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Im Rahmen des zivilen Luftschutzes wurde bereits am [[26. Juni]] [[1935]] durch die Reichsregierung ein Luftschutzgesetz erlassen, in der u.a. Regelungen zur Luftschutzpflicht der Deutschen Staatsbürger geregelt wurden. In späteren Ergänzungen wurde das Gesetz präzisiert bzw. erweitert. Zusätzlich wurden mehrere Durchführungsbestimmungen erlassen, zuletzt am [[31. August]] [[1943]].  
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Im Rahmen des zivilen Luftschutzes wurde durch die Reichsregierung am [[26. Juni]] [[1935]] das Luftschutzgesetz erlassen, in der u.a. Regelungen zur Luftschutzpflicht der Deutschen Staatsbürger geregelt wurden. In späteren Ergänzungen wurde das Gesetz präzisiert bzw. erweitert. Zusätzlich wurden mehrere Durchführungsbestimmungen erlassen, zuletzt am [[31. August]] [[1943]].  
 
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In einem Erlass des Reichsministerium der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe wurde im Rahmen des § 7 der ersten Luftschutzverordnung zum Luftschutzgesetz in der Fassung vom [[31. August]] [[1943]] folgende Regelung für die Kennzeichnung der Luftschutzräume getroffen: "''betreffende Kennzeichnung der Luftschutzräume und Entfernung von Kellerfenstergittern wird den Eigentümern von Gebäuden als zusätzliche Maßnahme zu den angeordneten Lageplänen die Kennzeichnung der Lage der Luftschutzräume an den Außenwänden der Häuser aufgegeben, soweit diese Kennzeichnung im Luftschutzort noch nicht durchgeführt ist.  Die Durchführung dieser Maßnahmen ist erforderlich, um den Bergungskräften die Möglichkeit zu geben, bei eingestürzten Häusern die Luftschutzräume schnell feststellen zu können.  Kennzeichnung geschieht durch Hinweispfeile die etwa in Höhe des 1. Obergeschosses beginnend an den Außenwänden der Häuser angebracht werden. [...]. Falls keine freie Wandfläche an der Schutzraumgrenze zur Verfügung steht, kann die Grenzbezeichnung unterbrochen werden. Liegt ein Schutzraum an einer freien Gebäudeecke, so sind auch die Ecken zu bezeichnen - die Querstriche sind dann nach beiden Seiten anzubringen. ''<ref>Luftschutzgesetz in der Fassung vom 31. August 1943, Erste Durchführungsverordnung, Az. 2a 15.28 Nr. 10 225/44 L. in 13 L II Da/2 I B vom 15.3.1944</ref>"  
 
In einem Erlass des Reichsministerium der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe wurde im Rahmen des § 7 der ersten Luftschutzverordnung zum Luftschutzgesetz in der Fassung vom [[31. August]] [[1943]] folgende Regelung für die Kennzeichnung der Luftschutzräume getroffen: "''betreffende Kennzeichnung der Luftschutzräume und Entfernung von Kellerfenstergittern wird den Eigentümern von Gebäuden als zusätzliche Maßnahme zu den angeordneten Lageplänen die Kennzeichnung der Lage der Luftschutzräume an den Außenwänden der Häuser aufgegeben, soweit diese Kennzeichnung im Luftschutzort noch nicht durchgeführt ist.  Die Durchführung dieser Maßnahmen ist erforderlich, um den Bergungskräften die Möglichkeit zu geben, bei eingestürzten Häusern die Luftschutzräume schnell feststellen zu können.  Kennzeichnung geschieht durch Hinweispfeile die etwa in Höhe des 1. Obergeschosses beginnend an den Außenwänden der Häuser angebracht werden. [...]. Falls keine freie Wandfläche an der Schutzraumgrenze zur Verfügung steht, kann die Grenzbezeichnung unterbrochen werden. Liegt ein Schutzraum an einer freien Gebäudeecke, so sind auch die Ecken zu bezeichnen - die Querstriche sind dann nach beiden Seiten anzubringen. ''<ref>Luftschutzgesetz in der Fassung vom 31. August 1943, Erste Durchführungsverordnung, Az. 2a 15.28 Nr. 10 225/44 L. in 13 L II Da/2 I B vom 15.3.1944</ref>"  
 
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[[Datei:LS Fronmüllersteg Aufenthaltsraum April 2005.jpg|miniatur|rechts|Luftschutzzeichen Fronmüllersteg Aufenthaltsraum]]
 
Die Luftschutzzeichen war in der Regel reichsweit einheitlich geregelt, allerdings geht aus der Literatur hervor, dass es durchaus regionale Unterschiede gab. Im Wesentlichen wurden in Franken bzw. in Fürth folgende Luftschutzzeichen an den Hausfassaden angebracht:
 
Die Luftschutzzeichen war in der Regel reichsweit einheitlich geregelt, allerdings geht aus der Literatur hervor, dass es durchaus regionale Unterschiede gab. Im Wesentlichen wurden in Franken bzw. in Fürth folgende Luftschutzzeichen an den Hausfassaden angebracht:
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== Galerie ==
 
== Galerie ==
 
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Datei:Karolinenstraße 64 4.jpg|Notausstieg, Karolinenstraße 64
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Datei:Pfisterstraße 28.JPG|Notausstieg, Pfisterstraße 28
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Datei:Amalienstraße 55 IMG 6430 LSR im Hof.jpg|Luftschutzraum im Hof, Amalienstraße 55
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Datei:Austraße 18 IMG 6392 LSR.jpg|Luftschutzraum, Austraße 18
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Datei:Blumenstrasse Luftschutzraum.jpg|Luftschutraum, Blumenstraße 21
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Datei:Blumenstraße 25 Kriegsschaden.JPG|Luftschutzausstieg, Blumenstraße 25
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Datei:Holzstraße 21 Kriegsschaden.JPG|Notausstieg, Holzstraße 21
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Datei:2007-09-02 LS Blumenstraße.jpg|Luftschutzausstieg, Blumenstraße
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Datei:2007-05-13 LS Turnstraße 1.jpg|Luftschutzraum, Turnstraße
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Datei:2007-05-13 LS Turnstraße.jpg|Luftschutzraum im Hof, Turnstraße
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Datei:2006-10-28 LS Karolinenstraße NA.jpg|Notausstieg, Karolinenestraße
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Datei:2006-07-29 LS Schwabacher Straße.jpg|Luftschutzraum im Hof, Schwabacher Straße
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Datei:2006-07-01 LS Karolinenstraße.jpg
 
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