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K
Textersetzung - „auf Grund“ durch „aufgrund“
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Jakob legte noch vor Zustellung der Spruchkammerentscheidung Berufung ein, da er die Auffassung vertrat, dass der Spruch schon vor der letzten mündlichen Verhandlung fertiggestellt war und somit nicht ausschließlich auf dem Verhandlungsergebnis beruht. Die Berufungskammer hat mit Rücksicht auf die Schwere der Belastung entschieden, erneut eine mündliche Verhandlung durchzuführen. In zwei Sitzungen kam das Berufungsgericht am 24. Mai 1949 zu dem Ergebnis, dass eine fünfjährige Lagerstrafe für Tat und Schuld angemessen sei und stufte Jakob nicht mehr als "Hauptschuldigen" (Gruppe I) ein, sondern als "Aktivist" (Gruppe II). Die Spruchkammer begründete diese Entscheidung in einer einmaligen Urteilsbegründung, weshalb wir diese hier vollständig wiedergeben:  
 
Jakob legte noch vor Zustellung der Spruchkammerentscheidung Berufung ein, da er die Auffassung vertrat, dass der Spruch schon vor der letzten mündlichen Verhandlung fertiggestellt war und somit nicht ausschließlich auf dem Verhandlungsergebnis beruht. Die Berufungskammer hat mit Rücksicht auf die Schwere der Belastung entschieden, erneut eine mündliche Verhandlung durchzuführen. In zwei Sitzungen kam das Berufungsgericht am 24. Mai 1949 zu dem Ergebnis, dass eine fünfjährige Lagerstrafe für Tat und Schuld angemessen sei und stufte Jakob nicht mehr als "Hauptschuldigen" (Gruppe I) ein, sondern als "Aktivist" (Gruppe II). Die Spruchkammer begründete diese Entscheidung in einer einmaligen Urteilsbegründung, weshalb wir diese hier vollständig wiedergeben:  
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:''"Der Betroffene wußte von der auf Grund der Ermordung des dt. Botschafters v. Raht gegen die Juden beschlossenen „Aktion“, seinen entgegenstehenden Beteuerungen ist wenig oder kein Glauben zu schenken, es gehören diese Beteuerungen neben zahlreichen anderen als Marginale des noch nicht geschriebenen oder herausgegebenen zeitgenössischen Romans aus der Deutschen Geschichte von 1938 mit der Überschrift: „Ich hatte damit nichts zu tun“ oder „Ich konnte dagegen nichts unternehmen“. Selbstverständlich hatte der Betroffene damit insofern nichts zu tun, als er die Synagoge selbst (persönlich) wohl kaum angezündet hatte, aber er ist schon im höchsten Grade verdächtig, dass er erstens von den in der Pogromnacht beabsichtigten Handlungen vorzeitig, d.h. bevor noch ein Fingergriff die ganze Kettenreaktion der turbulenten Nacht auslöste, wußte und dass er zweitens dabei stand, alles sah und bemerkte und dabei seltsamerweise helfen wollte, ohne als hochbestallter und hochgemüter Hr. Kreisleiter helfen zu können. Heute stellt er sich natürlich so, dass er ja eigentlich den ganzen Rummel nicht wollte, ihn lieber unterdrückt hätte aber leider ! nicht konnte, weil usw.. In Wirklichkeit billigte er damals die Aktion innerlich von ganzem Herzen, freute sich darüber und an der endlichen Rachenahme für ein Geschehen, für welches nicht einer der jüdischen Bewohner Nürnberg und Fürths verantwortlich gemacht werden kann, außer man konstruiert eine einzigmögliche „Schuld“ allein aus der Tatsache, dass die Juden eben Juden und die Aktion gegen jüdische Personen und Eigentum ging. Nach Darstellung der nationalsozialistischen Macht- und Gewalthaber waren weder sie, noch die ihnen unterstellten (eigentlichen) Täter an dem Geschehen schuldig, sondern taten dies nur unter dem Zwang des geheimnisvollen „Befehls“, der von „oben“ an die SA oder einen anderen gegeben worden sei. Hierzu ist zu bemerken, dass ein unsittlicher Befehl bzw. ein Befehl zur Vornahme einer unsittlichen, ebenso rechtswidrigen oder gar völkerrechtswidrigen Handlung niemand entschuldigt. Die Inbrandsetzung  und Zerstörung der Synagoge ist nichts anderes denn als ein Verbrechen des Landfriedensbruches nach dem Strafgesetze und dieses Verbrechen macht sich jeder schuldig, der in irgendeiner Form und Weise daran beteiligt ist, selbst wenn er nur als Zuschauer, Schlachtenbummler oder Zaungast daran beteiligt war. Bei Anhörung der Verteidigung der verschiedenen mehr oder weniger „großen“ Führer der nationalsozialistischen Bewegung gewinnt der unvoreingenommene Hörer oder Beobachter unweigerlich den Eindruck, dass sie im Grunde genommen gegen alles waren, was die nationalsozialistischen Befehlshaber in Gang und Werk gesetzt haben und einfach sich nicht widersetzen konnten, entweder weil sie keine Macht, keine Befehlsgewalt, keine Befugnis hatten, oder weil die Tat von einer aus einer anderen Stadt oder Dorf hierher abgeordneten – also fremden, auswärtigen – SA Horde begangen sei, der sie – selbst als hochgestellte Kreisleiter nicht – in keiner Weise und mit keinem Wörtchen bei Gefährdung des eigenen kostbaren Lebens entgegentreten konnten und dass alles eigentlich durch die historischen oder nicht historischen Nürnberger Heinzelmännchen begangen wurde, an der sie – die damaligen bloß zum Zuschauen verdammten Führer der nationalsozialistischen Partei – keinen Anteil hatten. Der Geist des Jahres 1938 war ein unheiliger, ein Ungeist und der Idealismus war ein falscher und die angewandte Energie schlecht verpuffte Kraft, die besser anders und in anderer Richtung angewendet worden wäre.  
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:''"Der Betroffene wußte von der aufgrund der Ermordung des dt. Botschafters v. Raht gegen die Juden beschlossenen „Aktion“, seinen entgegenstehenden Beteuerungen ist wenig oder kein Glauben zu schenken, es gehören diese Beteuerungen neben zahlreichen anderen als Marginale des noch nicht geschriebenen oder herausgegebenen zeitgenössischen Romans aus der Deutschen Geschichte von 1938 mit der Überschrift: „Ich hatte damit nichts zu tun“ oder „Ich konnte dagegen nichts unternehmen“. Selbstverständlich hatte der Betroffene damit insofern nichts zu tun, als er die Synagoge selbst (persönlich) wohl kaum angezündet hatte, aber er ist schon im höchsten Grade verdächtig, dass er erstens von den in der Pogromnacht beabsichtigten Handlungen vorzeitig, d.h. bevor noch ein Fingergriff die ganze Kettenreaktion der turbulenten Nacht auslöste, wußte und dass er zweitens dabei stand, alles sah und bemerkte und dabei seltsamerweise helfen wollte, ohne als hochbestallter und hochgemüter Hr. Kreisleiter helfen zu können. Heute stellt er sich natürlich so, dass er ja eigentlich den ganzen Rummel nicht wollte, ihn lieber unterdrückt hätte aber leider ! nicht konnte, weil usw.. In Wirklichkeit billigte er damals die Aktion innerlich von ganzem Herzen, freute sich darüber und an der endlichen Rachenahme für ein Geschehen, für welches nicht einer der jüdischen Bewohner Nürnberg und Fürths verantwortlich gemacht werden kann, außer man konstruiert eine einzigmögliche „Schuld“ allein aus der Tatsache, dass die Juden eben Juden und die Aktion gegen jüdische Personen und Eigentum ging. Nach Darstellung der nationalsozialistischen Macht- und Gewalthaber waren weder sie, noch die ihnen unterstellten (eigentlichen) Täter an dem Geschehen schuldig, sondern taten dies nur unter dem Zwang des geheimnisvollen „Befehls“, der von „oben“ an die SA oder einen anderen gegeben worden sei. Hierzu ist zu bemerken, dass ein unsittlicher Befehl bzw. ein Befehl zur Vornahme einer unsittlichen, ebenso rechtswidrigen oder gar völkerrechtswidrigen Handlung niemand entschuldigt. Die Inbrandsetzung  und Zerstörung der Synagoge ist nichts anderes denn als ein Verbrechen des Landfriedensbruches nach dem Strafgesetze und dieses Verbrechen macht sich jeder schuldig, der in irgendeiner Form und Weise daran beteiligt ist, selbst wenn er nur als Zuschauer, Schlachtenbummler oder Zaungast daran beteiligt war. Bei Anhörung der Verteidigung der verschiedenen mehr oder weniger „großen“ Führer der nationalsozialistischen Bewegung gewinnt der unvoreingenommene Hörer oder Beobachter unweigerlich den Eindruck, dass sie im Grunde genommen gegen alles waren, was die nationalsozialistischen Befehlshaber in Gang und Werk gesetzt haben und einfach sich nicht widersetzen konnten, entweder weil sie keine Macht, keine Befehlsgewalt, keine Befugnis hatten, oder weil die Tat von einer aus einer anderen Stadt oder Dorf hierher abgeordneten – also fremden, auswärtigen – SA Horde begangen sei, der sie – selbst als hochgestellte Kreisleiter nicht – in keiner Weise und mit keinem Wörtchen bei Gefährdung des eigenen kostbaren Lebens entgegentreten konnten und dass alles eigentlich durch die historischen oder nicht historischen Nürnberger Heinzelmännchen begangen wurde, an der sie – die damaligen bloß zum Zuschauen verdammten Führer der nationalsozialistischen Partei – keinen Anteil hatten. Der Geist des Jahres 1938 war ein unheiliger, ein Ungeist und der Idealismus war ein falscher und die angewandte Energie schlecht verpuffte Kraft, die besser anders und in anderer Richtung angewendet worden wäre.  
 
:''Franz Jakob hat es sich gefallen lassen, dass er vom Reichbahnsekretär hinüberwechselte auf die immerhin nicht ganz unbedeutende Stelle des Kreisleiters von Fürth und er hat es sich herausgenommen als dieser Kreisleiter Handlungen vorzunehmen, die ein moralisch einwandfreier Mensch nie ohne heftig klagendes Gewissen vorgenommen hätte (Angelegenheit Bub, Biebl usw.) und hat sich, nachdem der Boden in den Fürther Straßen zu heiß geworden war, abberufen und nach Thorn in eine gleichwertige Stelle versetzten lassen und muss dies alles gegen sich gelten lassen. Er war seiner sittlichen Kraft, seines Lebens ernster Führung nach kein vollwertiger Mensch, wie sie es von den durch die Machtergreifung und „unblutigen“ Revolution (1934!) in die Höhe geschwemmten Führer des NS Staates u. der Bewegung keiner war, von der obersten Spitze bis herab zum Fürther Kreisleiter, keiner hatte den Mut, zu sagen, er übernehme die Verantwortung für das, was geschehen und trage die Schuld, alle reden sich bei der kunstvoll und unübersichtlich angeordneten Ineinander- und Überanderschachtelung und Überschneidung von Ämtern, Kompetenzen, Instanzen, Amtsleitungen, Amtsleiterstellungen, Dienststellungen und wie die Dinge alle heißen auf dunkle in Seitengassen und Nebenkanälen heraus von unbekannten, ungenannten stammenden Befehlen heraus, so dass im NS Staate eigentlich niemand etwas tat und ein jeder alles anordnen konnte.
 
:''Franz Jakob hat es sich gefallen lassen, dass er vom Reichbahnsekretär hinüberwechselte auf die immerhin nicht ganz unbedeutende Stelle des Kreisleiters von Fürth und er hat es sich herausgenommen als dieser Kreisleiter Handlungen vorzunehmen, die ein moralisch einwandfreier Mensch nie ohne heftig klagendes Gewissen vorgenommen hätte (Angelegenheit Bub, Biebl usw.) und hat sich, nachdem der Boden in den Fürther Straßen zu heiß geworden war, abberufen und nach Thorn in eine gleichwertige Stelle versetzten lassen und muss dies alles gegen sich gelten lassen. Er war seiner sittlichen Kraft, seines Lebens ernster Führung nach kein vollwertiger Mensch, wie sie es von den durch die Machtergreifung und „unblutigen“ Revolution (1934!) in die Höhe geschwemmten Führer des NS Staates u. der Bewegung keiner war, von der obersten Spitze bis herab zum Fürther Kreisleiter, keiner hatte den Mut, zu sagen, er übernehme die Verantwortung für das, was geschehen und trage die Schuld, alle reden sich bei der kunstvoll und unübersichtlich angeordneten Ineinander- und Überanderschachtelung und Überschneidung von Ämtern, Kompetenzen, Instanzen, Amtsleitungen, Amtsleiterstellungen, Dienststellungen und wie die Dinge alle heißen auf dunkle in Seitengassen und Nebenkanälen heraus von unbekannten, ungenannten stammenden Befehlen heraus, so dass im NS Staate eigentlich niemand etwas tat und ein jeder alles anordnen konnte.
 
:''Lediglich diese Erwägung, dass der Betroffene seinem Charakter nach keineswegs einer überragenden „Führergestalt“ entspricht, hat die Berufungskammer veranlasst, in ihm nicht einen Hauptschuldigen zu sehen. Ein solcher ist er qualitativ nicht, er ist in hohem Maße belastet, ermangelt aber allen Eigenschaften, die ihn zu einem Hauptschuldigen stempeln konnten und zwar sowohl von der positiven wie von der negativen moralischen Seite. Sie hat aus diesen Erwägungen den Spruch der Kammer aufgehoben und die Einreihung in Gruppe II verfügt, zugleich auch die Anhaltung in einem Arbeitslager auf 5 Jahre beschränkt, weil ihr eine solche Dauer als ausreichend und eine genügende Sühne erschien, zumal die Sühnezeit bei der Vermögenslosigkeit des Betroffenen nur eine Belastung des steuerzahlenden Mitbürgers bedeutet."''<ref>Spruchkammerakten Franz Jakob, Spruch der Berufskammer V Nürnberg Fürth vom 24. Mai 1949</ref>
 
:''Lediglich diese Erwägung, dass der Betroffene seinem Charakter nach keineswegs einer überragenden „Führergestalt“ entspricht, hat die Berufungskammer veranlasst, in ihm nicht einen Hauptschuldigen zu sehen. Ein solcher ist er qualitativ nicht, er ist in hohem Maße belastet, ermangelt aber allen Eigenschaften, die ihn zu einem Hauptschuldigen stempeln konnten und zwar sowohl von der positiven wie von der negativen moralischen Seite. Sie hat aus diesen Erwägungen den Spruch der Kammer aufgehoben und die Einreihung in Gruppe II verfügt, zugleich auch die Anhaltung in einem Arbeitslager auf 5 Jahre beschränkt, weil ihr eine solche Dauer als ausreichend und eine genügende Sühne erschien, zumal die Sühnezeit bei der Vermögenslosigkeit des Betroffenen nur eine Belastung des steuerzahlenden Mitbürgers bedeutet."''<ref>Spruchkammerakten Franz Jakob, Spruch der Berufskammer V Nürnberg Fürth vom 24. Mai 1949</ref>
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