipen gedeckt. Die Ausgabe an Haushalte erfolgte aus den Kneipen in Tonkrügen. Erst um die vorletzte Jahrhundertwende nahm das Trinken außerhalb der Kneipe erhebliche Ausmaße an. War das Flaschenbier bis dato ein peripheres Geschäft, so hatte es sich bis 1900 schon soweit ausgeweitet, dass die Pfandflasche eingeführt werden musste, um Betriebsverluste durch einbehaltene Flaschen einzudämmen. Schon 1960 wurden nur noch 40 Prozent des Brauereiausstoßes in Gastronomiegebinden ausgeliefert, 1984 waren es nur noch 30 Prozent. Der Pro-Kopf-Verbrauch stieg dagegen im selben Zeitraum um 50 Prozent.<ref>Franz Dröge, Thomas Krämer-Badoni: ''Die Kneipe. Zur Soziologie einer Kulturform oder „Zwei Halbe auf mich!“.'' Frankfurt 1987. ISBN 3-518-11380-1, S. 160 f.</ref>   
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