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[[Bild:Stadtwald IV.jpg|thumb|right|Aussichtspunkt "Cadolzburger Blick"]]
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Der '''Stadtwald Fürth''' (früher: ''Die Fürberg'', der ''Gemeindewald Fürth'') ist ein Waldgebiet mit Bannwaldstatus im Westen Fürths. Es umfasst 560 Hektar, gehört zum [[Stadtteile|Stadtbezirk]] ''Süd'', [[Stadtteile|statistische Bezirke]] ''Eschenau (Nr. 081) sowie Oberfürberg (Nr. 082)'' und grenzt im Westen an den [[Landkreis Fürth]] an.
Der '''Stadtwald Fürth''' (früher: ''die Fürberg'', der ''Gemeindewald Fürth'') ist ein Waldgebiet mit Bannwaldstatus im Westen Fürths. Es umfasst 560 Hektar, gehört zum [[Stadtteile|Stadtbezirk]] ''Süd'', [[Stadtteile|statistische Bezirke]] ''Eschenau (Nr. 081) sowie Oberfürberg (Nr. 082)'' und grenzt im Westen an den [[Landkreis Fürth]] an.




==Geschichtliches==
==Geschichtliches==
1385 wird die Fürberg-Waldung urkundlich zuerst genannt, in einem Urteil des Heinrich Schultheiß und der Schöffen der Stadt Nürnberg im Prozeß um den Wald zwischen Fürth und Zirndorf. Viele Prozesse durch Jahrhunderte hindurch schlossen sich an: gegen [[Zirndorf]], [[Banderbach]], Burg- und [[Unterfarrnbach]], Ober- und [[Unterfürberg]], [[Atzenhof]]. Man stritt sich ums Holz- und ums Weiderecht.
1385 wird die Fürberg-Waldung urkundlich zuerst genannt, in einem Urteil des Heinrich Schultheiß und der Schöffen der Stadt Nürnberg im Prozess um den Wald zwischen Fürth und Zirndorf. Viele Prozesse durch Jahrhunderte hindurch schlossen sich an: gegen [[Zirndorf]], [[Banderbach]], Burg- und [[Unterfarrnbach]], Ober- und [[Unterfürberg]], [[Atzenhof]]. Man stritt sich um Holz- und Weiderechte.
Der "Große Prozeß" ging 1716-1776 zwischen Fürth einerseits und der genannten Gegner andererseits. Er endete mit einem Vergleich. Der Wald stellte für die Gemeinde Fürth den einzigen gemeindlichen "Betrieb" dar, zusammen mit den Steinbrüchen, die in ihm liegen. 1741 z.B. löste die Gemeinde Fürth 1561 Gulden aus den vom Sturm umgeworfenen Stämmen. Aus den Einnahmen für verkauftes Holz aus der Fürberg bezog die Gemeinde Fürth alles Holz, das sie zur Erstellung und Reparatur von Brücken und Wegen benötigte, das Bauholz für gemeindliche Gebäude und das Brennholz für gemeindliche Zwecke.
Der "Große Prozess" ging 1716 1776 zwischen Fürth einerseits und den genannten Gegnern andererseits. Er endete mit einem Vergleich. Der Wald stellte für die Gemeinde Fürth den einzigen gemeindlichen "Betrieb" dar, zusammen mit den Steinbrüchen, die in ihm liegen. 1741 z. B. erlöste die Gemeinde Fürth 1561 Gulden aus den vom Sturm umgeworfenen Stämmen. Aus den Einnahmen für verkauftes Holz aus der Fürberg bezog die Gemeinde Fürth alles Holz, das sie zur Erstellung und Reparatur von Brücken und Wegen benötigte, das Bauholz für gemeindliche Gebäude und das Brennholz für gemeindliche Zwecke.
Über den Wald wurde durch einen der Bürgermeister einen eigene "Waldrechnung" geführt. Es gab einen Förster , der dompröbstlicher Untertan und von der Gemeinde angestellt war; er war der wichtigste unmittelbare Aufseher. Später kamen die Walddeputierten als Pfleger des Waldes hinzu. 1746 stellte man noch 3 "Inspectores" auf, von denen jeder wöchentlich 3 mal "in den Gemeindewald fleißig umzuleuchten" hatte. Diese Inspectores wurden von den Bürgermeistern vorgeschlagen und im Amtshaus ins "Handgelöbnis" (eine Art Diensteid) genommen. Außerdem gab es für die Steinbrüche die "Steinrechnung" - die keine große Rolle spielte, da die Steinbrüche nur wenig einbrachten. Die Steinbrüche wurden entweder in eigener Regie betrieben oder verpachtet; zwei Inspectores führten die Aufsicht.
Über den Wald wurde durch einen der Bürgermeister einen eigene "Waldrechnung" geführt. Es gab einen Förster, der dompröbstlicher Untertan und von der Gemeinde angestellt war; er war der wichtigste unmittelbare Aufseher. Später kamen die Walddeputierten als Pfleger des Waldes hinzu. 1746 stellte man noch 3 "Inspectores" auf, von denen jeder wöchentlich 3 mal "in den Gemeindewald fleißig umzuleuchten" hatte. Diese Inspectores wurden von den Bürgermeistern vorgeschlagen und im Amtshaus ins "Handgelöbnis" (eine Art Diensteid) genommen. Außerdem gab es für die Steinbrüche die "Steinrechnung" - die keine große Rolle spielte, da die Steinbrüche nur wenig einbrachten. Die Steinbrüche wurden entweder in eigener Regie betrieben oder verpachtet; zwei Inspectores führten die Aufsicht.
Die andauernde Ausbeutung durch Holzeinschlag und Sandsteinabbau setzten dem Wald in erheblichem Maße zu.  
Die andauernde Ausbeutung durch Holzeinschlag und Sandsteinabbau setzten dem Wald in erheblichem Maße zu.  


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==Trimm-Dich-Pfad und Vita-Parcours==
==Trimm-Dich-Pfad und Vita-Parcours==


Der Trimm-Dich-Pfad beginnt oberhalb des [[Hotel Forsthaus]] und führt auf einem ca. 3km langen Rundkurs durch den Wald, vorbei am Silberweiher und dem Wildschweingehege.
Der Trimm-Dich-Pfad beginnt oberhalb des [[Hotel Forsthaus|Hotels Forsthaus]] und führt auf einem ca. 3 km langen Rundkurs durch den Wald, vorbei am Silberweiher und dem Wildschweingehege.


==Baudenkmäler==
==Baudenkmäler==
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==Literatur==
==Literatur==
* Andreas Scharrer: ''Aus der Geschichte des Fürther Stadtwaldes''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1939/7, S.55 - 69
* Andreas Scharrer: ''Aus der Geschichte des Fürther Stadtwaldes''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1939/7, S. 55 - 69
* Robert Holzapfel: ''Ein Beitrag zur fränkischen Waldgeschichte und Siedlungskunde''. In: Fürther Heimatblätter, 1960/3, S.41 - 64
* Robert Holzapfel: ''Ein Beitrag zur fränkischen Waldgeschichte und Siedlungskunde''. In: Fürther Heimatblätter, 1960/3, S. 41 - 64
* ''Stadtwald''. In: [[Adolf Schwammberger]]: ''[[Fürth von A bis Z]]. Ein Geschichtslexikon''. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 346
* ''Stadtwald''. In: [[Adolf Schwammberger]]: ''[[Fürth von A bis Z]]. Ein Geschichtslexikon''. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 346
* ''Waldlehrpfad''. In: Adolf Schwammberger: ''Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon''. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 382
* ''Waldlehrpfad''. In: Adolf Schwammberger: ''Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon''. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 382
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