Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
8 Bytes entfernt ,  10:54, 18. Mär. 2014
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:  
Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist.
 
Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist.
   −
Fürth besitzt seit [[1818]], seit es endlich Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der Städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
+
Fürth besitzt seit [[1818]], als es Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der Städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied, als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
     
118.156

Bearbeitungen

Navigationsmenü