[[Fritz Mailaender]] und seine Frau [[Irene Mailaender|Irene]] versuchten bereits im Herbst [[1945]] ihr Eigentum wieder zu bekommen. In den Blianzbüchern erscheinen beide bereits ab [[1945]] wieder mit einer Gewinnbeteiligung <ref>Bilanzbuch Bergbräu: 1945 ff., Stadtarchiv</ref>. Am 28. Dezember 1948 wird ihnen gerichtlich die Übernahme zugestanden. Erst am 1. Mai 1950 werden sie jedoch im Handelsregister wieder als Eigentümer eingetragen. In einem Rechtsgutachten vom [[16. Februar]] [[1951]] wird im Auftrag der US Regierung das Urteil des Oberlandesgerichtes bestätigt (Wi 22/50 zu III WKV 119/49 LG Nürnberg-Fürth), in dem die Rechtsansprüche der Fam. Mailaender als berechtigt angesehen werden. <ref>United States Court of Restitution Appeals of the Allied High Commission for Germany, Reports, Opinions Nos. 61. - 180, Sequence 57 of 3606 (Page 37),1952</ref> | [[Fritz Mailaender]] und seine Frau [[Irene Mailaender|Irene]] versuchten bereits im Herbst [[1945]] ihr Eigentum wieder zu bekommen. In den Blianzbüchern erscheinen beide bereits ab [[1945]] wieder mit einer Gewinnbeteiligung <ref>Bilanzbuch Bergbräu: 1945 ff., Stadtarchiv</ref>. Am 28. Dezember 1948 wird ihnen gerichtlich die Übernahme zugestanden. Erst am 1. Mai 1950 werden sie jedoch im Handelsregister wieder als Eigentümer eingetragen. In einem Rechtsgutachten vom [[16. Februar]] [[1951]] wird im Auftrag der US Regierung das Urteil des Oberlandesgerichtes bestätigt (Wi 22/50 zu III WKV 119/49 LG Nürnberg-Fürth), in dem die Rechtsansprüche der Fam. Mailaender als berechtigt angesehen werden. <ref>United States Court of Restitution Appeals of the Allied High Commission for Germany, Reports, Opinions Nos. 61. - 180, Sequence 57 of 3606 (Page 37),1952</ref> |