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<noinclude><pagequality level="1" user="Zonebattler" /></noinclude>51 – 17/18�  Altstadtverein Fürth

Trosts, dem man trotz anderer Maßeinheiten eine
realistische Grundlage unterstellen darf. Wenn man
diese Abstandszahl nicht
als rein zufällig einstufen
will, steht der Bau des Chores von 1480 – 1482 mit der
Errichtung der Heiliggrabkapelle in direktem Zusammenhang. Das heißt,
dass unsere neu entdeckten
Fundamentreste auch zum
Bau des Chores und der dazugehörigen alten Sakristei
bereits abgetragen waren.
Für den Fall, dass sie die
Ausmaße der späteren Heiliggrabkapelle gehabt haben sollten, hätte man sie
in gebührendem Abstand
wie dargelegt wieder aufrichten können. Fest steht
jedenfalls, dass es auf dem
Kirchenplatz immer nur
einen Kirchen- und einen
Kapellenbau gegeben hat.
Beide Bauwerke müssen
also bei einer Beurteilung
der Kirchenplatzbebauung
zusammen betrachtet werden.
Daraus ergibt sich die Frage, welche Bauwerke auf
dem Friedhof um St. Michael sonst noch hätten
stehen können. Hier lässt
sich eine überschaubare Eingrenzung vornehmen. Neben abgegangen
Vorgängerkirchen
oder
-kapellen kommen in Bezug auf die Friedhofsanlage nur ein Ossuarium,
ein so genanntes Beinhaus, sowie ein monumentales Grabdenkmal in Frage. Von beiden Bauwerken lässt sich in den Quellen aber nichts finden. Ossuarien werden angelegt,
wenn die Belegungsfläche
eines Friedhofes begrenzt

ist und die Gräber immer
wieder neu gebraucht werden wie zum Beispiel in
Hallstatt im Salzkammergut. In Fürth konnte man
aber immer auf Flächen
außerhalb der Siedlungsbebauung zurückgreifen
und hat das für die Anlage neuer Friedhöfe zweimal getan. Und bei einem
monumentalen Grabdenkmal müsste man sich die
Frage stellen, an wen dort
hätte gedacht werden sollen, dass es für den Bau der
Heiliggrabkapelle und damit auch des Chores von
St. Michael hätte abgerissen werden können. Dass
zum Bau des Chores ein altes Pfarrgebäude abgetragen wurde, lässt sich auch
nirgends belegen, zumal
der Schrödershof als ehemaliges Pfarrhöflein die
Funktion als Pfarrgrund
übernommen haben könnte, da die Besitzverhältnisse vor dem Dreißigjährigen
Krieg überhaupt nicht bekannt sind. Und letztendlich an die Überreste einer
uralten Friedhofsmauer zu
denken, macht mit dem
rechten Winkel im Mauerzug keinen Sinn. Außerdem müssten sich dann
diesseits und jenseits der
Mauer
unterschiedliche
Belegungsphasen nachweisen lassen, die nur archäologisch mit einer entssprechenden Radiocarbonmessung (14C) am Knochenmaterial möglich wären.
In diesem Zusammenhang
wird auch eine Schwäche
dieser Messmethode deutlich. Das Radargramm
kann zwar die Tiefe der
Befunde angeben aber keine Zeitabläufe bestimmen.
Und so stellt sich natürlich

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Öffnungszeiten:
So.-Do. 17 Uhr bis 1 Uhr
Fr., Sa. 17 Uhr bis 2 Uhr
Inhaber: John Farley
Waagstraße 1
90762 Fürth
Tel. 0911 9764102
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