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Sühnekreuze waren eine Art der Bestrafung für einen Totschlag auf der Grundlage des alten deutschen Volksrechtes. Der Mörder wurde dazu verurteilt an einer Stelle, die von der Familie des Opfers benannt wurde, ein Sühnekreuz zu errichten. Dies war dann möglich, wenn sich Täter und Opferfamilien auf eine solche private Sühnung einigen konnten. Oft waren damit weitere Strafen wie Stiftungen, Wallfahrten oder Unterhaltszahlungen verknüpft. Mit der Einführung der Halsgerichtsordnung im 16. Jahrhundert wurde das Strafrecht ein "öffentliches" Recht und so war auch die Privatsühne nicht mehr möglich.  
 
Sühnekreuze waren eine Art der Bestrafung für einen Totschlag auf der Grundlage des alten deutschen Volksrechtes. Der Mörder wurde dazu verurteilt an einer Stelle, die von der Familie des Opfers benannt wurde, ein Sühnekreuz zu errichten. Dies war dann möglich, wenn sich Täter und Opferfamilien auf eine solche private Sühnung einigen konnten. Oft waren damit weitere Strafen wie Stiftungen, Wallfahrten oder Unterhaltszahlungen verknüpft. Mit der Einführung der Halsgerichtsordnung im 16. Jahrhundert wurde das Strafrecht ein "öffentliches" Recht und so war auch die Privatsühne nicht mehr möglich.  
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Für beide noch existierenden Fürther Sühnekreuze gibt es drei Sagen, die sich um die Aufstellung und die damit verknüpften Taten drehen.
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Für die Fürther Sühnekreuze in der Würzburger Straße und in Poppenreuth gibt es drei Sagen, die sich um die Aufstellung und die damit verknüpften Taten drehen.
    
== Sühnekreuz am Kieselbuck ==
 
== Sühnekreuz am Kieselbuck ==
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