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Mit der '''Markterhebung''', bekam der Ort Fürth das '''Marktrecht''' ("''Markt Fürth''"), von seiner Gründung als [[Königshof Fürth|Königsort]] vom König verliehen. Damit hatte Fürth von Anfang an das königliche Recht Märkte abzuhalten.
 
Mit der '''Markterhebung''', bekam der Ort Fürth das '''Marktrecht''' ("''Markt Fürth''"), von seiner Gründung als [[Königshof Fürth|Königsort]] vom König verliehen. Damit hatte Fürth von Anfang an das königliche Recht Märkte abzuhalten.
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Fürth verlor sein anfängliches ''Marktrecht'' nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder [[1062]] durch König Heinrich III.
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Fürth verlor sein anfängliches ''Marktrecht'' nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort. Fürth erhielt das Marktrecht erst wieder [[1062]] durch König Heinrich IV. zurück. Fürth ist somit bis zur seiner [[Stadterhebung]] [[1808]] ein Marktflecken.
    
Das ''Marktrecht'' war ein sehr wichtiges und bedeutendes Recht - ein bedeutsames wirtschaftlich Recht.
 
Das ''Marktrecht'' war ein sehr wichtiges und bedeutendes Recht - ein bedeutsames wirtschaftlich Recht.
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* [[Fürther Freiheit]]
 
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* [[Kärwa]]
 
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[[Kategorie: Wirtschaft]]
 
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Anonymer Benutzer