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<noinclude><pagequality level="1" user="Zonebattler" /></noinclude>Altstadtverein Fürth �

leicht hat er das volle Zitat
nicht einmal gekannt sondern nur die Zitierweise
der nachfolgenden Literatur wiederholt. In seiner
Meinungsbildung hat er
sich dann von einer anonymen Abhandlung aus Köln
beeinflussen lassen, die er
als Quelle vergessen hat
anzugeben. Lässt sich da
doch ein wenig Überheblichkeit erkennen so nach
dem Motto: Das überprüft
eh keiner? Oder wollte
Fronmüller den lateinischen Passagen des „Eccardus“ bereits eine Beziehung zu Fürth andichten,
die erst 37 Jahre später anonym ausgesprochen worden ist? Warum allerdings
diese anonyme Schrift aus
Köln 1766 Fürth an der
Rednitz als Ludwigs Königshof von 907 erkannt
haben will, ist trotz ihrer
ellenlangen Anmerkungen
und Erläuterungen an keiner Stelle real nachvollziehbar. Dort beruft man
sich auf Johann Georg von
Eckhart, zitiert ein Privileg
des Landgerichts von Kostnitz vom 16. April 1465, in
dem auf das Fürther kaiserliche Landgericht Bezug
genommen wird, kann
aber sonst nichts mehr
über den Standort des „Palatiums“ in Erfahrung
bringen, der sich der Sage
nach auf dem Kaiser-KarlBerg befunden haben soll.
Allein das Landgericht
wird als verbleibender
Zeuge für ein „Palatium“
in Fürth angeführt ( S. 60
ff. Anm. f.) – ein heute
ziemlich weit hergeholter
Gedanke besonders durch
den ungeklärten Widerspruch, dass ein „Palatium“ nicht auszumachen
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sei aber dennoch da gewesen sein müsse. Wenn
schon dessen vermeintliche „Auslöschung“ durch
das Burggrafentum angeführt wird, hätte man diese wichtige Veränderung
in der Fürther Geschichte
mit Quellen belegen müssen. Darüber hinaus gilt es
zu bedenken, dass das kaiserliche Landgericht auch
außerhalb der ehemaligen
Hofmark Fürth (Rednitzbrücke bei Stein) getagt hat
und daher die zeitgenössischen Verhältnisse (13.
Jhd.?) keinen Rückschluss
auf eine vermeintliche zentrale Verwaltung in Fürth
zulassen, da in Fürth nur
das Kampf- und Kolbengericht des kaiserlichen
Landgerichts ausgetragen
wurde. Die 58 Jahre spätere Stelle bei Paul Oesterreicher bringt dann noch weniger Klarheit. Neben der
Tatsache, dass auch diese
Quelle verkürzt angegeben
ist, lässt sich feststellen,
dass Oesterreicher die Liste der Königshöfe Hüllmanns übernommen hat
und „Fůrt“ mit Sternchen
gekennzeichnet als einer
der neu entdeckten, zusätzlich ergänzten Orte
aufgeführt ist. Unklar
bleibt in dieser Tabelle wie
sie zusammengestellt wurde und ob sie auch sonstige
königliche Güter erfasst
wissen will. Jedenfalls erschließt Oesterreicher den
Königshof Fürth aufgrund
der Tatsache, dass hier
1824 eine „Stadt und Sitz
eines k. Landgerichtes im
Rezatkreise“ zu finden war
– ein wahrhaft schlagendes
Argument für einen fränkischen Königshof, das offensichtlich aus der anony-

men Kölner Schrift übernommen ist, ohne sie zu zitieren. Da hätte Fronmüller etwas energischer nachhaken müssen, denn das
Kunststück, aus den Verhältnissen des frühen 19.
Jahrhunderts auf das karolingische Mittelalter zu
schließen, hätte man schon
damals dem Leser ja irgendwie mal erklären können. Die Angabe „Brennberg an der Rednitz mit
Fürth und Nürnberg“ bei
Heinrich Haas von 1856
hätte sich Fronmüller sparen können, denn Haas
gibt keine Quellen an oder
lässt erkennen wie er darauf gekommen ist, völlig
unabhängig davon, dass
die geographische Angabe
der Burgruine Brennberg
nicht stimmt. Man erkennt, dass für die Königshoffrage in Fürth die verschiedensten Konstruktionen und Vermutungen
herhalten mussten, um das
erdachte Ziel zu erreichen,
besonders durch das Weglassen der möglichen Alternative Altenfurt. Den
von Fronmüller propagierten
Gelehrtenkonsens
scheint es gar nicht gegeben zu haben, denn die angeblich übereinstimmende
Meinung, dass in Fürth an
der Rednitz ein Königshof
gestanden habe, lässt sich
aus dem immer wieder zitierten Johann Georg von
Eckhart nicht erschließen,
war wegen der Möglichkeit
Altenfurt eventuell nicht
einmal auf Fürth an der
Rednitz bezogen und die
anonyme Schrift aus Köln
hat diese Möglichkeit –
warum auch immer – nicht
mehr in Betracht gezogen.
Paul Oesterreicher hat sich

sein Argument leichtfertig
aus den Fingern gesaugt,
wobei unklar bleibt, ob er
die anonymen Kölner Aussagen von 1766 zurate gezogen hat. Aus dieser ist
der vorgegebene Königshof
wie geschildert aber nicht
nachvollziehbar. Die Abhandlung von Zwierleins
vertritt dann einen Standpunkt, der Fürth direkt im
Fokus hat, weil das 5 Jahre
vorher in Köln so behauptet worden war, in dieser
unbewiesenen Form aber
nicht hätten übernommen
werden dürfen. Das hätte
aber der Argumentationsfolge der Streitschrift entgegen gestanden. Die fehlerhafte Auslegung ist also
einem politischen Zwang
unterworfen gewesen, der
Altenfurt als mögliche Alternative nicht beachtet
hat. Und die fantasievolle
Arbeit von Heinrich Haas
wird man kaum als gelehrtes bzw. wissenschaftliches
Werk bezeichnen wollen.
Insofern basiert der vermeintliche Konsens nicht
auf einer gemeinsamen
empirischen
Grundlage
sondern nur die verzettelte
Sichtweise Fronmüllers hat
das Ganze etwas blauäugig
nach einer anonymen und
unbelegten Vorgabe aus
Köln so erscheinen lassen.
Unklar bei allen Zitaten
bleibt die Frage, ob die Fokussierung auf Fürth an
der Rednitz darauf zurückzuführen ist, dass
man auf die falsche Zuordnung der Karlslegende in
Merians
Topographia
Franconiae herein gefallen
war (Altstadtbläddla Nr.
46, 2012/13, ab Seite 40).
Für alle anderen Autoren
schien die Königshoffrage<noinclude><references/></noinclude>
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