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Nutzungsarten und früher viel Streit um die Nutzungen
 
Nutzungsarten und früher viel Streit um die Nutzungen
 
In früheren Jahrhunderten ging es den Menschen mehr um seine Nutzung und diese waren sehr umstritten. Die ältesten Rechte besaßen wohl die Fürther, hatten aber den Nachbarn in den Gemeinden ringsum freiwillig Zutritt und Nutznießung eingeräumt. Schon im 14. Jahrhundert gab es Differenzen mit Zirndorf über das Recht zum Weiden des Viehs im Fürberg-Wald. Der bambergische Dompropst setzte im 16. Jahrhundert einen eigenen Förster für den Wald ein. Mit den Farrnbachern gab es Streit über den Schaftrieb, d. h. Schafherden in die Fürberg zu treiben und zu hüten, außerdem „nach Zimmerholz und Brennholz darin zu fahren“.  
 
In früheren Jahrhunderten ging es den Menschen mehr um seine Nutzung und diese waren sehr umstritten. Die ältesten Rechte besaßen wohl die Fürther, hatten aber den Nachbarn in den Gemeinden ringsum freiwillig Zutritt und Nutznießung eingeräumt. Schon im 14. Jahrhundert gab es Differenzen mit Zirndorf über das Recht zum Weiden des Viehs im Fürberg-Wald. Der bambergische Dompropst setzte im 16. Jahrhundert einen eigenen Förster für den Wald ein. Mit den Farrnbachern gab es Streit über den Schaftrieb, d. h. Schafherden in die Fürberg zu treiben und zu hüten, außerdem „nach Zimmerholz und Brennholz darin zu fahren“.  
Bis 1904 galt der Stadtwald als ausmärkischer Forstbezirk. Er war keiner Gemeinde zugeteilt. Nur das Forsthaus im Stadtwald gehörte ab der Eingemeindung von Dambach 1901 auch zum Stadtbezirk Fürth. Die Polizeigewalt im Stadtwald unterstand dem Bezirksamt Fürth (spätere Bezeichnung Landratsamt). Als dann 1903 das Sanatorium für Lungenkranke durch Fürth im Stadtwald gebaut wurde, beantragte der Stadtmagistrat bei der Regierung am 16.10.1903 die Einverleibung des bisher ausmärkischen Gebietes. Begründung:  
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Bis 1904 galt der Stadtwald als ausmärkischer Forstbezirk. Er war keiner Gemeinde zugeteilt. Nur das Forsthaus im Stadtwald gehörte ab der Eingemeindung von [[Dambach]] 1901 auch zum Stadtbezirk Fürth. Die Polizeigewalt im Stadtwald unterstand dem Bezirksamt Fürth (spätere Bezeichnung Landratsamt). Als dann 1903 das Sanatorium für Lungenkranke durch Fürth im Stadtwald gebaut wurde, beantragte der Stadtmagistrat bei der Regierung am 16. Oktober 1903 die Einverleibung des bisher ausmärkischen Gebietes. Begründung:  
 
Das im Stadtwald gelegene, von der Stadt Fürth errichtete und in deren Eigentum stehende Sanatorium (Heilstätte für weibliche Lungenkranke) soll ab Mitte November in Betrieb gehen. Es befinde sich auch das städtische Forsthaus im Stadtwald, das seit 1892 der Gemeinde Dambach und seit deren am 1. Januar 1901 erfolgten Einverleibung der Stadtgemeinde zugeteilt ist.
 
Das im Stadtwald gelegene, von der Stadt Fürth errichtete und in deren Eigentum stehende Sanatorium (Heilstätte für weibliche Lungenkranke) soll ab Mitte November in Betrieb gehen. Es befinde sich auch das städtische Forsthaus im Stadtwald, das seit 1892 der Gemeinde Dambach und seit deren am 1. Januar 1901 erfolgten Einverleibung der Stadtgemeinde zugeteilt ist.
 
Die Zuordnung zur Stadt Fürth
 
Die Zuordnung zur Stadt Fürth
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==Baudenkmäler==
 
==Baudenkmäler==
 
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* [[Rennweg; Untere Gemeinde; Fürther Stadtwald]], Forstgrenzsteine des Fürther Stadtwaldes
* [[Rennweg; Untere Gemeinde; Fürther Stadtwald]], Forstgrenzsteine des Fürther Stadtwaldes
   
* [[Schaueräcker; Untere Gemeinde; Tränkweiher; Himmelreich; Am Lehmacker 55; Sperberstraße 199]], Forstgrenzsteine der Nord- und Westgrenzen des Fürther Stadtwaldes
 
* [[Schaueräcker; Untere Gemeinde; Tränkweiher; Himmelreich; Am Lehmacker 55; Sperberstraße 199]], Forstgrenzsteine der Nord- und Westgrenzen des Fürther Stadtwaldes
 
* [[Obere Gemeinde; Untere Gemeinde; Fünfzigmorgen; Hundertmorgen; Alter]], Forstgrenzsteine der Nord- und Westgrenzen des Fürther Stadtwaldes
 
* [[Obere Gemeinde; Untere Gemeinde; Fünfzigmorgen; Hundertmorgen; Alter]], Forstgrenzsteine der Nord- und Westgrenzen des Fürther Stadtwaldes
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