Wenngleich in der derzeit gültigen Geschäftsordnung vom 12. März 2008 theoretisch verankert, nimmt er praktisch kaum von sich aus zu städtebaulichen und künsterischen Fragen Stellung. In aller Regel gibt das Baureferat die Themen vor. Die Mitglieder des Baukunstbeirats werden vom Stadtrat auf die Dauer von drei Jahren berufen und sind - im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Städten wie Nürnberg - ehrenamtlich tätig. Die Berufung der Mitglieder erfolgt (laut Geschäftsordnung) aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Er besteht aus zehn Mitgliedern: Acht Architekten, davon ein Landschaftsarchitekt, die auf Vorschlag des Baureferates, sowie zwei bildende Künstler, die auf Vorschalg des Referates für Soziales, Jugend und Kultur vom Stadtrat berufen werden. | Wenngleich in der derzeit gültigen Geschäftsordnung vom 12. März 2008 theoretisch verankert, nimmt er praktisch kaum von sich aus zu städtebaulichen und künsterischen Fragen Stellung. In aller Regel gibt das Baureferat die Themen vor. Die Mitglieder des Baukunstbeirats werden vom Stadtrat auf die Dauer von drei Jahren berufen und sind - im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Städten wie Nürnberg - ehrenamtlich tätig. Die Berufung der Mitglieder erfolgt (laut Geschäftsordnung) aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Er besteht aus zehn Mitgliedern: Acht Architekten, davon ein Landschaftsarchitekt, die auf Vorschlag des Baureferates, sowie zwei bildende Künstler, die auf Vorschalg des Referates für Soziales, Jugend und Kultur vom Stadtrat berufen werden. |