Die Ehrenbürgerverleihung erfolgt in der Regel auf Lebenszeit. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats am [[12. Oktober]] [[1946]] in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung nicht bei allen Kriegsverbrechern Anwendung finden konnte, da viele NS-Kriegsverbrecher entweder im Krieg gefallen waren bzw. sich einem gerichtlichen Verfahren durch Selbstmord entzogen und somit nicht verurteilt werden konnten, so z.B. Adolf Hitler oder Joseph Goebbels. | Die Ehrenbürgerverleihung erfolgt in der Regel auf Lebenszeit. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats am [[12. Oktober]] [[1946]] in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung nicht bei allen Kriegsverbrechern Anwendung finden konnte, da viele NS-Kriegsverbrecher entweder im Krieg gefallen waren bzw. sich einem gerichtlichen Verfahren durch Selbstmord entzogen und somit nicht verurteilt werden konnten, so z.B. Adolf Hitler oder Joseph Goebbels. |