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Mit der '''Markterhebung''' des Ort Fürth von seiner Gründung als Königsort an, war von Anfang an das Recht des Ortes Märkte abzuhalten.
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Mit der '''Markterhebung''' des Ort Fürth ("Markt Fürth") von seiner Gründung als [[Königshof|Königsort]] an, war von Anfang an das Recht des Ortes Märkte abzuhalten.
    
Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder [[1062]] durch König Heinrich III.
 
Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder [[1062]] durch König Heinrich III.
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Es war neben dem Marktrecht, auch das Recht auf Steuern und Zölle zu erheben.
 
Es war neben dem Marktrecht, auch das Recht auf Steuern und Zölle zu erheben.
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Siehe:
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'''Siehe''':
    
* [[Grüner Markt]]
 
* [[Grüner Markt]]
 +
* [[Obstmarkt]]
 +
* [[Kohlenmarkt]]
 +
* [[Fürther Freiheit]]
 +
* [[Kärwa]]
 
* [[Stadterhebung]]
 
* [[Stadterhebung]]
* [[Kärwa]]
      
[[Kategorie: Geschichte]]
 
[[Kategorie: Geschichte]]
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