Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
20 Bytes hinzugefügt ,  15:46, 12. Sep. 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:     
1. Der Verein führt den Namen „Grüner Markt“ e.V. im folgenden Verein genannt.
 
1. Der Verein führt den Namen „Grüner Markt“ e.V. im folgenden Verein genannt.
 +
 
2. Der Verein hat seinen Sitz in Fürth und ist im Vereinsregister eingetragen.
 
2. Der Verein hat seinen Sitz in Fürth und ist im Vereinsregister eingetragen.
 +
 
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
   Zeile 15: Zeile 17:  
3. Ziel des Vereines ist es, das ohnehin sehr gute Miteinander der Anwohner noch weiter zu stärken und  die zahlreichen Künstler und Musikgruppen  des Marktplatzes zu gemeinsamen kulturellen Veranstaltungen und Aktivitäten zusammenzufassen.  
 
3. Ziel des Vereines ist es, das ohnehin sehr gute Miteinander der Anwohner noch weiter zu stärken und  die zahlreichen Künstler und Musikgruppen  des Marktplatzes zu gemeinsamen kulturellen Veranstaltungen und Aktivitäten zusammenzufassen.  
 
Die Zusammenarbeit mit Künstlern anderer Genres (Straßentheater,Poetry Slam etc:) wird angestrebt. Der „Gauklerbrunnen“ soll hier als Vorbild dienen ( z.B.mittelalterliches Gauklerfest /fränkisches Bierfest etc.). Zusätzlich zu kultureller Integration (Multi-Kulti)  ist auch die  Pflege der „Fürther Mundart“ ein Anliegen des Vereins.  
 
Die Zusammenarbeit mit Künstlern anderer Genres (Straßentheater,Poetry Slam etc:) wird angestrebt. Der „Gauklerbrunnen“ soll hier als Vorbild dienen ( z.B.mittelalterliches Gauklerfest /fränkisches Bierfest etc.). Zusätzlich zu kultureller Integration (Multi-Kulti)  ist auch die  Pflege der „Fürther Mundart“ ein Anliegen des Vereins.  
 +
 
Vorgesehen sind von den Anwohnern  selbst veranstaltete Aktivitäten und Events auf der städtischen Aktionsfläche „Grüner Markt“. Als Veranstaltungsort für Lesungen, Vernissagen, Kleinkunst,  Jam-Sessions und eine wöchentlich stattfindende „offene Bühne“ stehen zusätzlich die am Marktplatz und in der Heiligenstraße ansässigen gastronomischen Einrichtungen und div. Hinterhöfe  der Vereinsmitglieder zur Verfügung.
 
Vorgesehen sind von den Anwohnern  selbst veranstaltete Aktivitäten und Events auf der städtischen Aktionsfläche „Grüner Markt“. Als Veranstaltungsort für Lesungen, Vernissagen, Kleinkunst,  Jam-Sessions und eine wöchentlich stattfindende „offene Bühne“ stehen zusätzlich die am Marktplatz und in der Heiligenstraße ansässigen gastronomischen Einrichtungen und div. Hinterhöfe  der Vereinsmitglieder zur Verfügung.
   Zeile 47: Zeile 50:     
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
 
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
 +
    
§ 6 Mitgliedsbeiträge
 
§ 6 Mitgliedsbeiträge
    
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Festgesetzte Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahres mit dem Eintritt fällig. Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge ist die jeweils gültige Beitragsverordnung maßgebend.
 
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Festgesetzte Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahres mit dem Eintritt fällig. Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge ist die jeweils gültige Beitragsverordnung maßgebend.
 +
    
§ 7 Organe der Vereins  
 
§ 7 Organe der Vereins  
Zeile 61: Zeile 66:     
Doppelbesetzungen  Vorstandsmitglied & Fachreferent sind zulässig.
 
Doppelbesetzungen  Vorstandsmitglied & Fachreferent sind zulässig.
 +
    
§ 8 Vorstand
 
§ 8 Vorstand
Zeile 74: Zeile 80:     
Der Vorstand darf nicht ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung über Summen entscheiden, die im Einzelfall € 5000,- überschreiten.
 
Der Vorstand darf nicht ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung über Summen entscheiden, die im Einzelfall € 5000,- überschreiten.
 +
    
§ 9 Mitgliederversammlung
 
§ 9 Mitgliederversammlung
 +
 
Mindestens einmal jährlich hat eine Mitglieder-Hauptversammlung stattzufinden. Diese Mitgliederversammlung soll bis spätestens 30. April des Kalenderjahres stattfinden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen haben stattzufinden, wenn der Vorstand dies im Vereinsinteresse für notwendig hält oder eine außerordentliche Hauptversammlung auf schriftlichen Antrag von mindestens 25 % der stimmberechtigten Mitglieder, unter Angabe der Gründe, beantragt wird.
 
Mindestens einmal jährlich hat eine Mitglieder-Hauptversammlung stattzufinden. Diese Mitgliederversammlung soll bis spätestens 30. April des Kalenderjahres stattfinden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen haben stattzufinden, wenn der Vorstand dies im Vereinsinteresse für notwendig hält oder eine außerordentliche Hauptversammlung auf schriftlichen Antrag von mindestens 25 % der stimmberechtigten Mitglieder, unter Angabe der Gründe, beantragt wird.
 +
 
Hauptversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen.
 
Hauptversammlungen sind grundsätzlich unter Einhaltung einer Mindestfrist von zwei Wochen schriftlich und unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand einzuberufen.
 +
 
In der Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind aktive Mitglieder soweit diese volljährig bzw. rechtsfähig und zum Zeitpunkt der Versammlung mindestens zwei Monate Vereinsmitglied sind. Ferner stimmberechtigt sind juristische Personen und Kooperationen mit jeweils einer Stimme.
 
In der Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind aktive Mitglieder soweit diese volljährig bzw. rechtsfähig und zum Zeitpunkt der Versammlung mindestens zwei Monate Vereinsmitglied sind. Ferner stimmberechtigt sind juristische Personen und Kooperationen mit jeweils einer Stimme.
 +
 
Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 5 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu stellen.
 
Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 5 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu stellen.
 
Beschlüsse in der Mitgliederversammlung sind mit einfacher Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder zu fassen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
 
Beschlüsse in der Mitgliederversammlung sind mit einfacher Mehrheit der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder zu fassen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
 +
 
Einbefrufenen Mitgliederversammlungen sind dann beschlußfähig, wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
 
Einbefrufenen Mitgliederversammlungen sind dann beschlußfähig, wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
 
Eine schriftliche Abstimmung in der Mitgliederversammlung kann nur auf Verlangen von 1/3 der anwesenden Mitglieder gefordert werden. Änderungen des Vereinszwecks oder der Satzung sowie Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von ¾ der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder.
 
Eine schriftliche Abstimmung in der Mitgliederversammlung kann nur auf Verlangen von 1/3 der anwesenden Mitglieder gefordert werden. Änderungen des Vereinszwecks oder der Satzung sowie Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von ¾ der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder.
 +
 
Über den Ablauf einer jeden Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.
 
Über den Ablauf einer jeden Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.
 +
    
§ 10 Beirat aus Fachreferenten
 
§ 10 Beirat aus Fachreferenten
 +
 
Der Beirat unterstützt den Vorstand in den Fachbereichen  
 
Der Beirat unterstützt den Vorstand in den Fachbereichen  
 +
    
§ 11 Kassenprüfung
 
§ 11 Kassenprüfung
 +
 
Über die Jahreshauptversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von einem Jahr zu wählen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
 
Über die Jahreshauptversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von einem Jahr zu wählen, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.
 
Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben in der Mitgliederversammlung auch die Vereinsmitglieder über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.
 
Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben in der Mitgliederversammlung auch die Vereinsmitglieder über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.
 +
    
§ 12 Auflösung des Vereins  
 
§ 12 Auflösung des Vereins  
 +
 
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks, fällt das Vereinsvermögen an das Kinderheim St. Michael, Fürth, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Für Beschlüsse über die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens ist zuvor die Stellungnahme des Finanzamts einzuholen.
 
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks, fällt das Vereinsvermögen an das Kinderheim St. Michael, Fürth, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Für Beschlüsse über die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens ist zuvor die Stellungnahme des Finanzamts einzuholen.
 +
    
§ 13 Gerichtsstand / Erfüllungsort
 
§ 13 Gerichtsstand / Erfüllungsort
 +
 
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Fürth/Bayern.
 
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Fürth/Bayern.
 +
 +
 
Gründungsmitglieder sind:
 
Gründungsmitglieder sind:
 +
    
Vorstand
 
Vorstand
 +
 
1. Vorstand:  Klaus Niegratschka, Marktplatz 1
 
1. Vorstand:  Klaus Niegratschka, Marktplatz 1
 +
 
2. Vorstand:  Michaela Dobner, Königstraße 49
 
2. Vorstand:  Michaela Dobner, Königstraße 49
 +
 
3. Vorstand:  Jonas  Bachmann, Marktplatz 6
 
3. Vorstand:  Jonas  Bachmann, Marktplatz 6
 +
 
Kassier:  Johann Ossinger, Marktplatz 3
 
Kassier:  Johann Ossinger, Marktplatz 3
 +
 
Schriftführerin:  Irmgard  Pirkl , Pegnitzstraße 35a
 
Schriftführerin:  Irmgard  Pirkl , Pegnitzstraße 35a
   −
*****
+
 
 
Fachreferenten:
 
Fachreferenten:
    
Mundart:  Johann Ossinger
 
Mundart:  Johann Ossinger
 +
 
Terminkoordination:  Susanne Klaus, Lilienstr.9
 
Terminkoordination:  Susanne Klaus, Lilienstr.9
 +
 
Zusammenarbeit mit der Stadt Fürth:  Jaroslav Helcl, Marktplatz 7
 
Zusammenarbeit mit der Stadt Fürth:  Jaroslav Helcl, Marktplatz 7
 +
 
Zusammenarbeit mit den ansässigen Gewerbetreibenden:  Vivian & Christian Schweineberg, Marktplatz 5
 
Zusammenarbeit mit den ansässigen Gewerbetreibenden:  Vivian & Christian Schweineberg, Marktplatz 5
 +
 
Technische Koordination/Bühnentechnik: Heiko Gorr,  Marktplatz 6
 
Technische Koordination/Bühnentechnik: Heiko Gorr,  Marktplatz 6
 +
 
Medienarbeit:  Irmgard  Pirkl, Pegnitzstraße 35a
 
Medienarbeit:  Irmgard  Pirkl, Pegnitzstraße 35a
 +
 
Moderne Kunstformen, Hip Hop / Poetry Slam etc. :  Dimitri Day, Mathildenstr.41
 
Moderne Kunstformen, Hip Hop / Poetry Slam etc. :  Dimitri Day, Mathildenstr.41
  −
Vorläufig zuständig für rechtliche Belange: RA  Jürgen Besendorfer 
        −
*****
+
Vorläufig zuständig für rechtliche Belange: RA  Jürgen Besendorfer
1.921

Bearbeitungen

Navigationsmenü