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Weiterleitung nach Stadtrecht erstellt
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Die '''Stadterhebung''' des Marktes Fürth, vollzog sich in zwei Etappen:
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#REDIRECT [[Stadtrecht]]
 
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* Zum Samstag, den 24. September [[1808]], zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten.
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* Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei Bürgermeistern, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines Stadtwappens.
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Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt.
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Mit dem verleihen des '''Stadtrecht''' durch den bayerischen König, bekam der "Markt Fürth" das Recht den Titel "Stadt Fürth" zu führen und sich ab 1818 selbst zu verwalten.
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'''Zu allgemeiner Thematik rund um das [http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht ''Stadtrecht''] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.'''
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'''Siehe''' dazu:
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* [[Bürgermeister]] und [[Oberbürgermeister]]
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* [[Markterhebung]]
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[[Kategorie: Geschichte]]
 
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