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[[Datei:Aufruf zur Volksliste 1942 Forster.jpg|miniatur|links|Aufruf zur "Bewerbung" zur Dt. Volksliste, 1942]]
 
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Dieser Behauptung stehen folgende Fakten entgegen:  
 
Dieser Behauptung stehen folgende Fakten entgegen:  
* Kurz nach dem Einmarsch der deutschen Truppen in Thorn wurden mit Hilfe der Gestapo und der Wehrmacht vom [[17. Oktober]] bis [[21. Oktober]] [[1939]] eine "Säuberungsaktion" der "...politisch nicht einwandfreien Elemente, die besonders der führenden Schicht angehören, statt..". Dabei wurden ca. 1.200 Personen bestehend aus Priestern, Ärzten, Beamte, Rechtsanwälten und Richtern, Politikern sowie Intelektuelle festgenommen. Zusätzlich zur polnischen Oberschicht wurde ein Großteil der jüdischen Bevölkerung ebenfalls festgenommen. Insgesamt 3.000 Gefangene wurden in der Folgezeit mit Lkws in das Fort VII "Friedrich der Große" vor der Stadt Thorn verbracht. Es folgte nach dem Verhör der Gefangenen die Einstufung in: Erschießung, Deportation ins nahegelegene KZ Stutthof bei Danzig oder die Entlassung. Bereits kurz nach den ersten Verhaftungen erfolgten wöchentlich bis Ende November [[1939]] Massenerschießungen im nahegelegenen Wald Barbarka. In insgesamt acht Massengräbern konnten nach dem Krieg über 1.000 tote Personen gefunden werden, lediglich 300 Personen konnten namentlich identifziert werden.<ref>Torsten Harrseim: Im Himmlers SS-Sicherheitsdienst und Mielkes Staatssicherheit. Edition Winterwork, 2015, S. 101 ff.</ref> <ref>Klaus-Michael Mallmann, Jochen Böhler, Jürgen Matthäus: Einsatzgruppen in Polen, Darstellung und Dokumentation. Hrsg. im Auftrag des Dt. Historischen Instituts Warschau und der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart, Bd. 12, Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG) 2008, S. 172 ff.</ref>  
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* Kurz nach dem Einmarsch der deutschen Truppen in Thorn wurden mit Hilfe der Gestapo und der Wehrmacht vom [[17. Oktober]] bis [[21. Oktober]] [[1939]] eine "Säuberungsaktion" der "...politisch nicht einwandfreien Elemente, die besonders der führenden Schicht angehören, statt..". Dabei wurden ca. 1.200 Personen bestehend aus Priestern, Ärzten, Beamte, Rechtsanwälten und Richtern, Politikern sowie Intelektuelle festgenommen. Zusätzlich zur polnischen Oberschicht wurde ein Großteil der jüdischen Bevölkerung ebenfalls festgenommen. Insgesamt 3.000 Gefangene wurden in der Folgezeit mit LKWs in das Fort VII "Friedrich der Große" vor der Stadt Thorn verbracht. Es folgte nach dem Verhör der Gefangenen die Einstufung in: Erschießung, Deportation ins nahegelegene KZ Stutthof bei Danzig oder die Entlassung. Bereits kurz nach den ersten Verhaftungen erfolgten wöchentlich bis Ende November [[1939]] Massenerschießungen im nahegelegenen Wald Barbarka. In insgesamt acht Massengräbern konnten nach dem Krieg über 1.000 tote Personen gefunden werden, lediglich 300 Personen konnten namentlich identifiziert werden.<ref>Torsten Harrseim: Im Himmlers SS-Sicherheitsdienst und Mielkes Staatssicherheit. Edition Winterwork, 2015, S. 101 ff.</ref> <ref>Klaus-Michael Mallmann, Jochen Böhler, Jürgen Matthäus: Einsatzgruppen in Polen, Darstellung und Dokumentation. Hrsg. im Auftrag des Dt. Historischen Instituts Warschau und der Forschungsstelle Ludwigsburg der Universität Stuttgart, Bd. 12, Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG) 2008, S. 172 ff.</ref>  
 
[[Datei:Jakob Forster Goebbels 1942.jpg|miniatur|rechts|Die "Volksliste" zur Eindeutschung, unter Leitung von Franz Jakob. Rechts im Bild: Gauleiter Forster und Reichsminister Goebbels, die sich über die Arbeit in der Volksliste persönlich ein Bild machen wollten, Okt. 1942]]
 
[[Datei:Jakob Forster Goebbels 1942.jpg|miniatur|rechts|Die "Volksliste" zur Eindeutschung, unter Leitung von Franz Jakob. Rechts im Bild: Gauleiter Forster und Reichsminister Goebbels, die sich über die Arbeit in der Volksliste persönlich ein Bild machen wollten, Okt. 1942]]
 
* Nach der ersten Säuberungswelle folgte die zweite Säuberungswelle. Alle noch verbliebenen "nicht-arischen Polen" konnten sich bis [[31. März]] [[1942]] zur Aufnahme in die "Deutsche Volksliste" bewerben, zur Klärung der Frage der sog. "Eindeutschung" (Siehe Abb. links: Aufruf). Wer sich nicht "bewarb" wurde von vorneherein als "nicht zum Deutschtum gehörend" eingestuft und musste mit seiner Deportation bzw. Ermordung rechnen, da diese "''mit den schlimmsten Feinden des deutschen Volkes''" gleich gestellt wurden. Somit hatten viele Polen nur die Wahl der Flucht, oder einer "Bewerbung" zur Volksliste - mit offenem Ausgang. Eine Kommission hatte die Aufgabe diese "Bewerber" in vier Kategorien/ Listen einzuteilen: 1) Deutsche Reichsbürger und deutsche Staatsbürger, also Bürger die unzweifelhaft deutscher Abstammung waren oder sich aktiv für das "Deutschtum" eingesetzt hatten (Liste 1 & 2); 2) Deutschstämmige, die zwar einer "Polnisierung erlegen" waren, sich jedoch nicht "antideutsch" verhielten - z.B. bei Mischehen (Liste 3); 3) sog. Schutzangehörige mit beschränkten Rechten, also fremde Volkszugehörige (Liste 4). Vorsitzender dieser Kommission war der Oberbürgermeister Franz Jakob, der mit der Verwaltung diese Aufgabe übernahm. Während die Zuteilung zu "Liste 1 & 2" relativ unproblematisch umsetzbar war und die Zuordnung zur "Liste 4" keine Relevanz hatte, war die Zuordnung zur "Liste 3" ungleich schwieriger und problembehaftet, da häufig subjektive Einschätzungen der Kommission über "Leben oder Tod" eine Rolle spielten (Wann ist ein "Deutscher" ein "Deutscher" und welche Nachweise muss er hierzu erbringen?). Wer als "Bewerber" für die Deutsche Volksliste nicht ins Schema passte wurde "''aus dem Reichsgau entfernt, sei es durch Deportation, Einweisung in ein Konzentrationslager oder durch Exekution''".<ref>Dieter Schenk: Danzig 1930 - 1945. Das Ende einer freien Stadt. Ch. Links Verlag GmbH 2013, 149 ff.</ref>  
 
* Nach der ersten Säuberungswelle folgte die zweite Säuberungswelle. Alle noch verbliebenen "nicht-arischen Polen" konnten sich bis [[31. März]] [[1942]] zur Aufnahme in die "Deutsche Volksliste" bewerben, zur Klärung der Frage der sog. "Eindeutschung" (Siehe Abb. links: Aufruf). Wer sich nicht "bewarb" wurde von vorneherein als "nicht zum Deutschtum gehörend" eingestuft und musste mit seiner Deportation bzw. Ermordung rechnen, da diese "''mit den schlimmsten Feinden des deutschen Volkes''" gleich gestellt wurden. Somit hatten viele Polen nur die Wahl der Flucht, oder einer "Bewerbung" zur Volksliste - mit offenem Ausgang. Eine Kommission hatte die Aufgabe diese "Bewerber" in vier Kategorien/ Listen einzuteilen: 1) Deutsche Reichsbürger und deutsche Staatsbürger, also Bürger die unzweifelhaft deutscher Abstammung waren oder sich aktiv für das "Deutschtum" eingesetzt hatten (Liste 1 & 2); 2) Deutschstämmige, die zwar einer "Polnisierung erlegen" waren, sich jedoch nicht "antideutsch" verhielten - z.B. bei Mischehen (Liste 3); 3) sog. Schutzangehörige mit beschränkten Rechten, also fremde Volkszugehörige (Liste 4). Vorsitzender dieser Kommission war der Oberbürgermeister Franz Jakob, der mit der Verwaltung diese Aufgabe übernahm. Während die Zuteilung zu "Liste 1 & 2" relativ unproblematisch umsetzbar war und die Zuordnung zur "Liste 4" keine Relevanz hatte, war die Zuordnung zur "Liste 3" ungleich schwieriger und problembehaftet, da häufig subjektive Einschätzungen der Kommission über "Leben oder Tod" eine Rolle spielten (Wann ist ein "Deutscher" ein "Deutscher" und welche Nachweise muss er hierzu erbringen?). Wer als "Bewerber" für die Deutsche Volksliste nicht ins Schema passte wurde "''aus dem Reichsgau entfernt, sei es durch Deportation, Einweisung in ein Konzentrationslager oder durch Exekution''".<ref>Dieter Schenk: Danzig 1930 - 1945. Das Ende einer freien Stadt. Ch. Links Verlag GmbH 2013, 149 ff.</ref>  
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