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Das Stadtbauamt stellte mit Datum vom 20. Januar 1912 einen Entwurf für ortspolizeiliche Vorschriften auf Grundlage der Artikel 73 und 101 (2) und 101 (3) des Polizeistrafgesetzbuches vom 26. Dezember 1871<ref>Polizeistrafgesetzbuch für das Königreich Bayern vom 26. Dezember 1871 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV020359964/ft/bsb10999940?page=11 online]</ref> i. d. F. vom 22. Juni 1900 für das Gebiet zwischen Engelhardtstraße und dem Stadtpark – bezeichnet als Baulinienprojekt Nr. 115 – auf. Die Bau- und Verwaltungskommission empfahl am 25. September 1912 diese Vorschrift zu erlassen, der Stadtmagistrat (Unterschriften [[Adam Kaufmann|Kaufmann]], [[Josef Zizler|Zizler]]) stimmte mit Beschluss vom 3. Oktober zu.
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Das Stadtbauamt stellte mit Datum vom 20. Januar 1912 einen Entwurf für ortspolizeiliche Vorschriften auf Grundlage der Artikel 73 und 101 (2) und 101 (3) des Polizeistrafgesetzbuches vom 26. Dezember 1871<ref>Polizeistrafgesetzbuch für das Königreich Bayern vom 26. Dezember 1871 - [https://www.digitale-sammlungen.de/view/bsb00005709?page=737 online]</ref> i. d. F. vom 22. Juni 1900 für das Gebiet zwischen Engelhardtstraße und dem Stadtpark – bezeichnet als Baulinienprojekt Nr. 115 – auf. Die Bau- und Verwaltungskommission empfahl am 25. September 1912 diese Vorschrift zu erlassen, der Stadtmagistrat (Unterschriften [[Adam Kaufmann|Kaufmann]], [[Josef Zizler|Zizler]]) stimmte mit Beschluss vom 3. Oktober zu.
    
Unter der Mitteilung, dass Verhandlungen über den Ankauf des Gran’schen Besitzes (nunmehr Frau Lona Gran und Kinder) geführt wurden, erhielten die Herren Gemeindebevollmächtigten im April 1913 den Entwurf des Baulinienprojekts Nr. 115 zur Kenntnis- und Stellungnahme. Dieses Gremium  stimmte dem Magistratsbeschluss am 22. April zu. Nun legte die Stadt diese Bebauungsvorschriften mit Bericht vom 7. Mai 1913 der kgl. Regierung von Mittelfranken mit der Bitte um Erteilung der Vollziehbarkeitserklärung vor.  
 
Unter der Mitteilung, dass Verhandlungen über den Ankauf des Gran’schen Besitzes (nunmehr Frau Lona Gran und Kinder) geführt wurden, erhielten die Herren Gemeindebevollmächtigten im April 1913 den Entwurf des Baulinienprojekts Nr. 115 zur Kenntnis- und Stellungnahme. Dieses Gremium  stimmte dem Magistratsbeschluss am 22. April zu. Nun legte die Stadt diese Bebauungsvorschriften mit Bericht vom 7. Mai 1913 der kgl. Regierung von Mittelfranken mit der Bitte um Erteilung der Vollziehbarkeitserklärung vor.  
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