Hans Sandreuter: Unterschied zwischen den Versionen

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== Interne Ermittlungen der NSDAP - Verhaftung Sandreuters ==
== Interne Ermittlungen der NSDAP - Verhaftung Sandreuters ==


Die Verärgerung in Berlin über die zügellosen persönlichen Bereicherungen einzelner Parteimitglieder in Franken auf Kosten der [[NSDAP]] war entsprechend groß - und einmalig im gesamten Reichsgebiet. Es folgte eine interne Kommission zur Klärung der Verfehlungen in Franken, bei der u.a. Hans Sandreuter am [[22. Februar]] [[Stadtrat bis::1939]] festgenommen wurde. Im Rahmen der Ermittlungen der "Göring-Kommission" zur Klärung der Arisierungsfälle im Gau Franken leugnete Sandreuter von dem neuen Gesetz erfahren zu haben. Somit hätten die hektischen Aktivitäten ab dem [[4. Dezember]] [[1938]] auch seiner Meinung nach keinen kausalen Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz. Erst in einer Gegenüberstellung mit dem Staatsrat Schmeer musste Sandreuter eingestehen, das er gelogen hatte. Selbst nach seiner Freilassung aus der Haft am [[25. März]] [[1939]] zeigte Sandreuter kein Schuldbewußtsein in seinem Verhalten. Vielmehr drückte er gegenüber dem Stadtinspektor Landmann aus Fürth seine Entrüstung über die Festnahme und den Ermittlungen aus mit folgenden Äußerungen: "''dass der Leiter der Prüfungskommission, Regierungs- und Kriminalrat Meisinger, und auch der Polizeipräsident von Nürnberg "fliegen" würden.''"<ref>Trial of The Major War Criminals before The International Military Tribunal, Vol. 28, Nürnberg 1948, S. 178</ref>. Die Göring Kommission gab zur Person Sandreuter zu Protokoll: ''Die Äusserungen Sandreuters stehen ganz im Widerspruch zu seinen Angaben, die er während seiner Festnahme den vernehmenden Beamten gegenüber dauernd gemacht hatte. Bei jeder Vernehmung erklärte Sandreuter immer wieder, dass er einsehe, dass seine Festnahme berechtigt sei und ihm eine sehr gute Behandlung seitens der Beamten zuteil würde. Zu bemerken ist noch, dass dem Stadtrat Sandreuter genügend bekannt war, dass die Prüfungskommission im Auftrage des Herrn Generalfeldmarschalls Göring eingesetzt worden ist.''" <ref>Trial of The Major War Criminals before The International Military Tribunal, Vol. 28, Nürnberg 1948, S. 178 f.</ref>.  
Die Verärgerung in Berlin über die zügellosen persönlichen Bereicherungen einzelner Parteimitglieder in Franken auf Kosten der [[NSDAP]] war entsprechend groß - und einmalig im gesamten Reichsgebiet. Es folgte eine interne Kommission zur Klärung der Verfehlungen in Franken, bei der u.a. Hans Sandreuter am [[22. Februar]] [[1939]] festgenommen wurde. Im Rahmen der Ermittlungen der "Göring-Kommission" zur Klärung der Arisierungsfälle im Gau Franken leugnete Sandreuter von dem neuen Gesetz erfahren zu haben. Somit hätten die hektischen Aktivitäten ab dem [[4. Dezember]] [[1938]] auch seiner Meinung nach keinen kausalen Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz. Erst in einer Gegenüberstellung mit dem Staatsrat Schmeer musste Sandreuter eingestehen, das er gelogen hatte. Selbst nach seiner Freilassung aus der Haft am [[25. März]] [[1939]] zeigte Sandreuter kein Schuldbewußtsein in seinem Verhalten. Vielmehr drückte er gegenüber dem Stadtinspektor Landmann aus Fürth seine Entrüstung über die Festnahme und den Ermittlungen aus mit folgenden Äußerungen: "''dass der Leiter der Prüfungskommission, Regierungs- und Kriminalrat Meisinger, und auch der Polizeipräsident von Nürnberg "fliegen" würden.''"<ref>Trial of The Major War Criminals before The International Military Tribunal, Vol. 28, Nürnberg 1948, S. 178</ref>. Die Göring Kommission gab zur Person Sandreuter zu Protokoll: ''Die Äusserungen Sandreuters stehen ganz im Widerspruch zu seinen Angaben, die er während seiner Festnahme den vernehmenden Beamten gegenüber dauernd gemacht hatte. Bei jeder Vernehmung erklärte Sandreuter immer wieder, dass er einsehe, dass seine Festnahme berechtigt sei und ihm eine sehr gute Behandlung seitens der Beamten zuteil würde. Zu bemerken ist noch, dass dem Stadtrat Sandreuter genügend bekannt war, dass die Prüfungskommission im Auftrage des Herrn Generalfeldmarschalls Göring eingesetzt worden ist.''" <ref>Trial of The Major War Criminals before The International Military Tribunal, Vol. 28, Nürnberg 1948, S. 178 f.</ref>.  


Sandreuter, bzw. die Gauleitung war sich der nicht rechtmäßigen Vorgehensweise - im Sinne der NS-Gesetzgebung - durchaus bewusst. Dies geht aus den Vernehmungsprotokollen der Göring-Kommission mehrfach hervor. So erklärte formal der Stellv. Gauleiter Holz am [[4. Dezember]] [[1938]] offiziell die "Abstoppung des Ankaufes" von jüdischem Eigentum, während sein für die Arisierung beauftragter Beamter - Sandreuter - wie oben beschrieben hektisch Grundbucheinträge vornehmen lässt. Noch am [[12. Januar]] [[1939]] fordert Sandreuter in einem Schreiben an die Notare in Fürth und [[Nürnberg]] die "''enge Zusammenarbeit mit der Arisierungsstelle der Gauleitung Franken auf, um die Arisierung jüdischen Grundvermögens restlos durchzuführen. Dazu sei es Voraussetzung, dass alle Beurkundungen über jüdischen Grundbesitz ... erst dann vorgenommen würden, wenn bei der Arisierungsstelle vorher Rücksprache gehalten worden sei.''"<ref>Trial of The Major War Criminals before The International Military Tribunal, Vol. 28, Nürnberg 1948, S. 80 f.</ref>. Im Klartext: man umgeht die neue Gesetzgebung bewusst und klärt die Dinge unter sich, trotz anderslautender offizieller Vorgaben von der Gauleitung.  
Sandreuter, bzw. die Gauleitung war sich der nicht rechtmäßigen Vorgehensweise - im Sinne der NS-Gesetzgebung - durchaus bewusst. Dies geht aus den Vernehmungsprotokollen der Göring-Kommission mehrfach hervor. So erklärte formal der Stellv. Gauleiter Holz am [[4. Dezember]] [[1938]] offiziell die "Abstoppung des Ankaufes" von jüdischem Eigentum, während sein für die Arisierung beauftragter Beamter - Sandreuter - wie oben beschrieben hektisch Grundbucheinträge vornehmen lässt. Noch am [[12. Januar]] [[1939]] fordert Sandreuter in einem Schreiben an die Notare in Fürth und [[Nürnberg]] die "''enge Zusammenarbeit mit der Arisierungsstelle der Gauleitung Franken auf, um die Arisierung jüdischen Grundvermögens restlos durchzuführen. Dazu sei es Voraussetzung, dass alle Beurkundungen über jüdischen Grundbesitz ... erst dann vorgenommen würden, wenn bei der Arisierungsstelle vorher Rücksprache gehalten worden sei.''"<ref>Trial of The Major War Criminals before The International Military Tribunal, Vol. 28, Nürnberg 1948, S. 80 f.</ref>. Im Klartext: man umgeht die neue Gesetzgebung bewusst und klärt die Dinge unter sich, trotz anderslautender offizieller Vorgaben von der Gauleitung.  
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