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==Nachtwächteranfrage 1839==
 
==Nachtwächteranfrage 1839==
 
1839 kam es zu einer ''Offenen Bittschrift der Markgrafengäßler'' wegen des bereits drei Jahre unterbliebenen Nachtwächterrufes. Dabei berief man sich auf die ''Schreiordnung'', wo ein Ruf am Brunnen<ref>offensichtlich gab es zu jener Zeit einen öffentlichen Brunnen im mittleren Teil der Gasse</ref> erfolgen sollte, der nächste dann in der Geleitsgasse am [[Geleitsgasse 7 (ehemals)|Wimmersberger´schen Hause]]. Zwischen den Häusern Markgrafengasse 12 und 14 gab es einen engen Durchgang - auch als Ratzengang bezeichnet - der südlich des [[Geleitsgasse 7 (ehemals)|Wimmersberger´schen Hauses]] endete.<ref>vgl. dazu auch [[Karte 1822]]</ref> In der Antwort wurde deutlich, dass es einerseits um die Frage der Bezahlung für die vier Nachtwächter ging, die offensichtlich freiwillig zu erfolgen hatte, andererseits um die Unsauberkeit in dem angesprochenen Gäßchen. Diese wollte man aber nicht durch Reinigungsmaßnahmen beseitigen, sondern vielmehr durch Warntafeln mit entsprechenden Strafandrohungen für etwaige Verschmutzungen.<ref>Allerdings sahen die Local-Polizeiverordnungen ein zweimaliges Kehren von Gassen in der Woche vor, nämlich Mittwoch und Samstag, und war bei Unterbleiben mit 30 Kreuzern Bußgeld belegt. Siehe [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10372839?page=89 Taschen und Adreßhandbuch von Fürth 1819], S. 75; ebenso S. 76</ref>
 
1839 kam es zu einer ''Offenen Bittschrift der Markgrafengäßler'' wegen des bereits drei Jahre unterbliebenen Nachtwächterrufes. Dabei berief man sich auf die ''Schreiordnung'', wo ein Ruf am Brunnen<ref>offensichtlich gab es zu jener Zeit einen öffentlichen Brunnen im mittleren Teil der Gasse</ref> erfolgen sollte, der nächste dann in der Geleitsgasse am [[Geleitsgasse 7 (ehemals)|Wimmersberger´schen Hause]]. Zwischen den Häusern Markgrafengasse 12 und 14 gab es einen engen Durchgang - auch als Ratzengang bezeichnet - der südlich des [[Geleitsgasse 7 (ehemals)|Wimmersberger´schen Hauses]] endete.<ref>vgl. dazu auch [[Karte 1822]]</ref> In der Antwort wurde deutlich, dass es einerseits um die Frage der Bezahlung für die vier Nachtwächter ging, die offensichtlich freiwillig zu erfolgen hatte, andererseits um die Unsauberkeit in dem angesprochenen Gäßchen. Diese wollte man aber nicht durch Reinigungsmaßnahmen beseitigen, sondern vielmehr durch Warntafeln mit entsprechenden Strafandrohungen für etwaige Verschmutzungen.<ref>Allerdings sahen die Local-Polizeiverordnungen ein zweimaliges Kehren von Gassen in der Woche vor, nämlich Mittwoch und Samstag, und war bei Unterbleiben mit 30 Kreuzern Bußgeld belegt. Siehe [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10372839?page=89 Taschen und Adreßhandbuch von Fürth 1819], S. 75; ebenso S. 76</ref>
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Datei:1 Nachtwächterruf am Wimmerberger'schen Haus, Fürther Tagblatt 9. Februar 1839.jpg|Bittschrift der Bürger
 
Datei:1 Nachtwächterruf am Wimmerberger'schen Haus, Fürther Tagblatt 9. Februar 1839.jpg|Bittschrift der Bürger
 
Datei:Erwiderung Nachtwächterinnung, Fürther Tagblatt 15. Februar 1839.jpg|Antwort der Nachtwächter
 
Datei:Erwiderung Nachtwächterinnung, Fürther Tagblatt 15. Februar 1839.jpg|Antwort der Nachtwächter
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Fünf Jahre später war die Markgrafengasse, bzw. das Verbindungsgässchen zur Geleitsgasse wieder Ursprung einer Beschwerde. Diesmal ging es insbesondere um öffentliches Urinieren, selbst tagsüber, in der vermeintlich nicht einsehbaren Verbindung. Dabei wurde auf die ''Local-Polizeiverordnungen'' rekurriert, wo Straßenverunreinigungen mit drei Talern belegt waren.<ref>Local-Polizeiverordnungen in: Taschen und Adreßhandbuch von Fürth 1819], S. 82 und auch 76</ref>
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Datei:Gäßchen Markgrafengasse und Geleitsgasse Fürther Tagblatt 02.03.1844.jpg|Beschwerde wg. Missbrauch als Urinal
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Datei:Verbindungsgässchen Markgrafen- u. Geleitsgasse.jpg|Verbindungsgässchen zwischen Markgrafen- und Geleitsgasse, grün markiert
 
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