Im Behindertenrat sind sowohl körperlich, geistig und seelisch behinderte Menschen als auch Menschen mit [[wikipedia:Sinnesbehinderung|Sinnesbehinderungen]] vertreten. Der Behindertenrat tritt mindestens dreimal jährlich zusammen und besteht aus 25 stimmberechtigten Mitgliedern, wovon zwei Mitglieder nicht behinderte Vertreter ihrer behinderten Angehörigen sind. | Im Behindertenrat sind sowohl körperlich, geistig und seelisch behinderte Menschen als auch Menschen mit [[wikipedia:Sinnesbehinderung|Sinnesbehinderungen]] vertreten. Der Behindertenrat tritt mindestens dreimal jährlich zusammen und besteht aus 25 stimmberechtigten Mitgliedern, wovon zwei Mitglieder nicht behinderte Vertreter ihrer behinderten Angehörigen sind. |