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48 – 14/15

Abb. 8a Zeichnung des 1788 gefundenen
Grabsteins. Stadtarchiv Fürth Bi 320 mit
freundlicher Genehmigung.
Fortsetzung von Seite 35

30 Jahren geschehen seyn.
Fürth geschrieben Ao 1823
zur Nachricht für die Nachkomen von J. A. Gebhardt.“
Als Ergänzung schreibt
er mit Einfügungszeichen
hinter dem vorletzten Satz:
„Solche (Demolierung?) geschah Ao 1788“ . Diese Nachricht Gebhardts ist schwer
zu deuten. Auch wenn der
Anschein erweckt wird
die Angaben beziehen sich
auf die Gruft eines Fürther
Pfarrers im Wiesengrund,
scheinen
diesbezüglich
nach dem oben gesagten
zwei verschiedene Standorte, Wiesengrund und Kirchenplatz, vermischt worden zu sein, weil deutlich
wird, dass Gebhardt die
Vorgänge nicht selbst beobachtet hat sondern sich hat
erzählen lassen. Damit ist
seine Aufzeichnung keine
Quelle aus erster Hand. Als
er 1823 die Nachricht niedergeschrieben hat, wuss36

Abb. 8b Kopie der Zeichnung des Grabsteins. Stadtarchiv Fürth Bi 320 mit freundlicher Genehmigung.

te schon niemand mehr, wo
der Grabstein abgeblieben
war. Gebhardt hatte sich offensichtlich danach erkundigt und keine passende
Antwort erhalten. Ein halbes Jahrhundert später behauptete der Chronist Fronmüller, dass er in der neuen Mädchenschule am Kirchenplatz 1817/18 verbaut
worden sein soll und bezieht sich auf eine Fürther
Pfarrbeschreibung
ohne
nähere Angaben. Die Nachricht Fronmüllers stimmt
insofern mit den Angaben
Gebhardts überein, dass der
angeblich 1817/18 verbaute Grabstein 1823 folglich
nicht mehr an der Kirche
gestanden hat. Die Information der Pfarrbeschreibung
kann innerhalb dieses Zeitraums nur aus der Feder von
Pfarrer G. T. Chr. Fronmüller (1782 – 1833) stammen,
dem Großvater des Chronisten, der direkt am Kirchenplatz ansässig war und

die Baumaßnahme beobachtet haben dürfte. Offensichtlich hat Gebhardt den
Pfarrer nicht nach dem Verbleib des Grabsteins gefragt
oder der Pfarrer hat ihm die
Information vorenthalten,
weil er den Stein als Baumaterial freigegeben hatte. Immerhin wissen wir von ihm,
dass er den ursprünglichen
Altar aus der Michaelskirche „als alten Plunder“ verkauft sowie die Heiliggrabkapelle abgerissen und damit gezeigt hat, dass ihm
die Zeugnisse der Fürther
Geschichte
vollkommen
egal waren. Andererseits
kann man nicht ausschließen, dass Pfarrer Fronmüller den Grabstein des katholischen Geistlichen aus
der Zeit vor der Reformation nicht explizit gewürdigt
sehen wollte. Auch die Vermutung, dass die „Demolierung“ 25 bis 30 Jahren zuvor stattgefunden habe, legt
nahe, dass hier eine münd-

liche Überlieferung aufgeschrieben wurde, die sich
Gebhardt von einem Informanten hat erzählen lassen,
der keine genaue Datierung
mehr angeben konnte, zumal das nachträglich aufgeschriebene Jahr 1788 nochmals um weitere fünf Jahre
zurückreicht. Die beigelegte
Zeichnung des Grabsteins
(Abb. 8 a) kann also nur in
dem Zeitraum entstanden
sein zwischen seiner Aufstellung an der Kirche und
seinem Verschwinden um
1817/18. Sie wurde demnach
wahrscheinlich nicht von
Gebhardt selbst angefertigt, der sich erst fünf Jahre danach damit beschäftigt
hat. Dazu kommt, dass von
dieser Zeichnung eine besser lesbare Kopie gemacht
(Abb.  8 b) und auf dem anderen Beizettel ohne Datum
eine dritte Version der Umschrift notiert wurde. Von
diesem dürfte Gebhardt
auch seine nachträgliche
Jahreszahl 1788 erfahren
haben. Beide Beizettel wurden also zu einer Zeit verfasst als der Stein noch vorhanden war. Wann die Kopie des Grabsteins entstanden ist bleibt unbekannt.
Damit wird aber auch deutlich, dass heute nicht mehr
nachvollziehbar ist, wann
wer was am Original korrekt nachgezeichnet und
dokumentiert hat. Die vorläufige Lesart (Ergänzungen in Klammern) der
Umschrift kann hier mit
„IN DOM(i)NE C(hristi)
D(efunctus
est),
(M)
CCCLXXIII VI C(alendas)
I(u)L(ias) IBI(dem) C(E)
DRVDIS OVLRICI (H?)
CIENTGREF PL(e)B(anu)
S IN FURTI (h?)“ wiedergegeben werden, was über-<noinclude><references/></noinclude>
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