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Fortsetzung von Seite 37

reste „demolieren“ dürfen.
Und man hätte wissen müssen, wo innerhalb der Ruine zu graben gewesen wäre.
Die Bergung dieser mindestens 1,90-2,00 m langen
Grabplatte hätte eine Grube von ca. zwei Quadratmetern unbestimmter Tiefe erforderlich gemacht, was in
der Erzählung nicht hätte
unerwähnt bleiben können,
wenn Gebhardt selbst dabei gewesen wäre. Die Position des Rundbogenfensters
in der Ruine lässt erkennen, dass der Laufhorizont
zur Zeit der Bildentstehung
bei Boener weit über dem
ursprünglichen Bodenniveau gelegen haben muss
(Abb.  6), denn nur dort
wäre eine alte Grabplatte zu
finden gewesen. Die überdeckenden Schwemmsandlagen hatten bereits eine beachtliche Mächtigkeit bis
zur Fenstersohle erreicht.
Der Fund 1788 kann dort
also nur möglich gewesen
sein, wenn das Grab nicht
allzu lange vorher angelegt
worden wäre. Wie der anscheinend wiederverwendete Grabstein auf das Grab
eines Selbstmörders gelangen konnte bleibt dabei völlig unklar. Dieser Grabstein
sagt bei einer Zweitverwendung nichts über den ursprünglichen Bestattungsplatz des Pfarrers aus. Dagegen hätte man in der Heiliggrabkapelle tatsächlich Gräber von Fürther Persönlichkeiten entdecken können,
da man auf den bekannten Abbildungen erkennen
kann, dass sie mehrfach
umgebaut worden war und
Ende des 18. Jahrhunderts
obendrein geplant war, sie
zur katholischen Pfarrkir38

48 – 14/15

che umzugestalten, was
auch die eigentliche Herkunft des Grabsteins aus einer früheren Zeit erklären
könnte. Über den Zustand
der Heiliggrabkapelle zum
Ende des 18. Jahrhunderts
ist nichts bekannt. Pfarrer
Fronmüller hatte sich gegen
den Umbau energisch gewehrt und veranlasst, dass
die Kapelle klammheimlich
abgetragen wurde, was sogar die Empörung des Bayerischen Königs hervorgerufen hat. Aufgrund der Darstellung Gebhardts ist aber
ein Begräbnisrecht an der
Ruine im Wiesengrund abgeleitet worden (Christian
Millack) und man erkennt,
dass diese Behauptung auf
sehr dünnem Eis vorgetragen wurde. Der notdürftig entzifferte Grabstein eines Fürther Pfarrers galt
damals wohl als Sensation,
wodurch die Interpretation als Kapellenruine in der
Wiese zusätzlich gestärkt
worden war.
1789 bis 1855

Nach der so überlieferten
„Demolierung“ hat sich in
Bezug auf die Eintragung
des Standortes nichts mehr
verändert. Zum letzten Mal
erscheint die „Martins Kapell“ auf dem „Grundriß
des Hofmarkt Fürth“ von
Elias Oehme und Ludwig
Stahl 1789 an der bekannten Stelle (Altstadtbläddla Nr. 44, 2010/11, S. 38)
und verschwindet dann
von den Plänen der Stadt
– erstmals 1819 auf dem
Plan von Hoefer/Dreykorn.
Es ist wohl davon auszugehen, dass die Stelle im Wiesengrund zwischenzeitlich
vollständig eingeebnet worden war, um Platz zu schaf-

fen für die bessere Nutzung
der Wiese. Auf dem undatierten zweiten Beizettel
zum Bericht Gebhardts ist
zu lesen, dass die „Martins
Kappelle“ „aus Unwißenheit um etwas mehr Land zu
der daran stoßenden Pfarr
Wiese zu erlangen, demolirt
wurde.“ Nach einem anderen Bericht vom 14. Februar
1802 waren aber im frühen
19. Jahrhundert noch Reste zu sehen (W. Deinhardt).
Da 1812 auch die Heiliggrabkapelle auf dem Kirchenplatz abgetragen worden war, ist es möglicherweise zu Verwechslungen
gekommen, die beide „Kapellen“ nicht mehr voneinander unterscheiden konnten. Einmal betrifft das die
Lokalisierung der Gruft
vom Fürther Pfarrer Ulricus Centgräf durch den Vater des Kaufmanns Konrad Gebhardt 1823, die der
Chronist Fronmüller kritikfrei übernommen hat,
zum anderen den Verkauf
der Glocke vom Türmchen der Heiliggrabkapelle durch den Kaufmann Johann Martin Meyer 1843
(Altstadtbläddla Nr. 44,
2010/11, S. 36 f.). In beiden
Fällen ist von der Martinskapelle die Rede, einmal
wurde sie aber mit der Ruine im Wiesengrund, das
andere Mal mit der Heiliggrabkapelle auf dem Kirchenplatz verwechselt. Oder
war letztendlich die Heiliggrabkapelle die eigentliche
Martinskapelle, die nach
der Strukturreform im 14.
Jahrhundert ihr altes Patrozinium verloren und das
Nebenpatrozinium der ehemaligen Tochterkirche St.
Lorenz in Nürnberg angenommen hatte, in Fürth

aber unter dem alten Patrozinium bekannt blieb ungeachtet der späteren These Lochners, dass St. Martin
eigentlich im Wiesengrund
stehen müsste? Diese Überlegung wird unterstützt von
der benutzten Formulierung aus einem Ablassbrief
vom 22. April 1362 „capella annexa“ für St. Martin (angegliederte Kapelle
zur Pfarrkirche St. Michael), weil die Heiliggrabkapelle in Bezug auf St. Michael ebenfalls eine „capella
annexa“ gewesen sein muss.
St. Michael war zu diesem
Zeitpunkt auf jeden Fall
eine Pfarrkirche.
Die
Überlieferungsgeschichte erzählt uns eindeutig, dass es aufgrund
von fehlerhaften Interpretationen mit mangelhaften Belegen und verschiedenen Missverständnissen zur
Festlegung des Kapellenstandortes an der heutigen
Stelle in der Wiese gekommen ist. Offensichtlich hat
man der eigenen Ausgrabung und den bekannten
undurchsichtigen Belegen
mehr Glauben geschenkt
als dem Ingenieur Albrecht
aus Nürnberg mit seinen
Eintragungen über die wasserrechtlichen Verhältnisse
am Fluss. Seine Kartierung
war den Fürthern ohnehin ein Dorn im Auge sonst
wäre die nachfolgende Kopie (Abb.  4) nicht mit den
entsprechenden Korrekturen versehen worden (H.O. Schmitz). Man war einer
nicht ausreichend erforschten Behauptung zur frühen
Kirchengeschichte auf den
Leim gegangen, was den
Historischen Verein Mittelfranken veranlasst hat über<noinclude><references/></noinclude>
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