Das Fürther Bürgerrecht beantragte der junge Ehemann am 9. Oktober 1899, welches ihm drei Tage später anstandslos verliehen wurde. Am 12. Mai 1902 eröffnete Segitz sein eigenes Baugeschäft, dabei war er jedoch zum Meistertitel nicht berechtigt. Nur kurzzeitig, von Juli bis Oktober 1904, betrieb er noch eine Bierwirtschaft mit Branntweinausschank. Bereits zum Jahresende 1911 gab er sein Baugeschäft auf; im März 1914 war die Fa. Thomas Segitz erloschen, dennoch wurde er weiter als Baumeister bezeichnet. Zeitweise war er Privatier, später betätigte er sich als Geschäftsführer. Seine Frau hatte 1923/24 ein Kolonialwaren- und Drogengeschäft in der Ludwigstraße 32 inne. | Das Fürther Bürgerrecht beantragte der junge Ehemann am 9. Oktober 1899, welches ihm drei Tage später anstandslos verliehen wurde. Am 12. Mai 1902 eröffnete Segitz sein eigenes Baugeschäft, dabei war er jedoch zum Meistertitel nicht berechtigt. Nur kurzzeitig, von Juli bis Oktober 1904, betrieb er noch eine Bierwirtschaft mit Branntweinausschank. Bereits zum Jahresende 1911 gab er sein Baugeschäft auf; im März 1914 war die Fa. Thomas Segitz erloschen, dennoch wurde er weiter als Baumeister bezeichnet. Zeitweise war er Privatier, später betätigte er sich als Geschäftsführer. Seine Frau hatte 1923/24 ein Kolonialwaren- und Drogengeschäft in der Ludwigstraße 32 inne. |