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Er kam als zweites uneheliches Kind der Johanna Barbara Heinritz (1818–1876), Tochter des bereits verstorbenen Pächters der [[Ziegelhütte]] Johann Georg Heinritz (1755–1825), zur Welt. Taufpate war der Zimmergeselle Johann Michael Leihgeber von Birkach.<ref name="KB-Tf"/> Als Michael Heinritz zehn Jahre alt war, heiratete seine Mutter den Fürther Maurergesellen Johann Georg Conrad Stinzendörfer (1824–1878). Er wuchs in Fürth auf und bekam noch zwei jüngere Halbgeschwister.
 
Er kam als zweites uneheliches Kind der Johanna Barbara Heinritz (1818–1876), Tochter des bereits verstorbenen Pächters der [[Ziegelhütte]] Johann Georg Heinritz (1755–1825), zur Welt. Taufpate war der Zimmergeselle Johann Michael Leihgeber von Birkach.<ref name="KB-Tf"/> Als Michael Heinritz zehn Jahre alt war, heiratete seine Mutter den Fürther Maurergesellen Johann Georg Conrad Stinzendörfer (1824–1878). Er wuchs in Fürth auf und bekam noch zwei jüngere Halbgeschwister.
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Heinritz diente im 3. Kürassier-Regiment „Großfürst Constantin Nikolajewitsch“. Nach Abschied aus dem Militärdienst nahm er seinen Aufenthalt in Fürth ab 22. Dezember 1868, seit März 1870 war er der Landwehr zugehörig.<ref name="FB-MH">Familienbogen Heinritz, Michael; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5</ref> Das Maurergewerbe übte er seit 15. September 1873 selbstständig aus.
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Heinritz diente im 3. Kürassier-Regiment „Großfürst Constantin Nikolajewitsch“. Nach Abschied aus dem Militärdienst nahm er seinen Aufenthalt in Fürth ab 22. Dezember 1868, seit März 1870 war er der Landwehr zugehörig. Das Maurergewerbe übte er seit 15. September 1873 selbstständig aus.<ref name="FB-MH">Familienbogen Heinritz, Michael; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5</ref>
    
Als verheirateter, aber kinderloser Maurermeister, noch beheimatet in Burgfarrnbach, suchte er am 26. Oktober 1875 um Verleihung des Fürther Bürgerrechts nach. Dabei gab er zu Protokoll, dass sein Vermögen 1500 Gulden betrage. Versagensgründe lagen keine vor, sodass ihm mit Beschluss des Stadtmagistrats vom 4. November 1875 gegen Gebühr von 25 Mark das Bürgerrecht verliehen wurde. Den Staatsbürgereid hatte er bereits im Januar 1870 geleistet, wie das [[Bezirksamt Fürth]] mitteilte.<ref>“Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend: Heinritz, Johann Michael – Maurermeister v. Burgfarrnbach. Bürgerrechtsgesuch. 1875.“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/H 731</ref>
 
Als verheirateter, aber kinderloser Maurermeister, noch beheimatet in Burgfarrnbach, suchte er am 26. Oktober 1875 um Verleihung des Fürther Bürgerrechts nach. Dabei gab er zu Protokoll, dass sein Vermögen 1500 Gulden betrage. Versagensgründe lagen keine vor, sodass ihm mit Beschluss des Stadtmagistrats vom 4. November 1875 gegen Gebühr von 25 Mark das Bürgerrecht verliehen wurde. Den Staatsbürgereid hatte er bereits im Januar 1870 geleistet, wie das [[Bezirksamt Fürth]] mitteilte.<ref>“Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend: Heinritz, Johann Michael – Maurermeister v. Burgfarrnbach. Bürgerrechtsgesuch. 1875.“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/H 731</ref>
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