Hermann Friedrich: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hermann Friedrich''' (geb. [[10. Dezember]] [[1869]] in [[wikipedia:Neustädtles|Neustädtles]] bei Mellrichstadt; gest. [[19. Mai]] [[1937]]) war [[2. Bürgermeister]] der Stadt Fürth vom [[27. April]] [[1933]] bis [[10. Dezember]] [[1934]].
'''Hermann Sebastian Gustav Friedrich''' (geb. [[10. Dezember]] [[1869]] in [[wikipedia:Neustädtles|Neustädtles]] bei Mellrichstadt; gest. [[19. Mai]] [[1937]]) war [[2. Bürgermeister]] der Stadt Fürth vom [[27. April]] [[1933]] bis [[10. Dezember]] [[1934]].


== Leben und Wirken ==
== Leben und Wirken ==
Er kam als erstes Kind des Schullehrers Johann Friedrich und seiner Ehefrau Luise, geborene Marschall im Haus Nr. 3/4, im Schulhaus von Neustädtles, zur Welt. Taufpaten waren die Brüder seiner Mutter, Sebastian und Gustav Marschall aus Kaltennordheim.<ref>Kirchenbücher Neustädtles, Dekanat Bad Neustadt a. d. Saale, Taufen 1861–2000, S. 16</ref>
Friedrich studierte in Erlangen und Berlin Rechtswissenschaften. Als Rechtsanwalt ist Friedrich im Juli 1897 beim Landgericht zugelassen worden. Er trat am [[27. Januar]] [[1898]] als Amtsanwalt in den Dienst der Stadt ein und wurde am [[15. Februar]] [[1898]] Magistratsfunktionär (Rechtspraktikant). In dieser Funktion wurde er am [[1. Juni]] [[1899]] zum Ratsassessor berufen, bis er schließlich am [[6. März]] [[1900]] zum rechtskundigen Magistratsrat gewählt wurde. Am [[27. Januar]] [[1903]] erfolgte seine Wiederwahl. Seine Tätigkeit als Magistratsrat unterbrach er von [[1919]] bis [[1922]], in dieser Zeit war er als Rechtsanwalt tätig. Der Rücktritt ab dem 1. Juli 1919 war von Amts wegen, bedingt durch staatliche Umwälzungen und Neuordnungen der gemeindlichen Verhältnisse. Bis zum 30. Juni 1922 blieb Friedrich somit im zeitweiligen Ruhestand.  
Friedrich studierte in Erlangen und Berlin Rechtswissenschaften. Als Rechtsanwalt ist Friedrich im Juli 1897 beim Landgericht zugelassen worden. Er trat am [[27. Januar]] [[1898]] als Amtsanwalt in den Dienst der Stadt ein und wurde am [[15. Februar]] [[1898]] Magistratsfunktionär (Rechtspraktikant). In dieser Funktion wurde er am [[1. Juni]] [[1899]] zum Ratsassessor berufen, bis er schließlich am [[6. März]] [[1900]] zum rechtskundigen Magistratsrat gewählt wurde. Am [[27. Januar]] [[1903]] erfolgte seine Wiederwahl. Seine Tätigkeit als Magistratsrat unterbrach er von [[1919]] bis [[1922]], in dieser Zeit war er als Rechtsanwalt tätig. Der Rücktritt ab dem 1. Juli 1919 war von Amts wegen, bedingt durch staatliche Umwälzungen und Neuordnungen der gemeindlichen Verhältnisse. Bis zum 30. Juni 1922 blieb Friedrich somit im zeitweiligen Ruhestand.  


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